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JM
Anmeldedatum: 21.09.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 07.12.2007, 12:41 Titel: |
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[quote="Gerald"][quote="JM"]
Warum kann sich das kleine Land Österreich dies leisten und das große Deutschland nicht?![/quote]
Weil in Österreich z.B. die Alo-Quote viel niedriger ist und man die Sozialhilfe deshalb nicht für einen so hohen Prozentsatz der Bevölkerung zahlen muss wie hier. Und weil z.B. Österreich nicht in der NATO ist und damit bedeutend niedrigere Rüstungsausgaben hat.[/quote]
1. Österreich trat am 26. 2. 1995 der NATO-Partnerschaft für den Frieden bei und kann das Ausmass seiner Beteiligung selbst bestimmen.
2. Porzentual an der Bevölkerungsgröße gemessen haben die Österreicher genauso viel Sozialhilfeempfänger wie in Deutschland.
3. Und weill die Rüstungsausgabe so niedrig sind kaufen die Össi jetzt auch 24 Eurofighter....man, man, man..... :lol: |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 07.12.2007, 13:22 Titel: |
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[quote]Aber wie sieht die Praxis aus? Kürzt du den Mietanteil oder beschränkst du dich in so einem Fall auf den Regelsatz des ungehorsamen Jugendlichen?
[/quote]
Nefertari,
ich bin in der Vermittlung, ich zahle keine Leistungen wie Regelsatz oder Miete.
Wenn ich was kürzen lasse, dann habe ich die Verhängung einer Sanktion zu veranlassen. Und da ich U25 Vermittler bin, muss ich bei der zweiten Pflichtverletzung ggf. auch den Mietanteil absenken lassen, natürlich. So will es die gesetzliche Regelung und ich denke noch nichtmal im Traum daran, dagegen zu verstoßen. Ich habe nämlich weder Bock auf Abmahnung noch Kündigung.
Turtle |
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nickidaniel
Anmeldedatum: 22.01.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22.01.2008, 20:40 Titel: |
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| hallo! wir sind eine 4 köpfige familie ( 2 erwachsene,2kinder=4jahre und 4 monate alt) und bekommen 453 euro hartz4 und 300 euro für die miete unser einkommen betrug 3 x kindergeld und einmal unterhaltsvorschuss jetzt hat sich die lage geändert jetzt sind es nur noch 2 mal kindergeld und der unterhaltsvorschuss von 125 euro. meine genaue frage ist wieviel hartz4 es jetzt sein wird mit einmal kindergeld weniger und ob das kindergeld überhaupt angerechnet werden darf das ist doch das einkommen der kinder und nicht von den erwachsenen. meine grosse tochter (4 jahre) hat ein einkommen von 279 euro das sind ja etwa 70 euro zu viel was sie an einkommen haben darf ist es da richtig das die arge die 70 euro bei dem mietzuschuss abzieht. also d.h. das arbeitsamt genehmigt nur etwa 230 euro wohngeld. also ich finde das klingt nicht richtig. da stimmt doch mit sicherheit was nicht. wer kann uns helfen. bitte nur ernste antworten und ratschläge was wir dagegen tun können wenns wirklich nicht richtig ist wie das arbeitsamt das rechnet!!!! bitte helft uns |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 22.01.2008, 20:45 Titel: |
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Wieviel Miete zahlt Ihr?
Ansonsten: 312 für Dich+ 312 Partner+ 208 Kind 1+ 208 Kind 2+ angemessene Miete - 308 Kindergeld - 250 Unterhalt = ALG II Auszahlungsbetrag.
Kindergeld und Unterhalt sind als Einkommen anzurechnen, da beides, genau wie ALG II dem Lebensunterhalt dient und kein zusätzliches Taschengeld ist. |
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nickidaniel
Anmeldedatum: 22.01.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22.01.2008, 21:36 Titel: |
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| also die miete beträgt 300 euro und ich erhalte nur für mein erstes kind unterhaltsvorschuss. da ich mit dem vater von meinem 2. kind zusammen lebe. die frage ist jetzt auch noch, weil wir haben nur eine 3 zimmer wohnung und das kinderzimmer ist zu klein für beide kinder, deshalb schläft das baby bei uns aber wir hätten gerne mal wieder etwas privatleben das hiesse ja umziehen wie gross darf die wohnugn sein also wieviele zimmer mindestens und wie hoch die miete? |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 22.01.2008, 21:39 Titel: |
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| Das musst Du beim zuständigen Amt erfragen. Die angemessene Miete ist in jedem Ort anders. Im allgemeinen ist es aber zumutbar ein Baby im Schlafzimmer schlafen zu lassen. Das rechtfertigt noch keinen Umzug. Wie gesagt, frag beim zuständigen Amt! |
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nickidaniel
Anmeldedatum: 22.01.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22.01.2008, 22:39 Titel: |
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| okay werde ich mal machen. is klar ein baby kann bis es ein jahr alt ist bei den eltern schlafen aber ich habe bis kurz vor der geburt drei jahre mit meiner grossen tochter in einem zimmer geschlafen und so lsagsam wäre es mal schön wieder etwas alleine zu sein. auch wenn ich meine kinder echt liebe. naja, dann bedanke ich mich über die antworten werde mal sehen wenn ich noch fragen habe schreib ich einfach wieder. bis dann |
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