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Aurel Gast
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Verfasst am: 07.07.2005, 15:02 Titel: Ratlos und unwissend |
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Hilfe.
Habe nun endlich nach über einem halben Jahr meinen Alo II Bescheid in den Händen. Der in meinen Augen zu gering ausfällt.
Folgende Frage: Ich lebe mit meiner Frau und drei Kindern in unsere Eigentumswohnung. Meine Frau ist schwanger und studiert Medizin.
Muß ARGE auch meine Frau bei der Berechnung der Regelleistung berücksichtigen? Falls ja, Hat sie Anspruch auf Mehrbedarf auf Grund der Schwangerschaftund des Studiums?
Und:Muß Arge auch für Zinsen die aus einem Privatkredit resultieren übernehmen?
Bitte melde sich wer kann oder gebt mir Adressen und Telefonnummern
Raum Düsseldorf
Danke Marco |
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tomatom
Anmeldedatum: 26.06.2005 Beiträge: 691
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Verfasst am: 08.07.2005, 15:31 Titel: |
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Hallo Marco,
als (dem Grunde nach) BAföG-Berechtigte Studentin ist deine Frau nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II. Sie muß ihre Regelleistung (311 €) plus Unterkunftskostenanteil (1/5 der Kosten) aus eigenen Einkünften (z. B. BAföG, Studentenjob, Unterhalt) decken. Ein Anspruch auf den Mehrbedarf für Schwangere besteht ab der 13. SSW. Davon ist auch deine Frau nicht ausgeschlossen.
Zinsen für die Wohnungsfinanzierung sind Unterkunftskosten, Zinsen für sonstige Kredite werden nicht berücksichtigt.
Grüße,
tom |
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