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Mapo
Anmeldedatum: 14.01.2008 Beiträge: 3 Wohnort: bei Hamburg
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Verfasst am: 14.01.2008, 22:27 Titel: HarzIV 1-Euro-Job und Mini-Job und trotzdem Existensminimum |
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Hallo,
meine Freundin (49 J.) ist Harz IV Emfpängerin und hat einen 1-Euro-Job und geht samstags noch auf Mini-Job-Basis putzen (2-4 Std.). Trotz allem hat sie im Monat nur ca. 350 Euro. Sie hat von ihrem Sohn, der mit 28 Jahren an einem Herzinfarkt gestorben ist, ein Haus geerbt. Erbberechtigt ist aber auch der Erzeuger ihres Sohnes welcher aber nie Unterhalt gezahlt und sich auch sonst nie gekümmert hat. Jetzt will meine Freundin das Haus verkaufen da sie es alleine nicht halten kann und sie seit mindestens 6 Monaten kein Gas mehr für ihre Heizung bekommt weil sie nicht mehr zahlen kann. Seitdem hat sie mit Strom geheizt. Jetzt kam aber am 10.12.07 die Stromabrechnung, Abschläge hat sie die ganz Zeit nicht bezahlt woher auch. Jetzt soll sie knapp 2000 Euro bezahlen sonst wird ihr der Strom abgestellt. Problem ist aber das der Erzeuger ihres Sohnes alles mit unterschreiben muß, das geht schon mit der Alleinauftrag für den Makler los. Mittlerweile hat sie ja wenigstens den Erbschein, auch darauf mußte sie mindestens 2 Monate warten weil auch hier eine Unterschrift vom Ex nötig war. Und vom Sozialamt kam noch nicht mal Geld für die Beerdigung. Wer kann mir etwas sagen was ihr
weiterhilft?
Mapo |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 15.01.2008, 02:38 Titel: |
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Lebt sie in diesem Haus? Dass das Sozialamt keine Kosten trägt, ist wohl normal, immerhin hat der Verstorbene ein Haus als Vermögen gehabt, dessen Erlös sicherlich für die Kosten der Beerdigung (und noch mehr) reicht.
Wurde bei der Bekannten vom Amt monatlich Heizkosten eingerechnet? Dann hätte sie auch ihre Abschläge bezahlen müssen. Sorry, wenn sie ALG 2 bekommt UND noch jobbt, dann hat sie mind. 100 Euro im Monat (den Freibetrag) mehr als normale ALG 2 Empfänger. Und die müssen von ALG 2 auch ihren Lebensunterhalt, Miete und Heizung etc. bezahlen. Und kommen damit hin. Irgendwas macht also deine Freundin falsch.
Inwieweit man ihr also jetzt mit der Stromrechnung hilft, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Hinzu kommt, dass ggf. das ALG 2 deiner Freundin eigentlich nur noch als Darlehen gewährt werden dürfte wegen des Hauses, so sie nicht darin wohnt. Weiß das Amt von dem Erbe?
Turtle |
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Mapo
Anmeldedatum: 14.01.2008 Beiträge: 3 Wohnort: bei Hamburg
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Verfasst am: 15.01.2008, 21:14 Titel: HarzIV 1-Euro-Job und Mini-Job und trotzdem Existensminimum |
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Ja sie lebt in diesem Haus, was im Moment leider verdammt kalt ist wenn ihr der Strom abgestellt wird. Den Erlös muß sie ja erstmal haben und so ein Haus mit 2 Erben läßt sich leider nicht so schnell verkaufen zumal der eine Erbe nicht wirklich kooperiert. Aber meine Freundin benötigt für alles seine Unterschrift, Erbschein hat sie mittlerweile aber für den Alleinauftrag des Maklers braucht sie auch seine Unterschrift und das dauert eben alles. Außerdem hat sie kein Auto und ist somit immer auf einen Fahrer angewiesen, da der Ex ca. 1 Autostunde entfernt wohnt und wohl auch nicht immer zuhause ist nicht ganz so einfach. Für den entgültigen Verkauf mit Notar benötigt wieder die Unterschrift des Ex bzw. muß er sogar dabei sein. Sie hat insgesamt knapp 350 Euro inkl. 1-Euro-Job-Gehalt und 80 Euro fürs Putzen auf Steuerkarte. So viel ich weiß sind die 350 Euro schon Existenzminimum und Heizgeld müßte zusätzlich kommen oder bin in da falsch informiert? Der Job ist samstags 2-4 Std. und auf Steuerkarte dafür bekommt sie im Monat 80 Euro. Außerdem hat sie wie gesagt den 1-Euro-Job wo sie ca. 120 Euro im Monat bekommt. Alles zusammen hat sie knapp 350 Euro von denen sie. Da das Sozialamt zu ihr gesagt hat sie haben das Haus verkaufen sie es und sie haben Geld, gehe ich schwer davon aus das sie davon wissen. Aber ihr größtes Problem ist eben dieses Haus zu verkaufen.
Gruß
Mapo |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 16.01.2008, 01:21 Titel: |
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Mapo, lass dir doch von der Frau mal ihren Bewilligungsbescheid vorlegen. 347 Euro ist ihr Regelsatz, dazu kommen ggf. noch Kosten der Unterkunft - wenn das Erbe nicht als Einkommen angesehen wird, denn eigentlich gibt es die Kosten der Unterkunft nur für ein Haus, was man vor ALG 2 Bezug schon hatte -. Aber selbst wenn: 347 Euro ist der Regelsatz, die 80 Euro Lohn sind anrechnungsfrei und die 120 Euro aus dem 1 Euro Job auch.
Wieso sie also nur 350 Euro haben soll, wo es doch 547 sein müssten, ist mir schleierhaft. Hast du die Beträge von Hörensagen oder hast du den ALG 2 Bescheid tatsächlich gesehen?
Turtle |
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Mapo
Anmeldedatum: 14.01.2008 Beiträge: 3 Wohnort: bei Hamburg
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Verfasst am: 16.01.2008, 13:58 Titel: HarzIV 1-Euro-Job und Mini-Job und trotzdem Existensminimum |
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Hallo Turtle, nein den Bescheid habe ich nicht gesehen. Eigentlich glaube ich ihr auch so denn warum sollte sie mich belügen, da hat sie ja nichts davon. Aber ich werde mir den mal ansehen. Vorerst schon mal vielen Dank.
Gruß
Mapo |
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