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Auch Lebensmittelgutschein (sorry, etwas lang)

 
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Mama1979



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BeitragVerfasst am: 22.02.2008, 23:05    Titel: Auch Lebensmittelgutschein (sorry, etwas lang)

Hallo,

da mein Antrag auf ALGII zwar abgegeben, aber eben noch nicht bewilligt wurde musste ich gestern mit Lebensmittelgutscheinen einkaufen. Klar war ich froh, dass ich überhaupt was bekommen habe, aber nachdem wie ich in dem Lebensmittelgeschäft (Lidl), in dem ich die Gutscheine eingelöst habe behandelt wurde habe ich mich schon gefragt, ob diese Gutscheine nicht nur dazu da sind Menschen zu erniedrigen. Wer Alkohol und Zigaretten davon kaufen möchte wird einen Weg finden um dies zu tun, verhindern kann man das mit den Gutscheinen sicher nicht. Was ist aber mit Frauen wie mir, die dann im Supermarkt an der Kasse stehen und von der Verkäuferin schief angeredet werden (hab mich per Mail über die Dame beschwert)? Oder was ist mit Frauen, die z. B. ihre Kinder die bereits in die Schule gehen mit zum einkaufen nehmen müssen und dann evtl dort einen Klassenkameraden sehen der dann mit bekommt mit was sie zahlen? Diese Kinder werden doch wohl in der Schule bis zum umfallen gehänselt deswegen.
Mich würde interessieren ob nur ich das so sehe und was man dagegen tun kann. Meine Sachbearbeiterin kann da ja auch nichts dafür, schließlich hält sie sich auch nur daran, was ihr vorgeschrieben wird... Wisst ihr, wo man sich über sowas beschweren kann?

Danke schonmal
Liebe Grüße
Heike
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Lothar Duisburg



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Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 22.02.2008, 23:47    Titel:

Hi,

du schreibst :

[quote]da mein Antrag auf ALGII zwar abgegeben, aber eben noch nicht bewilligt wurde musste ich gestern mit Lebensmittelgutscheinen einkaufen.[/quote]

Bei diesem Sachverhalt einen Lebensmittelgutschein auszuhändigen kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

Die Ausgabe eines Lebensmittelgutscheines ist mir nur im Zusammenhang mit einer[b] Sanktion [/b]bekannt.

Ergänzende Sachleistungen[b] Randziffer hier(31.27) [/b]:[url]http://tinyurl.com/28tado[/url]

Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 v.H. kann der Träger im Rahmen einer Ermessensentscheidung in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen als Zuschuss erbringen, insbesondere in Form von Lebensmittelgutscheinen.

Allerdings beziehen sich diese Leistungen dem Volumen nach ausschließlich auf den über 30 v. H. hinausgehenden Kürzungsbetrag. Innerhalb dieses Rahmens sind Lebensmittelgutscheine auf den für Ernährung (ohne Tabakwaren)
und für Hygiene und Körperpflege vorgesehenen Anteil der Regelleistung zu beschränken.

Warum wurde denn keine Barzahlung veranlasst?
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Mama1979



Anmeldedatum: 22.02.2008
Beiträge: 4
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BeitragVerfasst am: 23.02.2008, 00:04    Titel:

Danke Dir für Deine Antwort. Eine Sperre o. ä. habe ich nicht, auch daran, dass der Antrag bewilligt wird besteht kein Zweifel.

Ich habe ja nach Bargeld gefragt, aber meine Sachbearbeiterin meinte, dass sie mir nur einen Lebensmittelgutschein ausstellen dürfe. Meine Tante, die ebenfalls beim AA arbeitet hat mir das bestätigt, dass kein Bargeld ausbezahlt werden dürfe solange der Antrag noch nicht bewilligt wurde...
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Lothar Duisburg



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 23.02.2008, 00:24    Titel:

Hi.

1) 1Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. 2[b][u]Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt;[/u] die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.[/b]

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html

Das Wort "[b] Lebensmittelgutschein[/b] " kommt im Gesetz nicht vor.

Nochmal, ein Lebensmittelgutschein hat den gleichen Wert, wie Bargeld, ist aber kein Bargeld.

Wenn ich also einen Lebenmittelgutschein im Wert von 100 € ausstelle, warum kann ich dann kein Bargeld in gleicher Höhe geben.

Sorry, diese Logik verstehe ich nicht.
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Mama1979



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Beiträge: 4
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BeitragVerfasst am: 23.02.2008, 10:31    Titel:

[quote="Lothar Duisburg"]die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.[/b][/quote]

Das bedeutet doch aber dann, dass die sich evtl wirklich einen Monat zeit lassen können, bis man überhaupt einen Vorschuss bekommt, oder versteh ich das jetzt falsch?


[quote="Lothar Duisburg"]
Wenn ich also einen Lebenmittelgutschein im Wert von 100 € ausstelle, warum kann ich dann kein Bargeld in gleicher Höhe geben.

Sorry, diese Logik verstehe ich nicht.[/quote]

Ja, damit bist Du nicht alleine, ich verstehe das auch nicht, deswegen hab ich ja gefragt warum das so gemacht wird. Ich vermute mal, dass die Sachbearbeiter eben angehalten sind so wenig wie möglich an Vorschüssen zu gewähren und durch die Gutscheine wird das eben vereinfacht, ich z. B. hätte ganz sicher nicht mit den Dingern eingekauft wenn ich nicht eine kleine Tochter daheim hätte, lieber hätt ich mich ne Woche lang von Brot und Wasser ernährt... Eine andere Erklärung fällt mir dafür nicht ein.
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Enibas



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Beiträge: 625
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BeitragVerfasst am: 23.02.2008, 14:08    Titel:

Hallo,
das sieht mir doch sehr nach örtlicher Vorgabe aus, denn bei uns werden Lebensmittelgutscheine nur bei Sanktionen ausgegeben....
Beschwerde an den Geschäftsführer deines Jobcenters/ARGE bzw bei Optionskommune ( weiss nicht was bei dir ist) an den Bürgermeister oder Landrat.

Gruß
Enibas
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Mama1979



Anmeldedatum: 22.02.2008
Beiträge: 4
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 23.02.2008, 16:16    Titel:

Super danke Dir.
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ute1235



Anmeldedatum: 27.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.11.2008, 09:43    Titel:

hallöle! ich bekomm mom krankengeld kalendertägig. das arbeitsamt verschwitzte dabei daß alle monate mit 30 tagen gerechnet werden. die dame von der dak (krankenkasse) sagte, daß die das hätten wissen müssen. nun nach 14 tagen fragte ich nach. dort beim amt sagte man mir, daß sie nicht dauernd anträge vorziehen können und ich doch warten soll, in 2 tagen gibt es geld. ich darauf, ja schön und gut, aber mir fehlen doch in diesem monat die 21.00e, mein kühlschrank ist leer und mein kind hat hunger. ja dann müssen sie sich morgen einen lebensmittelgutschein abholen, so die sachbearbeiterin. was ist der unterschied frag ich mich, die gutscheine müssen doch auch irgendwie berechnet werden, warum dieser schwachsinn??? ich habe keinerlei sanktionen, bin "nur" leider krank und muß mir sooo was geben? wie kann ich mich gegen diese willkür, so sehe ich das wirklich, wehren?
LG ute
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 14.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 27.11.2008, 12:13    Titel:

Sorry,

ich kann deinen Beitrag nicht verstehen.

Du musst schon so schreiben, dass man auch als nichtbeteiligte Person verstehen kann, worum es geht.

[quote]das arbeitsamt verschwitzte dabei daß alle monate mit 30 tagen gerechnet werden[/quote]

Wie sieht das "Verschwitzen" aus? Hat man zuviel oder zuwenig Krankengeld eingerechnet?

und was hat das mit dem hier:

[quote]daß sie nicht dauernd anträge vorziehen können und ich doch warten soll, in 2 tagen gibt es geld[/quote]

zu tun? Welchen Antrag? Was hast du beantragt? Wo stimmt jetzt was nicht?

[quote]aber mir fehlen doch in diesem monat die 21.00e[/quote]

DIE 21,00 Euro? Welche 21 Euro? Warum 21 Euro? Weswegen fehlen sie?

Turtle
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