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lumie
Anmeldedatum: 19.04.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 19.04.2008, 04:46 Titel: ALG II Rechner nicht ganz aktuell ??? |
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Hallo, ich bin ganz frisch hier und fast frisch im I-Net überhaupt. Auf der Suche nach einem ALG II Rechner bin ich hier gelandet. Nach einigem Probieren hier und da, werde ich den Eindruck nicht los, daß die Rechner nicht ganz auf dem aktuellsten Stand sind, so z. B. Regelleistungen für Partnerschaften = 624,00 € obwohl es doch 345,00 € für den Haushaltsvorstand/Antragsteller und 312,00 € für den Partner = 657 € gibt.
... und dabei habe ich gar kein Partner, den habe ich eingegeben, um zu ermitteln, wieviel anrechenfähiges Einkommen zu Buche schlägt, wenn ich (alleinerziehend, weiblich) ein 165,00-Job habe und mein Sohn (18) für zwei, drei Monate einen Job hat mit 192,00 €.
Kann mir da jemand helfen ???
Vielen Dank
Lumie |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 19.04.2008, 06:57 Titel: |
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[quote] daß die Rechner nicht ganz auf dem aktuellsten Stand sind, so z. B. Regelleistungen für Partnerschaften = 624,00 € obwohl es doch 345,00 € für den Haushaltsvorstand/Antragsteller und 312,00 € für den Partner = 657 € gibt. [/quote]
Da bist eher Du nicht auf dem aktuellem Stand. Es gibt für ein Paar jeweils 312 Euro. Für Alleinstehende beträgt der RS 347 Euro.
Warum gibst Du einen Partner ein, wenn Du das anrechenbare EK vom Sohn ermitteln willst?! :shock: |
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lumie
Anmeldedatum: 19.04.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 20.04.2008, 01:04 Titel: |
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Danke erstmal für die Antwort, kann sein, daß ich nicht auf dem aktuellsten
bin was "Partner" betrifft. Ich habe mich von dem Tabellenkopf des Berechnungsbogens verleiten lassen anzunehmen, daß bei Paaren so gerechnet wird.
Bei Nichtangabe eines Partners oder Eingabe als alleinerziehend ist ein Eingeben des zweiten Einkommens nicht möglich. In keinem der Rechner, welche ich probiert habe (z.B. biallo, lycos u.a.) ist die Funktion unterstützt (nennt man das so?).
Man kann zwar weitere Einkommen angeben, aber die ersten 100 € (Freibetrag für mich) sind dann ja schon "vergeben. Was ist mit dem Freibetrag meines Jungen?
Vielen Dank
Lumie |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 20.04.2008, 01:08 Titel: |
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Dann erzähle deine/eure Einkünfte, ich kann das auch ohne Rechner.
Bei Erwerbseinkommen bitte immer sowohl den Brutto- wie den Nettobetrag. |
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lumie
Anmeldedatum: 19.04.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 20.04.2008, 13:57 Titel: |
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Prima, also hier unsere Zahlen:
ich + Sohn(über 18) 625,00
Miete 367,16
mein Einkommen 161,10 brutto/netto
Einkommen Sohn 64,00 Febr. brutto/netto
dto. 108,80 März brutto/netto
Kigel 154,00
zu berücks. Gesamteinkommen lt. ARGE 277,60, da sind aber meine 161,10 noch nicht eingearbeitet, weil ich den Job erst neu mache.
Für meinen Jungen gibt es jetzt lt. Bescheid von Feb. bis August mtl. 0,40.
Davon abgesehen wurden für 04/08 nur 635,00 überwiesen, obwohl Bescheid über 714,00 lautet.
Nochmals vielen Dank, schönen Sonntag noch
MfG Lumie |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 21.04.2008, 04:55 Titel: |
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Bedarf Mutter:
347,00 € Regelsatz
183,58 € KdU
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530,58 € Gesamtbedarf Mutter
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Einkommen Mutter:
161,10 € Brutto/netto
-100,00 € Erwerbstätigenfreibetrag Pauschale
- 12,22 € Erwerbstätigenfreibetrag 20% von 61,10 €
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48,88 € anzurechnendes Einkommen Mutter
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Bedarf Sohn:
278,00 € Regelsatz
183,58 € KdU
-----------
461,58 € Gesamtbedarf Sohn
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Einkommen Sohn/Februar
154,00 € Kindergeld
-30,00 € Versicherungspauschale
64,00 € Brutto/netto
-64,00 € Erwerbstätigenfreibetrag Pauschale (maximal 70 €)
-----------
124,00 € anzurechnendes Einkommen Sohn für Februar
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Einkommen Sohn/März
154,00 € Kindergeld
108,80 € Brutto/netto
-100,00 € Erwerbstätigenfreibetrag Pauschale
- 1,76 € Erwerbstätigenfreibetrag 20% von 8,80 €
-----------
161,04 € anzurechnendes Einkommen Sohn für Februar
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Warum für deinen Sohn ein anzurechnendes Einkommen von 277,60 € angesetzt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Selbst wenn das Geld für Februar erst zusammen mit dem Geld für März im März ausgezahlt wurde, kann das nicht stimmen.
Probe aufs Exempel:
Einkommen Sohn/März 2. Version
154,00 € Kindergeld
108,80 € Brutto/netto
+64,40 € Brutto/netto
-100,00 € Erwerbstätigenfreibetrag Pauschale
- 14,64 € Erwerbstätigenfreibetrag 20% von (8,80 € + 64,40 € = 73,20 €)
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211,76 € anzurechnendes Einkommen Sohn für Februar
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Die ganze Zeit hättet ihr 868,16 € ausgezahlt bekommen müssen, stimmt das wenigstens? |
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lumie
Anmeldedatum: 19.04.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 21.04.2008, 17:16 Titel: |
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Prima, ganz vielen Dank, jetzt kann ich gezielt nachfragen.
Die 868,00 haben bisher gestimmt.
Deswegen war ich leicht geschockt (aber nur gaaaanz leicht), weil jetzt aufeinmal über 200,00 in der Kasse fehlen, Stromabschlag nicht bezahlt, anderes rausgeschoben und dann noch ungeplant Tierarzt -also auf Pump gegangen, heute Kindergeldübw. - Schulden abbezahlt - noch 30,00 bis zum nächsten ALG II.
Aber ich will nicht jammern, wie sagte meine Oma immer: Wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her.
Bloß leider gehen uns langsam die Freunde aus.
Aber meine ursprüngliche Frage ist nun noch nicht beantwortet: Wie ist denn nun das Handling mit dem ALG II Rechner bei zwei Einkommen ohne Partner???
MfG Lumie |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 21.04.2008, 17:29 Titel: |
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Keine Ahnung, ich verwende solche Rechner höchstens zur Kontrolle.
Ein Mensch mit 2 Einkommensquellen muss dann eben die 2. einfach ohne Freibeträge vom Bedarf abziehen. |
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