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Stromschulden! - Was kann ich tun?
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Hartz IV ALG II BETRUG und die Konsequenzen! UNBEDINGT LESEN << :: >> Heizungs- und Stromkostenrückerstattung  
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.2005, 12:27    Titel: Stromschulden! - Was kann ich tun?

Hi,

leider geraten immer wieder Leistungsempfänger in die Situation, dass sie ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen konnten, sich somit Schulden auftürmten und der Stromversorger stellt die Energieversorgung ein!
Soweit sollte man es aber nie kommen lassen.
Im Vorfeld einer abzusehenden Stromsperrung sollte man hier immer zuerst versuchen, mit dem Stromversorger eine beiderseits akzeptable Ratenzahlung zu vereinbaren. Dies ist auch meist das, was das Amt von euch von euch verlangen wird.

Konnte man jedoch keine solche "akzeptable" Ratenzahlung mit dem Stromversorger abschliessen, gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen beim Amt zu beantragen.

Hier ist aber nach den Leistungsarten zu unterscheiden die man erhält, also ALGII nach SGB II oder Sozialhilfe nach SGB XII.

[size=18][color=red][b]ALGII[/b][/color][/size]

Hier [u][b]kann[/b][/u] nach [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html]§ 23 Absatz 1 SGB II :arrow: [/url] ein zinsloses Darlehen bei dem zuständigen Leistungsträger beantragt werden:
[i][color=blue]"Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen."[/color][/i]
In der Beantragung zu solch einem zinslosen Darlehen, sollte man somit auf einen nach den Umständen unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes verweisen, der im nun aufgetretenen Einzelfall nicht von der Regelleistung bestritten werden kann. Zur "Stärkung" der Argumentation in einem solchen Antrag, sollte man unbedingt darauf hinweisen, dass man bei einer zu erfolgenden oder schon erfolgten Stromsperrung nicht mehr in der Lage ist, ein "geregeltes und menschenwürdiges" Leben zu führen, da einem der Betrieb von gewöhnlichen und üblichen Haushaltsgeräten (z.B. Herd, Kühlschrank, Waschmaschine) somit unmöglich wird. Sollten sich des weiteren noch minderjährige Kinder im Haushalt befinden, so ist hier auf die nun im besonderen Maße entstehende soziale Notsituation hinzuweisen. Dies stärkt nochmals in besonderer Weise die Argumentation des Antrages.

[size=18][color=red][b]Sozialhilfe[/b][/color][/size]

Hier [u][b]kann[/b][/u] nach [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__37.html]§ 37 SGB XII :arrow: [/url] ein zinsloses Darlehen bei dem zuständigen Leistungsträger beantragt werden:
[color=blue][i]"(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelsätzen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden, sollen auf Antrag hierfür notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden.
(2) Bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt kann die Rückzahlung des Darlehens in monatlichen Teilbeträgen in Höhe von bis zu 5 vom Hundert des Eckregelsatzes von der Leistung einbehalten werden. Die Rückzahlung von Darlehen nach § 35 Abs. 3 erfolgt in gleichen Teilbeträgen über das ganze Kalenderjahr."[/i][/color]
Hier wäre dann eine Argumentation wie bei ALGII anzuführen.

[size=18][color=red]Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass es keinen RECHTSANSPRUCH auf ein zu gewährendes Darlehen im Sinne der § 23 Absatz 1 SGBII bzw. § 37 SGB XII gibt.[/color][/size]

Steht eine Stromsperrung ins Haus oder ist sogar schon erfolgt, bitte sofort und umgehend AKTIV werden. Sucht umgehend eine [url=http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx]unabhängige Beratungsstelle :arrow: [/url] vor Ort auf. Auch sind andere karitative Einrichtungen wie z.B. die [url=http://www.caritas.de/]Caritas :arrow: [/url] bei der Lösung dieses Problems behilflich. Diese Beratungsstellen sind mit dieser recht häufig auftretenden Problematik bestens vertraut, weil es ein Teil ihres "Tagesgeschäftes" ist. Dort kann man mit euch Lösungswege besprechen.
Ggf. nehmen die Beratungsstellen dann auch den entsprechenden Kontakt mit dem Stromversorger auf bzw. unterstützen euch bei den zu stellenden Anträgen.


Zuletzt bearbeitet von goldfield am 26.01.2007, 00:19, insgesamt 6-mal bearbeitet
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Susi1980



Anmeldedatum: 27.02.2006
Beiträge: 706
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 12.05.2006, 05:03    Titel:

hi goldfield,

bei meiner Bekannten ist das Prob wie folgt:

Sie ist zur ARGE gegangen und die meinten das das Versorgungsamt zuständig sei, wobei ich das schon nicht kapiere.

Dann ist sie da hingegangen und die meinten das die ohne die Bescheinigung, das der Strom abgestellt worden ist gar nichts machen.

Sie hatte dem Stromanbieter auch als Rate 100 € überwiesen... jetzt ist ihr wohl gestern der Strom gesperrt worden.

Sie ist dann zur ARGE und die meinten die würden ihr jetzt nicht helfen da sie ja die Rate von 100 € gezahlt hat. Diese Logik versteh ich schonmal gar nicht.

Wer entscheidet denn ob man ein Darlehen bekommt? Der SB oder die in der Leistungsabteilung?

Auch wurde angeblich ihre Akte nicht gefunden, und dementsprechend sind all ihre Gehaltsabrechnungen weg (sie bekommt jeden Monat unterschiedlich Lohn durch Zeitung austragen).

Will mit ihr am Montag zur ARGE und sie unterstützen.

Ich weiß ja das das Darlehen keine Muss-Leistung ist, lese mich ja immer brav durch das Forum :D

Gruß

Susi
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 12.05.2006, 08:41    Titel:

Hi,

einfach Antrag auf Darlehen beim ALGII-Amt stellen. Nicht abweisen, abwimmeln oder vertrösten lassen.
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katja70



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 12.05.2006, 09:49    Titel:

ja lass dichnur nicht abwimmeln.....mich haben die auch abgewimmelt.....hab mich dann mit den stadtwerken auf ratenzahlung geeinigt.......und nun musste ich bei der arge antanzen weil die meinten ich müsste einkommen haben.... was ich denen verschwiegen hab :!:
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Susi1980



Anmeldedatum: 27.02.2006
Beiträge: 706
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 12.05.2006, 13:47    Titel:

hi,

der Stromanbieter hat sich bei meiner Bekannten nicht mit Ratenzahlung abgegeben.

Habe auch bei der ARGE (Leistungsabteilung) angerufen um mitzuteilen das ich wieder die Arbeit beendet hab (war nur kurzfristig) und hab sie gleichzeitig angesprochen wegen meiner Bekannten.

Die Frau von der ARGE (eine wirklich liebe Frau, nicht ironisch gemeint) hat gesagt das die jetzt nicht mehr zuständig sind, da das Strom schon abgestellt ist. Sie müsse zum Sozi.

Daraufhin habe ich beim Sozi angerufen, ob die wirklich dafür zuständig sind. Ja, das sind sie.

Nun hat mein Schwager gesagt (er ist der Ex von der Bekannten) das die Schulden sich auf über 800 € belaufen beim Strom. Bekommt man überhaupt in der Höhe ein Darlehen?

Ich danke euch schonmal für eure schon gegebenen Antworten antworten und freu mich auf weitere.

Susi
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 12.05.2006, 14:08    Titel:

Hi,

ich kann mir nicht vorstellen, das das Sozialamt zuständig ist wenn deine Freundin ALGII bezieht! Die ARGE ist zuständig!!!!
Also einen schriftlichen Antrag für ein entsprechendes Darlehen stellen. Nochmals, nicht abwimmlen, vertrösten oder an ein anderes Amt verweisen lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Susi1980



Anmeldedatum: 27.02.2006
Beiträge: 706
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 12.05.2006, 15:33    Titel:

hi goldfield,

dann versteh ich das alles nicht.. dann ist meine Bekannte jetzt zwei Monate falsch beraten worden.

Und ich hab den Fall beim Sozi auch vorgetragen, das das jobCenter sagte das sie da hin solle, da es aber noch nicht gesperrt war das Sozi nicht zuständig ist.

Meine Bekannte kennt sich eh überhaupt nicht aus deswegen werd ich mitgehen um sie zu unterstützen...

Werd einfach am Montag morgen mit ihr zum Sozi gehen und wenn das nicht da klappt gehen wir halt zum JobCenter... sie hat ja da einen Termin am Montag um 10:30 Uhr.

Sie wird dauernd überall hingeschickt aber keine macht irgendwas.

Werden einfach erst zum Sozi gehen und wenn die nicht helfen können gehen wir zum JobCenter.

Es kann ja nicht sein das sich keiner verantwortlich fühlt.
Sie kann auch froh sein das der strom erst jetzt abgestellt wurde und nicht im Winter, sie hat Nachtspeicher.

Werd dann am Montag berichten was geschehen ist.

Wünsch euch ein schönes Wochenende,

susi
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 13.05.2006, 08:10    Titel:

Hi,

kleine Nachfrage: lebt deine Freundin vielleicht in einer [url=http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/Navigation/Service/infografiken,did=52284.html]Optionskommune :arrow: [/url] ????

Sollte deine Freundin und du natürlich auch :wink: nicht in einer Optionskommune leben, so ist und bleibt das ALGII-Amt züständig!

Also nochmals, nicht abwimmeln, vertrösten oder auf die vermeindliche Zuständigkeit eines anderen Amtes verweisen lassen!!!
Stellt einen schriftlichen Antrag zur Gewährung eines Darlehens.
Das Amt [size=18][u][b]MUSS[/b][/u][/size] den Antrag entgegennehmen, ob es will oder nicht.
Rechtsgrundlage [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html]§ 20 Absatz 3 SGB X :arrow: [/url]:
[color=blue][i]"Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält."[/i][/color]
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Susi1980



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Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 14.05.2006, 11:08    Titel:

nein,

wir leben in Essen/Ruhrgebiet und das ist keine Optionskommune.

Hatte bei meiner Ansprechpartnerin im JobCenter nachgefragt die das finanzielle ausrechnet wer das entscheidet mit dem Darlehen. Hab ihr erzählt das meine Bekannte Zeitungen austeilt und ergänzend Hartz IV bekommt und jetzt Strom abgestellt wurde...

Sie wurde immer hin und her geschoben. Keiner fühlt sich verantwortlich. Die ARGE sagte sie müsse zum anderen Amt und die sagten ohne den Schein, dass sie gesperrt ist können die nix machen... und das ab dem 01.04. die sowieso nicht mehr zuständig sind sondern die ARGE.... also wieder nur das hin und her.

Du sagst ja wenn man Hartz IV bezieht hat das Sozi mit einem nix zu tun... das kenn ich aber auch anders. Als mein Stiefvater Januar 2005 verstarb musste meine Mutter (auch Hartz IV) auch zum Sozi für die Kosten der Beerdigung.

Blick da zwar auch nicht mehr durch wer für was zuständig ist aber einer MUSS ja zuständig sein.

Werden morgen früh erst zum Sozi fahren und dann zur ARGE... die ist einiges schief gelaufen... behaupten das Nachtspeicher für meine Bekannte erst gezahlt wird wenn die Jahresendabrechnung da ist (was ist das denn für eine Aussage?) und meine Bekannte hat nie ein Bescheid bekommen wie viel Geld sie bekommt.. eigentlich müsste sie jeden Monat einen neuen Bescheid bekommen da sie auch monatlich unterschiedlich verdient. Aber nix ist geschehen seit sie bei dem selben JobCenter ist wie ich. Eigentlich hätte sie eine Menge Geld vom JobCenter bekommen müssen da die letzten Abrechnungen weniger waren als sonst... Dann ist es ja kein Wunder das sie den Strom nicht zahlen kann.

Werd euch morgen schreiben was los ist.

Danke goldfield,

Susi
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Susi1980



Anmeldedatum: 27.02.2006
Beiträge: 706
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 15.05.2006, 11:54    Titel:

hi goldfield,

waren heut morgen beim Sozi.... und die haben meiner Bekannten das Darlehen gegeben....

Der Mann wo man sich anmelden musste war ein A****, aber derjenige der es bearbeitet hat war ein sehr netter Mann..

Es wurde ohne wenn und aber bearbeitet.

Das freut mich für meine Bekannte.

Schönen Tag noch,

Susi
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bennex



Anmeldedatum: 08.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.09.2006, 12:01    Titel: stromschulden ....was nun ?

hallo zusammen ....
ich denke ich werde den vogle nun abschießen was stromschulden angeht...6000€ ....ja ,6000€ sind es ..
wie es soweit kommen konnte fragt hier mich ...?
zuerst die vogel-strauß politik ..es ging eben eine zeit lang nicht anders als das ich meine post nicht öffnen konnte ...
als ich dann damit wieder angefanngen habe ,kam so einiges auf mich zu ...
nur das mit den stromschulden kam und kam nicht ..so habe ich gedacht ..."haben die mich vergessen" ,,und wollte den schlafenden hund nicht wecken ....
ich weiß was nun einige denken ...erspart es mir bitte ...
und letzte woch kam dann die rechnung für mein verhalten ..strom weg ...
ich bekomme seit 4 monaten den mindestsatz vom amt ..345,-€ plus miete 252,-€...
ich kann ,oder könnte 200,-€ pro monat davon nehmen und ein eventuelles darlen zu tilgen ...da mir meine eltern diese summe im monat dazu geben .....
macht das amt das mit .....?
oder was gibt es sonst für mögliche lösungen ...
ratenzahlung habe ich meinem stromversorger schon angeboten ...inkl .eines notariellen schuldanerkenntniss ...leider ohne erfolg ...caritas weiß auch nicht was tun ...
...einmalkredit...grundversorgungsamt ...??
???????????????????????????????????????????????????????????????????????
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 14.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 11.09.2006, 14:34    Titel:

Deine Eltern dürfen nicht dir das Geld geben, sondern sollen es gleich an den Stromversorger überweisen unter deiner Kundennummer! Ansonsten gilt das Geld nämlich als Einkommen und mindert dein ALG2!

Turtle
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Der Onkel vom Amt



Anmeldedatum: 23.04.2005
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 11.09.2006, 16:05    Titel:

@ bennex:
erhälst du ALG II? wird Deine Heizung mit Strom betrieben oder handelt es sich um reinen Haushaltsstrom?
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Der Onkel vom Amt



Anmeldedatum: 23.04.2005
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 12.09.2006, 16:20    Titel:

ich hab Deine PN bekommen und geh jetzt mal davon aus, dass die Leistungen die Du bekommst nach dem SGB II sind.

Da es sich bei Dir um reine Haushatsenergie handelt und diese von der Regelleistung umfasst ist, käme ein Darlehen der Arbeitsagentur nach § 23 Abs 1 SGB II in Betracht.
Dieses wird allerdings nur gewährt, wenn der Bedarf unabweisbar ist und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann.
D.h. vorrangig müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Da wären z.B.:

1. Darlehen von der Bank (was in den meisten Fällen wohl nicht in Betracht kommt)

2. Vereinbarung einer Ratenzahlung, was meistens funktioniert aber in Deinem Fall schon abgehakt ist.

3. Einsatz von Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II

4. Ein Darlehen vom kommunalen ALG II-Träger (Sozialamt) nach § 22 Abs. 5 SGB II.

Es handelt sich zwar beim Haushaltsstrom um einen Bedarf der über die Regelleistung erfasst ist und somit eigentlich in die Zuständigkeit der Arbeitsagentur fällt, aber seit der neue Absatz 5 im § 22 SGB II eingeführt bzw. geändert wurde, sind nun die Mietschulden UND vergleichbaren Notlagen darüber erfasst

[i]§22 SGB II
5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, [b]können[/b] auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder [b]zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.[/b] Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.[/i]

Sofern die Sperrung des Stromanschlusses angedroht wurde bzw. durchgesetzt wurde, haben wir nämlich hier genau so eine Notlage.

Ergo wäre vorrangig ein Antrag beim zuständigen kommunalen ALG II-Träger auf ein entsprechendes Darlehen zu stellen.
Da durch die Stromsperrung allerdings keine Wohnungslosigkeit eintreten kann, MUSS die Übernahme gerechtfertigt sein. Weiterhin ist dadurch zu beachten, dass Satz 2 nicht zum greifen kommt und es sich somit um eine KANN-Leistung handelt. Der kommunale ALG II-Träger ist also nicht dazu verpflichtet, das Darlehen zu gewähren und hat hier einen Ermessensspielraum.
(Hierbei zu beachten, dass [u]laufende Unterkunftskosten gezahlt werden müssen[/u] und dass [u]vorhandenes Schonvermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II vorrangig einzusetzen ist.[/u])

Sollte dieses Ermessen dazu führen, dass das Darlehen vom Sozialamt nicht gewährt wird, dann kommt letztendlich nur noch das Darlehen der Arbeitsagentur nach § 23 Abs. 1 SGB II in betracht. Der entsprechende Antrag ist dann bei der zuständigen Arbeitsagentur/ bei der zuständigen ArGe oder Optionskommune zu stellen.
Da dann alle anderen Möglichkeiten abgehakt wurden, hat die Arbeitsagentur dann keine Ablehnungsmöglichkeit mehr und MUSS das Darlehen erbringen.

[i]§ 23
Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, [b]erbringt[/b] die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. (...) Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt. Weitergehende Leistungen sind ausgeschlossen.[/i]
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Kaefer



Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 26.11.2006, 10:47    Titel:

Hallo

da man die Strompauschale das ganze Jahr von seiner Regelleistung selbst vorausszahlt, hat man am Ende dann auch selbst für dich Nachzahlung gerade zu stehen, richtig ? ( evtl Darlehenswünsche beim Amt dafür äussern ist möglich ).

Wie wäre es aber - jetzt mal utopisch gedacht, weil das wohl eh niemand erleben wird - wenn man eine Stromgutbuchung erhalten würde ?
Dann dürfte man dieses im Umkehrschluss also behalten, da man es das Jahr über von der Regelleistung ja abgezwackt und vorgeleitet hat - die Regelung von Geldeinnahmen wäre bei Strom somit ausgehebelt ?

Ich habe jetzt schon Angst vor der Rechnung inkl Nachzahlung, da sie immer Ende des Jahres kurz vor Weihnachten kommt :(
Werde wohl mit unserem Stromanbieter auch wieder Ratenzahlung vereinbaren, ging letztes Jahr auch bei denen und es gibt sicherlich viele , die eine Nachzahlung nicht in einem Betrag bezahlen KÖNNEN.

Kaefer
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