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APAMAJOT
Anmeldedatum: 13.02.2008 Beiträge: 15
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Verfasst am: 20.02.2008, 09:31 Titel: Heizkostennachzahlung/ Betriebskostennachzahlung |
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Hallo,
mir graut schon wieder davor..., da Betriebskosten ja mittlerweile ins Unendliche steigen.
Wenn man bei der Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechung eine Gutschrift bekommt, wird das beim ALG II Amt auch so berücksichtigt, d.h. die Kosten sind für den Monat gesenkt, also weniger ALG II für diesen Monat und zukünftig gegebenenfalls niedrigere Abschläge.
Aber andersherum, wenn die Abschläge zuwenig waren und ich muss nachzahlen, zahlt das ALG II Amt dann auch die Nachzahlung zuzüglich den zukünftigen Abschlägen? Oder nur die zukünftigen Abschläge und ich muss die Nachzahlung irgendwie selbst aufbringen?
Gleichfalls bei den Stromkosten, wenn ich da ein Guthaben habe, können das ALG II Amt dies als Zufluss rechnen ? Da es ja das Geld war was ich aus eigener Tasche zahlen musste?
Ist bei uns etwas kompliziert, da wir Nachtspeicheröfen haben, d.h. bei uns läuft alles über Strom. Wobei ich hinter die Rechnung der Arge noch nicht gestiegen bin, da ja nur der Nachtstrom als Heizkosten gerechnet wird. Aber das reicht ja bei kälteren Tagen meist nicht aus, da man dann meist den eigebauten Lüfter einschalten muss, um wirklich eine normale Raumtemperatur zu bekommen.
LG |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 20.02.2008, 10:17 Titel: |
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| Nachzahlungen der Betriebs- und Heizkosten (ohne Warmwasser) werden in angemessener Höhe übernommen. Guthaben werden entsprechend angerechnet, abzüglich Warmwasser. Stromkosten, die den Haushaltsstrom betreffen werden nicht übernommen, entsprechend auch ein Guthaben nicht angerechnet. Stromkosten, die zu den Heizkosten gehören, siehe oben. |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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