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Aurian
Anmeldedatum: 04.12.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 04.12.2007, 12:47 Titel: Alleinerziehend/Zweiter Bildungsweg/Finanzierbarkeit? |
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Hallo zusammen,
ich gestehe nach nun einiger Zeit der Suche hier im Forum noch immer recht verwirrt zu sein und wage mich einfach mal daran einen eigenen Beitrag zu verfassen. Ich hoffe mir damit nicht zu großen Unwillen zuzuziehen und vielleicht ein wenig Klarheit in meine verworrene Situation zu bekommen.
Die Vorgeschichte:
Ich bin 26 Jahre alt, habe eine Ausbildung zur Buchhändlerin gemacht die ich für drei Jahre Elternzeit unterbrochen habe und zu deren vollständigem Abschluß mir mittlerweile nur noch die Abschlußprüfung der Handelskammer fehlt die ich aller Wahrscheinlichkeit nach in diesem Frühjahr absolvieren werde.
Momentan beziehe ich ALG2, bin in einem 1 Euro Job, mache einen Kurs zur Prüfungsvorbereitung und wohne mit meinem 4 jährigen Sohn bei meiner (ledigen und mich damals allein erziehenden) Mutter, vom Vater meines Sohnes bin ich geschieden.
Die Problematik:
Ich würde gerne auf zweitem Bildungswege mein Abitur nachholen um ein Studium möglich zu machen, ich habe damals das Gymnasium nach der elften Klasse verlassen müssen.
Diverse Homepages habe ich schon studiert und grundsätzlich würde ich gerne die Möglichkeit eines Kollegs wahr nehmen - jedoch bereitet mir der finanzielle Gesichtspunkt einige Schwierigkeiten.
Ich müßte ( was die ARGE bereits bewilligt hat ) in absehbarer Zeit umziehen, sprich eine Bleibe für mich und meinen Sohn sowie unser Lebensunterhalt muß gesichert sein.
Würde ich ein solches Kolleg besuchen - die Zeiten schwanken hier, meist dauern die Kurse bis 14 oder 15 Uhr - sehe ich kaum eine realistische Möglichkeit einer Beschäftigung nachzugehen mit der dies zu bestreiten ist.
Vorhanden wäre das Kindergeld für meinen Sohn sowie die Unterhaltszahlungen die ich für ihn erhalte, letztere belaufen sich auf 250 Euro pro Monat.
Was könnte ich zusätzlich beantragen? BAföG und/oder einen Mietzuschuß bzw Wohngeld? Welches wäre die sinnvollste Vorgehensweise?
Mit finanzieller Hilfestellung durch meine Eltern ist aus verschiedensten Gründen nicht zu rechnen.
Ich entschuldige mich schon mal für meinen langen Text und bedanke mich für etwaige Hilfe und Gedankenanstöße.
Grüße. |
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RoMa
Anmeldedatum: 03.12.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 04.12.2007, 13:17 Titel: |
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| Gibt es in Deiner Stadt nicht die Möglichkeit das Abitur am Abendgymnasium nachzuholen? Bei mir waren die Unterrichtszeiten zwischen ca. 17 und 21.30 Uhr. Dann hättest du tagsüber Zeit zu arbeiten. Ich habe nach einem Jahr dann Schülerbafög beantragen können. |
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Aurian
Anmeldedatum: 04.12.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 04.12.2007, 14:08 Titel: |
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Problem bei diesem Weg ist daß ich niemanden habe der in dieser Zeit für meinen Sohn da sein könnte.
Es wäre mir auch nicht wohl dabei, das muß ich ehrlich sagen, für eine so lange Zeit mein Kind an fünf Abenden die Woche von einer fremden Person betreuen und ins Bett bringen zu lassen ... sollte ich tagsüber arbeiten sehe ich ihn dann ja nur noch morgens und am Wochende.
Damit könnte ich viel weniger leben als mit einem unverwirklichten Karrierewunsch. |
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RoMa
Anmeldedatum: 03.12.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 04.12.2007, 14:42 Titel: |
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| das kann ich gut verstehen. anscheinend ist es in deutschland nur schwer möglich kind und bildung unter einen hut zu kriegen. aber da du ja noch bei deiner mutter wohnst, könnte sie doch abends aufpassen. wäre zumindest keine fremde person, die sich kümmert. ansonsten habe ich auch keine idee. mir geht es ja ähnlich. habe ein dualstudium angefangen, aber keine aussicht auf finanzielle hilfe. das ist vom staat einfach nicht weit genug gedacht. die können über jeden froh sein, der sich weiterbildet und seine chancen verbessert irgendwann aus der hartz IV spirale rauszukommen. dazu kommt noch, dass man als hartz IV empfänger schwer eine wohnung bekommt. die meisten vermieter wollen eine bürgschaft der eltern inkl. einkommensnachweis. aber das kann nun mal nicht jeder bieten. |
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Aurian
Anmeldedatum: 04.12.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 04.12.2007, 16:14 Titel: |
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Ich kann/konnte nur nach der Trennung von meinem Ex-Ehemann bei meiner Mutter einen vorübergehenden Wohnplatz haben, wir haben kein gutes Verhältnis.
Da auch meine Großmutter im Lauf dieser Zeit zum Pflegefall wurde wird der Raum den meinen Sohn und ich momentan noch belegen nun auch dafür gebraucht. Das hat ja sogar die ARGE eingesehen und unseren Umzug bewilligt.
Meine Mutter ist, unser Verhältnis und ihren diesbezüglichen Unwillen einmal außen vor gelassen, bei voller Berufstätigkeit und der Pflege meiner Großmutter vermutlich auch zeitlich nicht in der Lage meinen Sohn zu versorgen.
Aber ich bin da durchaus mit Dir einer Meinung, man sollte meinen daß sowohl Kinder als auch Wille zur Bildung und Arbeit in diesem Land nötig und förderungswert sind. Schade, daß dem nicht so ist und man als Mensch zweiter Klasse behandelt wird - ich habe aus mangelnder Erfahrung mit dieser Thematik lange mit der Illusion gelebt daß ich auf Ämtern kompetente Hilfestellungen erwarten kann, sofern ich sie benötigen sollte. |
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Aurian
Anmeldedatum: 04.12.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 10.12.2007, 10:32 Titel: |
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| Gibt es denn sonst keinen der mir vielleicht einen Rat geben könnte? |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 11.12.2007, 13:39 Titel: |
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Natürlich weiß ich etwas Hilfreiches. ;)
Ein Kolleg wird mit BAföG gefördert und zwar elternunabhängig.
Dein Bedarfssatz ist 507 €, wenn dein Mietanteil mindestens 197 € beträgt. Musst du dich selbst krankenversichern, dann erhöht sich dieser Betrag um 55 €.
Zum 01.10.2008, teilweise auch früher, soll die neue BAföG-Novelle in Kraft treten mit Erhöhungen der Bedarfssätze. Alleine der Mietbeitrag erhöht sich dann auf maximal 218 €. Außerdem ist auch ein Betreuungszuschlag von 113 € für Eltern vorgesehen.
Dein Gesamtbedarf ist dann, mit eigener Krankenversicherung, 731 €.
Zusätzlich könntest du bei der ARGE den Zuschlag für Alleinerziehung beantragen, bringt aber mit der BAföG-Neuregelung nichts, sowie bei der Wohngeldstelle Wohngeld, da du in einem Mischhaushalt mit deinem Kind lebst.
Für das Kind könntest du Sozialgeld beantragen, aber da wird sein Bedarf mit Unterhalt und Kindergeld gedeckt sein.
Bist du selbst noch jung genug für Kindergeld? Ab Jahrgang 1983 wird das bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgezahlt. |
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mammi83
Anmeldedatum: 25.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.10.2008, 15:20 Titel: Kolleg und alleinerziehnd |
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Guten Tag!
Ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich werde 25 Jahre, bin alleinerziehend und habe eine nun dreijährige Tochter. Wir beziehen zur Zeit Geld vom JobCenter Essen.
Zwar würde ich gerne ein Kolleg besuchen, welches sogar einen Vertrag mit dem benachbarten Kindergarten abgeschlossen hat, die Betreuung also gegeben wäre. Dort möchte ich ebenfalls sehr gerne mein Abitur nachholen, allerdings wurde mir bei einem Beratungsgespräch mit meinem Sachbearbeiter nahegelegt, dass ein höherer Schulabschluss als FOR nicht förderungsfähig sei.
Meine Tochter würde weiterhin Sozial-Leistungen und anteilmäßige Unterkunft beziehen, während ich den Bafög Höchstsatz mit Kinderzuschlag und Mietzuschuß von 72 Euro gewährt bekäme.
Meine konkrete Frage lautet, gibt es Einigungnen oder Sozialgerichtsurteile bezüglich des Zuschlags für Alleinerziehende und stünde mir dieser trotz Bafög Zuschlag dann noch zu?
Schließlich müßte ich dementsprechend auch die Kosten für den KiGa übernehmen und ich erhalte weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss für die Kleine noch Kindergeld für mich.
Weiter natürlich die Fahrkosten.
Ebenfalls frage ich mich ob eine ergänzende Leistung für meine Miete beantragt werden kann, wenn ich laut Sachbearbeiter des JC nicht mehr
förderungsfähig bin. (Die Miete beläuft sich auf 280 + 70 BK +107 HK Euro)
Ist dies überhaupt rechtens? |
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mammi83
Anmeldedatum: 25.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.10.2008, 15:22 Titel: Kolleg und alleinerziehnd |
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Vielen Dank für die Antworten im Vorraus!
Liebe Grüße ! |
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xunik
Anmeldedatum: 25.10.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 26.10.2008, 12:45 Titel: Antwort |
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| Dir steht elternunabhängiges Bafög zu. Ab dem 2.Jahr kannst du auch einen Bildungskredit beantragen. |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 29.10.2008, 13:53 Titel: Kolleg und alleinerziehend |
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Was du machst, geht dann das Jobcenter gar nichts an, weil du nicht mehr unter die Bestimmungen des SGB II fällst (außer dem Zuschlag für Alleinerziehung).
Bei Schule anmelden, Kind im Kindergarten anmelden, BAföG-Antrag stellen, beim Jugendamt um die Finanzierung des Kindergartens kümmern. |
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mammi83
Anmeldedatum: 25.10.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 30.10.2008, 16:18 Titel: Danke! |
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Vielen Dank für die Antworten!
Ich dachte schon das Job Center könnte sich im Bezug auf das Sozialgeld für die Kleine auch noch quer stellen.
Im Kindergarten ist nach heutiger Vorsprache so gut wie angenommen.
Schön, dass ich das Jugendamt für die Kostenübernahme ansprechen kann.
Noch einmal:
Der Alleinerziehendenzuschlag des JC steht mir in jedem Fall zu?
Die Bestimmungen hiefür schließen sich laut Textauszug sicher nicht aus,
doch hatte hier in einem Beitrag gelesen, dass sich in diesem Punkt Meinungsverschiedenheiten ergeben haben, und wollte mich jetzt nach Entscheidungen erkundigen (Sozialgerichtsurteile etc.), um mich bei Antragstellung darauf berufen zu können.
Ich habe leider nichts in der Art gefunden.
Nochmals im Vorraus Danke für die Mühe! |
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