| 1 € Job trotz Arbeit, die gefährdet wird << :: >> wegen 1job kürzungen |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 27.11.2005, 14:01 Titel: 1€-Job/Trainingsmaßnahme, Widerspruch möglich? |
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Hi Leute,
viele von euch werden sich mit Sicherheit fragen, kann ich überhaupt einem 1€-Job/Trainingsmaßnahme widersprechen?
Die Antwort ist eindeutig [b]JA[/b]!!
Hierbei gibt es aber einiges zu beachten.
1. Ein einzulegender Widerspruch muss statthaft und glaubwürdig begründet sein. Frei nach dem Motto "dazu habe ich keine Lust, das passt mir nicht in den Kram" zählt nicht. Ein Widerspruch benötigt "SUBSTANZ".
2. Ein Widerspruch gegen einen 1€-Job/Trainingsmaßnahme hat keine "aufschiebende Wirkung".
Siehe dazu [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__39.html]§ 39 SGB II :arrow: [/url]
3. Somit ist trotz eines fristgerecht eingelegten Widerspruchs der 1€-Job/Trainingsmaßnahme zuersteinmal anzutreten, auch selbst wenn diese Maßnahme rechtswidrig angeordnet sein sollte.
4. Erst der erfolgreiche Widerspruch bzw. die erfolgreiche Klage (oder erfolgreiche Erwirkung einer Einstweiligen Anordnung) vor dem zuständigen Sozialgericht "entbindet" von der Teilnahme an einer solchen konkreten Maßnahme.
5. Auch bei einer z.B. durch ärztliche Atteste bestätigten "Unfähigkeit" zur Teilnahme an einer solchen Maßnahme, ist der Weg des Widerspruchs bzw. ein evtl. Klageweg einzuhalten. Erst wenn dies erfolgreich war, ist man von der Teilnahme an einer solchen Maßnahme entbunden.
Natürlich sollte man zuvor das persönliche Gespräch mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in suchen.
Damit man keine Saktionen nach [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html]§ 31 SGB II (Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II) :arrow: [/url] erhält, ist unbedingt der korrekte Weg des Widerspruchs und/oder einer evtl. zu führenden Klage (oder Erwirkung einer Einstweiligen Anordnung) vor dem zuständigen Sozialgericht einzuhalten!!
Dennoch sollte man sich in einem solchen Fall die fachliche und sachliche Hilfe einer [url=http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx]unabhängigen Beratungsstelle :arrow: [/url] bzw. eines versierten Anwaltes einholen, insofern es sich um eine "unsinnige Maßnahme" handelt
[color=red]Grundsätzlich möchte ich aber festhalten, dass ein solcher 1€-Job/Trainingsmaßnahme im Einzelfall sehr wohl sinnvoll sein kann. Es gilt hier nicht nur den zu erziehlenden Zuverdienst zu bewerten, sondern vielmehr, dass man als Empfänger von staatlichen Fürsorgeleistungen wieder in den Prozess einer täglichen und geregelten Arbeit eingegliedert wird. Hieraus können sich dann mehr als wertvolle Kontakte ergeben, die es einem dann ermöglichen, wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu kommen.[/color]
[size=18][color=red][b]ERGÄNZUNG vom 30.11.06:[/b][/color][/size]
seit dem 01.08.06 gibt es den neuen [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15a.html]§ 15a SGB II :arrow:[/url]:
[color=blue][i]"Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden."[/i][/color]
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Beispiel für einen einzulegenden Widerspruch, den man am besten persönlich abgibt und den Eingang auf einer Kopie sich bestätigen lässt:
[color=blue][i]Name .................................................. ......
Straße .................................................. .....
PLZ/Ort .................................................. ...
Kunden-Nummer und/oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft: .................................................. .................
An
.................................................. ........
.................................................. ........
.................................................. ........
.................................................. ........
.............................(Ort), den ...........................(Datum)
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .................................................. .......
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gegen Ihren Heranziehungsbescheid zu einer Arbeitsgelegenheit/ Trainingsmaßnahme nach § 16 Abs. 3 SGB II vom ...................................., mir zugegangen am ....................................,
lege ich hiermit Fristgerechten WIDERSPRUCH ein.
Begründung:
Es muss sich um eine im Sinne der §§ 48, 49 SGB III förderungsfähige Trainingsmaßnahme handeln, da ich sonst zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werde und dadurch die in Art. 1 Abs. I GG geschützte Menschenwürde verletzt. Ich bin nicht verpflichtet, an jeder beliebigen Trainingsmaßnahme teilzunehmen. Die Maßnahme muss geeignet und angemessen sein, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen merkbar zu verbessern.
Die Förderung von Trainingsmaßnahmen, die prognostisch nur eine geringfügige Verbesserung der Eingliederungsaussichten versprechen, verstößt gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Als besonderen Fall eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nennt das Gesetz die Nichtberücksichtigung der Fähigkeiten der zu fördernden Person (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB III). Nach § 49 Abs. 2 SGB III werden Trainingsmaßnahmen gefördert, die
1. die Selbstsuche des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie seine Vermittlung, insbesondere durch Bewerbungstraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, unterstützen oder die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden prüfen,
2. dem Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung erheblich zu erleichtern
Weiterhin ist nach § 48 Abs. 3 SGB III über die Tätigkeit oder die Teilnahme an einer Maßnahme dem Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden eine Bescheinigung auszustellen, aus der sich mindestens Art und Inhalt der Tätigkeit oder Maßnahme ergeben.
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit dem Inkrafttreten des SGB II wurden mir aber noch keine anderen Hilfen wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Stellenangebote in reguläre Arbeit habe ich auch nicht erhalten. Arbeitslose wie mich ohne vorherige Gespräche rein nach Aktenlage in irgendeine Trainingsmaßnahme zu schicken ist rechtswidrig.
Somit ist der Bescheid vom xx.xx.xxxx unwirksam.
Arbeitsgelegenheiten wie auch Trainingsmaßnahmen sind nach SGB II vorgesehen für „Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können“ (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Seit Inkrafttreten des SGB II wurde mir nicht ausreichend Zeit eingeräumt, um über Eigenbemühungen eine reguläre Arbeit finden zu können.
Arbeitsgelegenheiten/Trainingsmaßnahmen sind Eingliederungsleistungen und somit nur zulässig, soweit sie erforderlich sind (§ 3 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Die von mir geforderten Tätigkeiten [b](hier konkret beschreiben)[/b] erhöhen aber nicht meine Chancen auf Eingliederung in Arbeit. Ich verfüge bereits über entsprechende [b](bzw. höherwertige)[/b] Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen [b](hier konkret benennen)[/b].
Ein Training meiner Beschäftigungsfähigkeit ist ebenfalls nicht erforderlich. [b](durch Aktivitäten belegen, z.B: Durch meine zuverlässige und gewissenhafte ehrenamtliche Tätigkeit bei .... bin ich mit den allgemeinen Anforderungen einer Erwerbsarbeit vertraut und diesen gewachsen.)[/b]
Darüber hinaus bestehen Bedenken, ob die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit den Sanktionen nach § 31 SGB II mit dem Verbot von Zwangsarbeit kollidiert, „wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden soll“ – so Prof. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, in „info also“ 5/2003, S. 206“.
Sollten sich einzelne Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit nicht als "zusätzlich" oder "im öffentlichen Interesse" herausstellen, mache ich insoweit bereits jetzt einen ortsüblichen Mindestlohn bzw. öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch in Höhe von 12,-- Euro/h sowohl gegen den Maßnahmeträger als auch die zuweisende ALG-II-Behörde als Gesamtschuldner geltend.
Somit ist ihr Bescheid vom xx.xx.xxxx unwirksam.
Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist. Hierauf habe ich einen Anspruch. Die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten entspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann.
Somit ist ihr Bescheid vom xx.xx.xxxx unwirksam.
Aus all den hier genannten Gründen lege ich deshalb Fristgerechten Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid ein und kündige gleichzeitig weitere rechtliche Schritte gegebenenfalls bis hin zum Bundesverfassungsgericht ein. Dem Bescheid mangelt es an der notwendigen Verwaltungstransparenz. Er ist rechtswidrig.
Soweit die neu geregelte Beweislast wegen unzumutbarer Beweislastumkehr verfassungsfeindlich ist, rüge ich hiermit ebenfalls die damit verbundenen Verletzungen meiner Grundrechte und sonstigen Individualrechte.
Sollte über den Widerspruch nicht binnen 4 Wochen entschieden werden behalte ich mir einen Antrag auf einstweilige Verfügung/Anordnung beim zuständigen Sozialgericht vor.
Bitte bestätigen Sie den Eingang des Schreibens.
Ich beantrage daher die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit/Trainingsmaßnahme nach § 16 SGB II zurückzunehmen und mir eine geeignete Arbeitstelle anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
.......................................[Unterschrift][/i][/color
Zuletzt bearbeitet von goldfield am 26.01.2007, 01:16, insgesamt 8-mal bearbeitet |
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Berater
Anmeldedatum: 12.12.2005 Beiträge: 228
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Verfasst am: 12.12.2005, 16:15 Titel: |
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Donnerwetter :idea:
Das ist wirklich ein guter Widerspruch. Damit kann man aber sinngemäss jede Arbeitsgelegenheit zu Fall bringen, denn individuell auf Fähigkeiten abgestimmt sind die alle nicht. |
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Kristina4
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 122
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Verfasst am: 01.12.2006, 00:16 Titel: |
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Genau so ist es, Berater. Der 1,-Eurojob sollte in erster Linie eine fördernde Maßnahme darstellen, in der z. B. Diplom-Ingenieure eben nicht dazu aufgefordert werden dürfen, den Park zu kehren, bevor nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, ihn in den regulären Arbeitsmarkt wieder einzugliedern.
Der 1,-Eurojob ist kein regulärer Job. Anders gesagt: Ein Diplom-Ingenieur kann dazu aufgefordert werden, einen regulären Job aufzunehmen, in dem er den Park kehrt. Der 1,-Eurojob dagegen hätte nur Sinn, wenn er in seinen Fähigkeiten gefördert würde.
Anders ist es, wenn er darum bittet, im Zuge eines 1,-Eurojobs den Park kehren zu dürfen, beispielsweise, damit er morgens wieder aus den Federn und unter Menschen kommt. Hier liegt es jedoch im Abwägen des Sachbearbeiters, ob er einen 1,-Eurojob für besagten Ingenieur genehmigt, denn immerhin nimmt er einigen tatsächlich Bedürftigen die Chance, diesen 1,-Eurojob zu bekommen, wenn er ihn mit einer überqualifizierten Kraft besetzt.
Zum ärztlichen Attest: Natürlich ist es sehr auffällig, wenn jemand urplötzlich nach Aufforderung der Arge ein Attest seiner Arbeitsunfähigkeit vorlegt. Riecht nach Drückebergertum. Andererseits ist das Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu suchen, wenn schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu befürchten sind. Kein Sachbearbeiter geht das Risiko ein, z. B. einem Hartz-4-Empfänger mit Bandscheibenvorfall die lebenslange Rente zahlen zu dürfen, weil er ihn durch "Zwangsarbeit" in die Querschnittslähmung getrieben hatte. |
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knight1979
Anmeldedatum: 27.01.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 27.01.2007, 18:15 Titel: |
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| Wo ist das Beispiel hin? |
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angel of hell
Anmeldedatum: 10.10.2006 Beiträge: 972 Wohnort: woanders
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Verfasst am: 27.01.2007, 18:18 Titel: |
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| nicht mehr da,weil goldfield nicht mehe in diesen forum ist.und er wollte das alles von ihm gelöscht wird.traurig aber war. |
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münchnerkindl
Anmeldedatum: 15.07.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 16.07.2007, 12:42 Titel: |
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Also generell muss ein Ein Euro Job ja diese Kriterien erfüllen
zusätzlich
gemeinnützig
Zusätzlich bedeutet daß es keine Tätigkeit sein darf die vor dem EEJ oder auch generell von bezahlten, angestellten Personen ausgeführt worden sind.
Von daher sind so Sachen wie Kochen im Kindergarten, Gebäudesanierung, Altenbetreuung im Pflegeheim über Dinge wie Vorlesen und im Park spazierengehen hinaus , Friedhofsgärtnerei, Bauhof nicht zulässig, weil die ja zwingend notwendig sind damit das Gemeinwesen funktionieren kann. Das sind Arbeiten die unbedingt notwendig gemacht werden müssen und daher nicht zusätzlich.
Gemeinnützig bedeutet, daß keine Firma, Träger etc daran einen Verdienst haben darf. Also wenn ein Träger gegen Geld EEJler Häuser sanieren lässt (oder einen Gemeinde sich die Kosten für Baufirmen spart und EEJler sanieren lässt) ist das nicht gemeinnützig udn auch nicht zusätzlich.
Von daher ist es im Grunde genommen Schwarzarbeit. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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scan400
Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Penig
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Verfasst am: 10.08.2007, 22:09 Titel: 1 Euro Job mal anders |
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| Mit dem 1Eu Job habe ich eine schlechte Erfahrung gemacht weil . Ich bezog noch ALG I und war somit nicht berechtigt nach SGB ... an dieser Maßnahme teil zu nehmen. Bin aber zu allen Vorbereitungterminen hin und habe da gesagt das ich ALG I beziehe und nicht teilnehmen darf . Bei der AfA habe ich einen Widerspruch eingelegt(schriftlich). Nun sind machmal Menschen soweit unten das sie froh sind raus zu kommen . Also habe ich den 1Eu Job angetreten , hatte den Effekt das ich wieder Ruhe und zu mir fand. Da ich nichts von meinen Widersprüchen hörte habe ich mal auf den Busch geklopft . Habe einen Termin bei der AfA bekommen, wo festgelegt wurde das ich die Maßnahme sofort zu beenden habe, weil ich nicht berechtigt bin bei ALG I Bezug. Der Effekt der ganzen Maßnahme der ALG I Bezug wurde mir rückwirkend aufgehoben und die Zahlungen eingestellt . Ich hatte ja schon 12,50 Eus verdient bei 1Eu Job, ich zur AfA , einer Mitarbeiterin alles erklärt , die schaute mich wie vom Blitz getroffen an . darauf sagte ich ich möchte hier nicht mit einen Herzinfarkt sonder alles in Ruhe klären . Noch mal alles erklärt , warten Sie bitte 10 Minuten hier . Es hat nicht mal 2 Tage gedauert ALG I Bezug wieder bekommen usw. sage keiner es geht nicht zügig. |
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PeterS
Anmeldedatum: 11.09.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 11.09.2007, 11:18 Titel: |
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| wäre schon gut wenn man das Beispiel wieder darstellen könnte, scheint ja recht hilfreich zu sein. |
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dualphone Moderator
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 1630
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Verfasst am: 25.09.2007, 18:30 Titel: |
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| der eröffnungsbeitrag ist wieder vorhanden! |
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zusatzblatt3
Anmeldedatum: 29.11.2007 Beiträge: 21
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Verfasst am: 30.11.2007, 00:05 Titel: |
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Guten Abend!
Dieses Forum habe ich über Google gefunden!
Ich kann nur allen Raten diese (MAE) abzulehnen , diese Generel zu bekämpfen-ALG2 und (MAE) ist die reinste Kathastrope.
Solltet ihr wirklich glauben es gibt ein Wirtschaft aufschwung, lebt ihr im Märchenland! Meine Meinung und Beobachtung, es gibt ein Aufschwung bei den 1-EuroJobs! bekannt durch medien (MAE)
1-Euro Jobber die im Hotel putzen und alles machen. Handwerker die Jahrelang auf dem Bau waren und nun für 1-Euro Tapete abkratzen. 1-Euro Jober die im Altenheim arbeiten wie Pfleger. 1-Euro Jober die Internetpräsens erstellen und auf Messen fahren. 1 Euro Jober die sagen wos lang geht am Bahnof.1-euro Jober die ältere zum arzt für sie einkaufen gehen.(das sehe ich ein) auch dieser Job war einmal ein richtiger Job. 1-euro Jober die in der Kommune arbeiten als (Angestellte) Alles im sinne der Öffentlichkeit und Gemeinnützigkeit, nur keiner fragt die Öffentlichkeit, ob sie das auch so sehen! Wer das nicht glauben will ich habs erlebt und diese Leute kennen gelernt.
Da ich hier in einem öffentlichen Forum bin. Findet ihr diese beschriebenen 1- Eurojobs im Offentliche Interesse? Meine Frage ist falsch!
Ist jeder einzelne der Meinung das ein anderer euch mit dem oben beschriebenen Tätigkeiten weiter bringt?
Jeder einzelner user hat eine Meinung, viele gleiche Meinung ergeben die Öffentlichkeit!
Nun denkt ihr sicher" Der sagt das so einfach" so ein superschlauer, weiß doch jeder! Wieso tut niemand was??
Dieses schreiben da oben finde ich sehr gut. Brauch eigentlich net so lang sein!
Hab schon 2 mal MAE gehabt. Ich weiß wies dort abläuft ,es ist sehr Interessant auch Leute kennen zu lernen die einmal festeingestellt warn und DU nun diesem Job machst!
Meine 3te MAE habe ich auf anhieb vereitelt. Ich habe kein Bock mehr und will richtige arbeit und richtigen Lohn haben. Diese hatet auch Erfolg. Darum habe ich nun ein 400 Euro Job bekommen :D
Es bringt zwar auch nicht mehr im Monat, aber dafür ist man im 1.Arbeitsmarkt und nicht im 3ten.
Diese MAE bringen einen nicht weiter nur den Träger und Wohlfahrtsverbände. Diese kurzen den festangestellten die Stunden soweit runter das Sie selbst kündigen mit neuen Personal 1-euro jobber eingesetzt wird
ABBER Haubtsache arbeit nicht wahr?! :roll: |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 30.11.2007, 01:25 Titel: |
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Keine Sorge, bei den Rechtschreibfehlern wird sicherlich niemand denken, dass der Beitrag von einem Superschlauen stammt!
Arbeitsgelegenheiten haben immer zwei Seiten. Einerseits können sie fördern, denn es gibt genug Leute, die nach Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheit, Drogensucht etc. wieder an ein Berufsleben gewöhnt werden müssen. Die aus ihrem Alltagstrott rausgeholt werden müssen!
Und es gibt auch die Maßnahmen, wo man sich Berufserfahrung ansammeln kann oder sogar erweitern kann. In meiner ARGE gibt es sogar 2 Maßnahmen, wo man während der Maßnahme den Pkw Führerschein machen kann. Was ist daran schlecht?! Und wenn das Stadtbild verschönert wird und die Hundehaufen, die seit Jahren um die Kirchen liegen und noch in 2 Jahren dort gelegen hätten, dabei verschwinden, dann ist das sehr wohl im Interesse derer, die die Steuermittel dafür aufbringen!
Klar wollen die Vereine und Verbände daran verdienen und nicht evtl. noch draufzahlen. Klar gibt es einen Bildungs/Maßnahmeträger"markt", der davon lebt.
Klar gibt es auch Einsätze, die so nicht geplant und genehmigt wurden. Das mag daran liegen, dass es in den Ämtern zuwenig Leute gibt, die den maßnahmegerechten Einsatz kontrollieren können.
Im übrigen haben die AGHs nichts mit dem momentanen Wirtschaftsaufschwung zu tun. Allerdings kommt dieser m. E. n. nur bei gut ausgebildeten Fachkräften an. Die zumeist eh nicht in eine AGH gesteckt werden oder halt nur für eine Übergangszeit.
Turtle |
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zusatzblatt3
Anmeldedatum: 29.11.2007 Beiträge: 21
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Verfasst am: 30.11.2007, 11:46 Titel: |
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Hallo!
Für die Sauberkeit der Stadt sind die Müllleute und das Ordnungsamt zu ständig. Bei der Umgebung der Kirche hat diese zu sorgen das keine Hundehaufen liegen. Sorry, ich halte das für Stammtischgerede.Wurde jeder Bürger seine Pflicht nach gehen müssten nicht zusatzlich Steuermittel aufgebracht werden um (MAE) einzustellen die diese entsorgt! Werden hiermit 3 fach Steuern bezahlt.
Das diese Leute aus dem Altagstrott rausgeholt werden müssen ist richtig! Es kann nicht sein das diese Ständig im MAE gesteckt werden.Nur habe ich die Erfahrung gemacht, das in vielen Bereichen Leute eingesetzt werden die normal auch arbeiten gehen könnten ,aber keine Jobs bekommen. Lehrer, Kaufleute, ehmalige chefs, Studierte Leute,Handwerker.
Zudem habe ich oft die Erfahrung gemacht, das es egal ist wieviel MAE man hatte, bei einem Bewerbungsgespräch um eine Arbeitsstelle kommt die Aussage " das ist aber nicht als Tätigkeit anzusehen, wann war Ihre letzte vollzeit beschäftigung?"
Ich habe noch keinem ungelernten 1- Jober getroffen!
Meine Cousine putzt in einem Hotel als MAE-Maßnahme. Das dort 2-Jahre nicht mehr geputzt wurde kann ich nicht glauben :D
Zum Thema Führerschein: Ich habe mein Führerschein in der Lehre absolviert und bin dafür selbst aufgekommen.
Halte ich nicht für Gerechtfertigt das die ARGE das bezahlt! |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 30.11.2007, 11:54 Titel: |
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Stammtischgerede? Bei dir hakt es wohl? Zuweisungen in AGHs sind mein täglich Brot und daher weiß ich sicherlich besser als du, welches Klientel man dahinein vermittelt. Ist es eine Aufgabe ohne hohen Anspruch, dann kommen da Ungelernte rein. Sind es aber zusätzliche Aufgaben z. B. in Museen oder öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr wirst du wohl keinen mit Abgang 6. Klasse hinschicken können!
"Lehrer, Kaufleute, ehemalige Chefs, Studierte...". Klar, das ist genau das Klientel, was man im ALG 2 findet. Aber natürlich...
Und was du für gerechtfertigt hältst oder nicht, ist mir schlichtweg egal. Du hast behauptet AGHs sind sinnlos. Dann verrate mir, was an einem Führerschein sinnlos ist. Nur darum gehts!
Und mit deiner Cousine in einem Hotel als AGHlerin: das halte ich für ein Gerücht, es sei denn, dieses Hotel würde von einem gemeinnützigen Verein (z. B. Behindertenwerkstätten) geführt.
Turtle |
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zusatzblatt3
Anmeldedatum: 29.11.2007 Beiträge: 21
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Verfasst am: 30.11.2007, 13:24 Titel: |
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Joar mein lieber so ist das aber!
Soweit wie ich weiß arbeitet sie im einem Hotel. Die Rede war von einem Hotel und nicht von einer Jugendherberge oder behinderten Einrichtung.Ich möchte mich darauf nicht versteifen, weil einfach nur 1 Beispiel war. Sollte es nach deiner Aussage um einer behinderten Einrichtung handeln bzw. ev, wird das Putzen sicherlich nicht in der Posetivliste stehen.
Warum kann man niemand mit einem 6-Klasse abschluss dorthin stellen? Was passiert mit dehnen die nur ein 6-Klasse abschluss haben? Die bekommen schön weiter Ihr ALG2 und die gelernten stellt man also in die Öffentlichkeit? Soll ich das so verstehen?
Oh, möchte ich doch einmal wissen was für Klientel (Kunden) :wink: bei euch sind.
In meiner letzten Maßnahme waren: Kaufleute, Lehrer, ein ehmaliger Fialleiter einer Lebensmittelkette, Eine Fernseh Moderatorin/Lehrerin, ehmalige Unternehmerin, jemand der beim Kundenservice der Bahn gearbeitet hat. Du kannst dafür ja auch nichts. Das diese Leute nicht zum euren Klientel hören, bezweifle ich. Entweder gehören sie nicht zu deinem Kunden oder du hast eine rosa Brille auf, wie alle in der Arge.
Ich habe Rezepkt die dort arbeiten, die schlechte Laune und Willkür, die gestressten Mitarbeiter zeigen mir nur wie Machtlos die ganze Sache ist. Wie die schlechte Laune an euren Klientel weiter gegeben wird. Diese Leute haben weiß Gott mehr Psychische Probleme als Ihr.
Das es dir egal ist und die Beleidigung: "das es bei mir hakt" triffts einmal wieder 100% das auch DU von deinem hohen Ross einmal hinunter kommen solltest! Genau DU bist was besseres als ich und genauso führen sich dort viele Mitarbeiter auf! Dann wundert IHR euch warum die Leute ausflippen und IHR sicherheitleute braucht!
Wer provoziert hat was zu befürchten wer nicht provoziert hat nichts zu befürchten, also hab ihr etwas zu befürchten, sehe ich schon wieder an deiner agressive Schreibweise!
Ich war in ein Krankenhaus! Dort habe ich in meinem Zivilen sachen jeden Tag Blut ins Labor gebracht, Betten abgezogen, diese Dezinfiziert neu bezogen, den OB habe ich zivil geputzt, Bettentransport habe ich auch gemacht. Leute zum Rönten gefahren.
Ich durfte keine Arbeitsachen bekommen, weil ich eine MAE war. Alle Leute haben sich dort aufgerekt "warum ich dort Zivil rumlaufe."
Die Zivis haben sich angefangen auszuruhen weil ich nun einmal dort war. Die Zivis haben diese Tätigkeiten ausgeführt gehabt. Die waren die Meinung das wäre meine Aufgabe.
Der Personalchef und die Mitarbeiter wussten nicht was ich machen sollte. Daher isses so gekommen das ich alles gemacht habe um keine lange weile zu haben. Für die Aufgabe wofür ich dort war, gab es in der Woche nur ein Tag ,sogar der eine Tag war kein Intresse der Patzenten da.
Ich habe mich dann wegen den Umständen versetzen lassen zum Mobilendienst das Sinnvoll war.Die Damen haben sich gefreut waren Dankbar.
Meine Beraterin sagte: "was Sinnvoll ist oder nicht kann egal sein.
Nun, haubtsache weg und alles für die Statisik gell :D
Sorry, aber es wird mehr Schantluder getrieben als mans für möglich hält.
Im Mobilendienst wo ich war. Kaufte ich ein Kasten selter dabei stellste sich nach ein Gespräch herraus, das die verkäuferin dort gearbeitet hatte als Vollzeistelle und die Stundenso weit runterkurzt wurden das sie gekündigt hatte, dieses nun ich übernahm. Die Aufgaben haben damals Betreuer übernommen oder der Pfleger!
Kannst du mir glauben oder nicht ist einfach so!
Mit den Führerschein kann mans sehn wie mans möchte.
Aus meinem Mobilendienst war eine Frau als MAE Maßnahme beschäftigt. Ihr wurde gesagt! "Machen Sie den Lehrgang zum Pflegedienst mit und dann könnnen wir über eine Einstellung reden" Nach dem Sie den Pflegedienstschein absolvierte mit Pratikum wurde gesagt." Sie haben ja überhaubt kein Führerschein da können wir sie nicht einstellen. Die Dame wurde nur hingegalten und ausgenutzt!
Sie ging zur ARGE berichtete darüber ,leider hat die Arge das abgelehnt. Auch wenn die ARGE den Füherschein bezahlt hätte wäre es nicht zu einer Einstellung gekommen. Ich meinte zu der Frau da kann sie sich doch nun anders bewerben da sie den Schein nun hatte. Leider schien es mir so als wurde sie eine Arbeit suchen die vor der Haustür ist :evil:
Nunja, man sollte es schon Individuel einschätzen. Vielleicht ist es ja doch keine schlechte Idee. Mein Führerschein habe ich selbst bezahlt und bin froh es mir nicht von anderen bezahlen zu lassen.. liegt wohl daran :wink:
Es wäre sicher Sinnvoller Leute zu Qualifizieren in den Berufen die man gelernt hat als den Träger zu bezahlen.
Sorry, aber ich wurde einmal mehr Außendienst Mitarbeiter zum Träger schicken als zu glauben ,weils geprüft wurde hat es schon seine richtigkeit!
Was geht mir das an! Ich werde in Zukunft selbst prüfen ob mir eine zugeteilte MAE der Posetivliste entspricht, da ihr ja überfordert seid!
Ich muss los zur Post :wink: |
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