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Nungi
Anmeldedatum: 10.10.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: 10.10.2007, 12:32 Titel: ARGE -> Erwerbsunfähig -> Sozialamt -> ARGE |
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Hallo zusammen,
Ich wurde vor etwa Zwar Jahren vom Medizinischen Dienst der ARGE als "Dauerhaft voll Erwerbsgemindert" eingestuft.
Daraufhin sollte ich mich beim Sozialamt melden, da die ARGE nicht mehr für mich zuständig sei in diesem Fall.
Das ganze war recht kurzfristig, es gab noch nicht einmal ein fertiges Gutachten, sondern nur eine Mündliche erklärung des Medizinischen Dienstes an meinen Sachbearbeiter der ARGE.
So kam es daß ich beim Sozialamt kein Gutachten vorlegen konnte, welches meine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt.
Der Sachbearbeiter des Sozialamtes rief dann einfach bei der ARGE an und versicherte sich, daß dies seine Richtigkeit hat.
Er sagte zu mir "Wir stellen erst einmal einen Antrag auf Sozialhilfe".
Also keine Grundsicherung, was mich sehr enttäuschte.
Ich bekomme seit dem Sozialhilfe, ich wurde niemals zu irgend einem Termin eingeladen und es wurde keine Ärztliche Untersuchung veranlasst bei der LVA etc.
Am 01.12.2007 ziehe ich in eine Nebenstadt um und muss somit einen neuen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Auf Anfrage der Sachbearbeiterin in meinem baldigen Wohnort, wieso ich denn Sozialhilfe bekomme, sagte ich, daß ich Erwerbsunfähig sei.
Sie schickte mir daraufhin einen Antrag auf Grundsicherung.
Sie forderte nun Das medizinische-Gutachten der ARGE an und rief mich daraufhin an.
Sie teilte mir mit, daß sie dieses Gutachten nicht anerkennen und ich mich, sobald ich umgezogen bin, bei der zuständigen ARGE Arbeitslos melden müsse.
Das ist für mich wie ein Schlag in's Gesicht.
Wenn ich also hier bleiben würde, wo ich momentan wohne, dann würde man mir weiterhin ohne Kommentar meine Sozialhilfe zahlen wie bisher.
Wenn ich jetzt aber umgezogen bin, zwingt man mich zur ARGE zu gehen und mich arbeitslos zu melden obwohl ich nichtmal vermittelbar bin.
Für mich steht ganz klar fest, ich bin nicht erwerbsfähig und werde es auch nicht mehr.
Ich möchte Grundsicherung erhalten und kein Arbeitslosengeld oder was auch immer.
Ich möchte mir diesen Stress nicht noch einmal antun müssen daher frag ich mal hier in die Runde, Was kann ich tun um diesem "Irrsinn" zu entgehen? |
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Nungi
Anmeldedatum: 10.10.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: 10.10.2007, 12:40 Titel: Re: ARGE -> Erwerbsunfähig -> Sozialamt -> ARGE |
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| "Ich wurde vor etwa Zwar Jahren..." nicht "Zwar" sondern "zwei". Entschuldigt, ich habe keinen Edit-Button gefunden. |
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Daywalker64
Anmeldedatum: 05.10.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 10.10.2007, 12:44 Titel: arge und erwerbsunfähig |
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hallo Nungi,
am besten Du stellst bei der Renteversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und fügst dem gleich das Gutachten bei, wichtig ist bei dem Bescheid dass der Umfang der Erwerbsunfähigkeit drin steht, dann bekommst Du auch dementsprechend Grundsicherung.
Viel Glück
DW |
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Nungi
Anmeldedatum: 10.10.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: 10.10.2007, 13:27 Titel: Re: arge und erwerbsunfähig |
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[quote="Daywalker64"]hallo Nungi,
am besten Du stellst bei der Renteversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und fügst dem gleich das Gutachten bei, wichtig ist bei dem Bescheid dass der Umfang der Erwerbsunfähigkeit drin steht, dann bekommst Du auch dementsprechend Grundsicherung.
Viel Glück
DW[/quote]
Hallo Daywalker64,
erstmal danke für deine Antwort.
Leider kenne ich mich nicht sonderlich damit aus, ich habe leider keinen Anspruch auf Rente.
Ich bin gerademal 25 Jahre alt und erfülle nicht die Vorraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente, da ich keinerlei Beiträge geleistet habe.
Ich denke, wenn ich mich mit der LVA in Verbindung setze, werden die mir einfach nur bestätigen daß ich keinen Rentenanspruch habe und mir den Rat geben, Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt zu stellen.
Ich werde es morgen mal versuchen, meine Hoffnung ist allerdings gering, die Zeit spielt vorallem momentan gegen mich wegen des baldigen Umzuges. |
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Daywalker64
Anmeldedatum: 05.10.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 10.10.2007, 13:32 Titel: Re: arge und erwerbsunfähig |
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[quote="Nungi"][quote="Daywalker64"]hallo Nungi,
am besten Du stellst bei der Renteversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und fügst dem gleich das Gutachten bei, wichtig ist bei dem Bescheid dass der Umfang der Erwerbsunfähigkeit drin steht, dann bekommst Du auch dementsprechend Grundsicherung.
Viel Glück
DW[/quote]
Hallo Daywalker64,
erstmal danke für deine Antwort.
Leider kenne ich mich nicht sonderlich damit aus, ich habe leider keinen Anspruch auf Rente.
Ich bin gerademal 25 Jahre alt und erfülle nicht die Vorraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente, da ich keinerlei Beiträge geleistet habe.
Ich denke, wenn ich mich mit der LVA in Verbindung setze, werden die mir einfach nur bestätigen daß ich keinen Rentenanspruch habe und mir den Rat geben, Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt zu stellen.
Ich werde es morgen mal versuchen, meine Hoffnung ist allerdings gering, die Zeit spielt vorallem momentan gegen mich wegen des baldigen Umzuges.[/quote]
auch wenn Du keinen Anspruch auf Rente hast ist es wichtig von der LVA die Erwerbsminderung bestätigen zu lassen und dann bekommst du auch ohne Probleme die Grundsicherung. Lasse Dich am besten mal bei einer Rentestelle beraten. Die Rentenstellen gibt es in jeder größeren Stadt. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 10.10.2007, 14:08 Titel: |
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Wenn kein Leistungsanspruch besteht, macht die Rentenstelle keine Gesundheitsprüfung!!! Das würde sie dann nur im Auftrag z. B. des Sozialamtes machen!
Konkret gesehen hat das neue Sozialamt recht: Das Sozialamt ist per SGB XII nur an die "Erwerbsunfähigkeit im Sinne der GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG" gebunden, d. h. das Gutachen des Medizinischen Dienstes einer anderen Behörde (ARGE, Arbeitsamt, Krankenkasse etc.) reicht NICHT aus! Warum das alte Sozialamt es akzeptiert hat: nun ja.
Nur: das neue SozA darf, kann, brauch, muss diesen Fehler ja nicht weitermachen.
Für Fälle, in denen die Zuständigkeit SozA-ARGE noch zu klären ist, gibt es den § 44a SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__44a.html
Die ARGE muss also bis zur Entscheidung der Einigungsstelle vorleisten. Du wirst das tun müssen, was das SozA fordert: Zur ARGE gehen.
Turtle |
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Nungi
Anmeldedatum: 10.10.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: 10.10.2007, 15:47 Titel: |
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[quote="Turtle1972"]Wenn kein Leistungsanspruch besteht, macht die Rentenstelle keine Gesundheitsprüfung!!! Das würde sie dann nur im Auftrag z. B. des Sozialamtes machen!
Konkret gesehen hat das neue Sozialamt recht: Das Sozialamt ist per SGB XII nur an die "Erwerbsunfähigkeit im Sinne der GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG" gebunden, d. h. das Gutachen des Medizinischen Dienstes einer anderen Behörde (ARGE, Arbeitsamt, Krankenkasse etc.) reicht NICHT aus! Warum das alte Sozialamt es akzeptiert hat: nun ja.
Nur: das neue SozA darf, kann, brauch, muss diesen Fehler ja nicht weitermachen.
Für Fälle, in denen die Zuständigkeit SozA-ARGE noch zu klären ist, gibt es den § 44a SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__44a.html
Die ARGE muss also bis zur Entscheidung der Einigungsstelle vorleisten. Du wirst das tun müssen, was das SozA fordert: Zur ARGE gehen.
Turtle[/quote]
Das Gutachten der ARGE ist nicht bindend für das Sozialamt.
Soweit habe ich es verstanden, nur stelle ich mir grad den kommenden Ablauf vor wie er wohl passieren wird.
Ich gehe mit dem Gutachten, welches nicht bindend ist, zum Sozialamt.
Das Sozialamt schickt mich zur ARGE, diese beauftragt den Medizinischen Dienst zu einer Erwerbsfähigkeitsuntersuchung.
Das Ergebnis ist das selbe wie bisher, ich gehe also mit dem neuen Gutachten, welchen ebenfalls nicht bindend(!) ist, zum Sozialamt und werde schon wieder Sozialhilfe beantragen müssen.
Ich habe deinen Link zur Kenntnis genommen, dieses Prozedere hatte ich noch nie und ich stand schonmal vor so einem Problem, wo einen Monat lang kein Amt für mich zuständig sein sollte als ich von der ARGE für Erwerbsunfähig erklärt wurde.
In der Zeit hat niemand für mich bezahlt.
Das Sozialamt ist dann rückwirkend eingesprungen, als ich dann doch mal zu einem Sachbearbeiter vor durfte.
Schreiben können die diese Gesetze immer ganz schön, halten tut sich wohl niemand dran.
Wie auch immer, ich habe eben bei der ARGE noch einmal angerufen und nach dem Gutachten gefragt.
Ich habe leider kein Exemplar hier aber die Frau am Telefon gab sehr gut Auskunft ( was mich irgendwie wundert).
Demnach bin ich laut ARGE dauerhaft voll Erwerbsgemindert, mit dem Zusatz "ohne Aussicht auf Behebung".
Ich könnte schwören mal gelesen zu haben, das in so einem Fall, wo das Sozialamt meint, ein Gutachten der ARGE nicht anzuerkennen, es eine Gutachterliche-Untersuchung bei dem Versicherungsträger veranlasst.
Denn die ARGE will mich eben einfach nicht mehr, da gibt es kein wenn und aber, ich bin nicht vermittelbar, das wurde mir am Telefon auch nochmal deutlich so gesagt.
Wenn das hier nicht mein Fall wäre, müsste ich wohl drüber lachen... |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 11.10.2007, 10:30 Titel: |
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Ich habe dir die Rechtslage beschrieben. Der § 44a SGB II ist eindeutig, die ARGE muss vorleisten.
Ich sehe daher dein Problem nicht, besonders da du es "beschwörst" ohne ein konkrete Antwort der neuen ARGE vorliegen zu haben.
Turtle |
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Isiy
Anmeldedatum: 31.01.2007 Beiträge: 256
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Verfasst am: 15.10.2007, 12:55 Titel: |
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Es gibt SGB XII-Leistungsträger, die nur Stellungnahmen der Rentenversicherung akzeptieren. Dann ist aber mit der Arge abgesprochen, dass diese bei Zuzug mit Gutachten von Gesundheitsamt / medizinischem Dienst der Agentur für Arbeit bis zur Entscheidung der DRV ALG2 leisten.
Entspricht dem §44a SGB II, wie von Turtle genannt. |
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Nungi
Anmeldedatum: 10.10.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: 09.11.2007, 13:01 Titel: Rückmeldung |
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Ich war heute bei der "neuen" ARGE und es ist genau das passiert was ich mir schon gedacht hatte.
Es wird nun ein Termin mit dem Ärztlichen Dienst der ARGE in der neuen Stadt vereinbart.
Die Mitarbeiter haben das ganze auch nicht richtig verstanden aber sie meinten, daß das neue Gutachten auf jeden Fall angenommen werden muss und ich daraufhin meine Grundsicherung erhalte, diese würden sie dann für mich beim Sozialamt beantragen.
Übrigens muss ich nun ganz normal Arbeitslosengeld 2 beantragen mit allem drumherum, das ist echt der Hammer.
Von euren Texten hier weis kein Mensch was, keine Ahnung wo Ihr das ausgrabt.
In meiner jetzigen Stadt bekomme ich weiterhin mein Geld gezahlt bis zum Umzug und das vom Sozialamt !
Naja, mal hoffen daß das neue Gutachten wirklich die versprochene Wirkung zeigt. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 09.11.2007, 13:36 Titel: |
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[quote]Von euren Texten hier weis kein Mensch was, keine Ahnung wo Ihr das ausgrabt.
[/quote]
[quote]Übrigens muss ich nun ganz normal Arbeitslosengeld 2 beantragen mit allem drumherum, das ist echt der Hammer.
[/quote]
Na, entschuldige mal bitte, aber genau das haben wir dir doch geschrieben, nämlich dass korrekterweise die ARGE mit ALG 2 in Vorleistung zu gehen hat!
Weder haben wir also was ausgegraben, noch weiss kein Mensch was davon, denn das neue Amt handelt so, wie wir es dir vorhergesagt haben!!!!!
Turtle |
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Nungi
Anmeldedatum: 10.10.2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: 10.11.2007, 00:53 Titel: |
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[quote="Turtle1972"][quote]Von euren Texten hier weis kein Mensch was, keine Ahnung wo Ihr das ausgrabt.
[/quote]
[quote]Übrigens muss ich nun ganz normal Arbeitslosengeld 2 beantragen mit allem drumherum, das ist echt der Hammer.
[/quote]
Na, entschuldige mal bitte, aber genau das haben wir dir doch geschrieben, nämlich dass korrekterweise die ARGE mit ALG 2 in Vorleistung zu gehen hat!
Weder haben wir also was ausgegraben, noch weiss kein Mensch was davon, denn das neue Amt handelt so, wie wir es dir vorhergesagt haben!!!!!
Turtle[/quote]
Aber, sehe nur ich das so oder ist das jetzt nicht genau das gleiche wie in meiner alten Stadt?
Dort musste ich erst ALG2 beantragen, dann wurde ich von denen untersucht, darauf musste ich zum Sozialamt und habe dort weiterhin mein geld bekommen.
Nun ziehe ich in die neue Stadt, dort muss ich ALG2 beantragen und werde untersucht, darauf muss ich zum Sozialamt und bekomme von denen mein Geld.
Da ist weder ein Prüfverfahren noch weis der teufel. Das ist absolut ein und das selbe spiel wie voher auch, ihr könntet danach also genau das gleiche wieder sagen:
[quote]Das Sozialamt ist per SGB XII nur an die "Erwerbsunfähigkeit im Sinne der GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG" gebunden, d. h. das Gutachen des Medizinischen Dienstes einer anderen Behörde (ARGE, Arbeitsamt, Krankenkasse etc.) reicht NICHT aus![/quote]
Aber auch dem neuen Sozialamt reicht das Gutachten der ARGE aus, nur soll dies in der neuen Stadt erstellt werden, warum auch immer.
Für meine Wortwahl möchte ich mich entschuldigen, ich hatte nich vor hier jemanden zu beleidigen. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 10.11.2007, 14:57 Titel: |
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Du hast geschrieben, dass du mit den Mitarbeitern der neuen ARGE gesprochen hast. Davon, dass du beim Sozialamt nachgefragt hast, ob man dann dort das neue Gutachten des MD der BA auch anerkennt ohne dass die Rentenversicherung über die Erwerbsunfähigkeit entschieden hat: kann ich nicht lesen.
Meine Kollegen der Leistung sind auch oft irgendwelcher Meinung. Solange, bis sie auf die Klappe fliegen damit.
Rein rechtlich DARF das Sozialamt nunmal nur die Erwerbsunfähigkeit anerkennen, wenn diese "im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung" vorliegt. Und darüber befindet nunmal nur die Rentenversicherung!
Wenn es einzelne Kommunen anders handhaben (ggf. aufgrund von Vereinbarungen zwischen ARGE und Kommune), dann mag das so sein. Dem ist aber nunmal nicht überall so, diese Vereinbarungen wären auch gegen geltendes Recht. Wobei dich das dann letztendlich nicht interessieren sollte. Dicb sollte einfach nur interessieren, woher du dein Geld bekommst.
Turtle |
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Isiy
Anmeldedatum: 31.01.2007 Beiträge: 256
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Verfasst am: 12.11.2007, 15:57 Titel: |
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Turtle, da stimme ich nicht ganz zu.
Im SGB XII gibts zwei Leistungen:
Sozialhilfe (3. Kapitel) bei befristeter EU und Grundsicherung (4. Kapitel) bei dauerhafter EU im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für die Grundsicherung ist in §§41 und 45 SGB XII definiert, dass die Deutsche Rentenversicherung über die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung entscheiden muss.
Sozialhilfe bei befristeter EU erhält, wer nicht nach §21 SGB XII von den Leistungen ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen sind erwerbsfähige Personen, weil die ALG2 bekommen können.
Für die Feststellung, dass jemand nicht erwerbsfähig im Sinne des SGB II ist, reicht aber die Feststellung des MD der Agentur oder des Amtsarztes des Gesundheitsamtes aus, gelle?!
Ergo wird Sozialhilfe regelhaft gezahlt, ohne dass eine Prüfung durch den Rententräger notwendig ist.
Da ist auch nix rechtswidriges dran, solange die Leute nicht Grundsicherung erhalten, ohne dass der Rententräger beteiligt wurde.
Hier gibt es ja offenbar ein Gutachten des MD, der eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit feststellt.
Von daher macht ein erneutes Gutachten eines MD oder Gesundheitsamtes überhaupt keinen Sinn.
Sinnvolle wäre, Sozialhilfe zu gewähren und eine Grundsicherungsprüfung über die Deutsche Rentenversicherung einzuleiten... |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 12.11.2007, 16:16 Titel: |
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Cool,
gebe dir mal die Telefonnummer von meiner (verbliebenen) Kollegin im Sozialamt. Kannst es ihr ja vielleicht mal erklären....
Aber ich fürchte, das hilft nix.
In meinem SozA werden keine Gutachten akzeptiert, die nicht von der Rentenstelle sind.
Bye Turtle |
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