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ARGE -> Erwerbsunfähig -> Sozialamt -> ARGE
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Isiy



Anmeldedatum: 31.01.2007
Beiträge: 256

BeitragVerfasst am: 13.11.2007, 08:14    Titel:

Wenns bei euch zwischen Arge und Sozi so geregelt ist, werd ich deine Kollegin auch net überzeugen können :D

Die Rechtslage gibt das m.E. aber so nicht her.
Aber irgendwie macht das eh jeder Träger wie er will.
Mindestens zwei umliegende Landkreise schieben hier auch Leute nur mit Gutachten des Amtsarztes ohne Rententrägeraussagen in die Grundsicherung. Und das sind keine Altfälle aus 2003-04, wo das noch legal war, sondern Neufälle aus 2005/06...
Da fällt mir dann immer alles ausm Gesicht, wenn die zu uns umziehen :roll:
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Matthias R.



Anmeldedatum: 15.11.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.11.2007, 02:20    Titel: Gutachten verteidigen nur Geldtöpfe !

Hallo Nungi !
Hallo Mods dieses Forums !
Zuerst sei gesagt: Nungi hat recht ! Man wird regelrecht von SGB II zu SGB XII und wieder, wenn möglich, zurück geschickt. Dabei kann es passieren, dass der Hilfebedürftige aus Behördenwillkür sogar unverschuldet 10 Tage hungern muss, wenn aufeinmal aufgrund des Gutachtens das ALG II eingestellt wird, aber die Sozialhilfe noch nicht ausbezahlt wird, weil noch kein Antrag in Bearbeitung ist. Auch ein Vorschuss wurde in meinem Fall abgelehnt mit der Begründung, ich müsse warten bis das Geld auf dem Konto ist, und Doppelzahlungen gibt es nicht. Aber wie kommt es, dass das überhaupt so kommt?
Dazu muss man folgendes wissen:
Vor dem 01.01.2005 waren alle Sozialhilfeempfänger nicht in der Arbeitslosenstatistik erfasst ! Und die Sozialhilfegelder zahlten die Landkreise, Städte und Gemeinden ! Das ist ein sehr wichtiger Punkt.
Nach Einführung der Hatz IV- Reform zum 01.01.2005 waren plötzlich alle vorher nicht erfassten Sozialhilfeempfänger arbeitlos gemeldet bei der BA und die Gelder kamen auch von dort, also Bundeshaushaltsmittel !
Als im Frühjahr 2005 Die BA eine statistische Rekordarbeitslosigkeit von 5,3 Mio. Erwerbslosen verzeichnete, und gleichzeitig die damalige Bundesregierung sah, dass viel mehr Menschen als vorher berechnet oder gemutmaßt Hartz IVempfänger sind, was folglich auch zu einer grossen Mehrbelastung des Bundeshaushalts führte, griff der damalige Wirtschaftsminister Clement zu folgendem Beschluss, dass sämtliche Hartz IVempfänger, denen man eine chronische Krankheit per forma nachweisen kann, aus dem ALG II wieder herauszunehmen sind, und Hilfe zum Lebnsunterhalt nach SGB XII beantragen müssen ! Das hatte natürlich folgenden doppelten Effekt: 1.) Die Arbeitslosenstatistik wurde somit wieder ( künstlich) gesenkt 2.) Der Bundeshaushalt sollte damit spürbar entlastet werden !
Diese Gutachten also, die von den ARGE- Ämtern in Auftrag gegeben worden sind, hatten Sinn und Zweck zu erfüllen , möglichst viele Hartzempfänger, wo ein begründeter Verdacht hahelag, dass sie zu dem Personenkreis der nicht dauerhaft Erwerbsfähigen zu zählen sind, zum SGB XII abzuschieben. Die Realität sah aber so aus, dass Menschen, die arbeiten wollten, zwangsweise in die Sozialhilfe abgeschoben wurden, und umgekehrt mussten welche im Hartz IV verbleiben, obwohl sie nachweislich schwerbehindert sind mit teilweise 80 %, und oft mit fehlenden Gliedmaßen wirklich Mühe haben ihren Alltag ohne Arbeit zu meistern. Auch wurden Leute in die Sozialhilfe abgeschoben, die wirklich zu faul waren und sind um zu arbeiten und man diese auch beim besten Willen nicht als chronisch krank ansehen konnte. Warum schreibe ich das ? Die Gutachten, von den ARGE- Ämtern in Auftrag gegeben, gaben in Wahrheit keinen medizinischen Aufschluss über die Erwerbsfähigkeit eines Einzelnen, sondern hatten hauptsächlich den Sinn Leute aus der Arbeitslosenstatistik loszuwerden und Bundeshaushaltsmittel einzusparen. Dabei gilt die Devise: Die Masse machts !
Als dann viele Sozialhilfeempfänger mit dem positiven Gutachten der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit vom Amtsarzt meinten, sie bekommen jetzt und für alle Zeit EU- Rente vom Rententräger ( LVA; BfA..)sahen sich wieder schnell eines besseren belehrt und im Hartz IV wieder, weil dort auch wieder ein anderer Gutachter sitzt, der hauptsächlich darauf bedacht ist möglichst wenig Leute und wenn , dann nur die ganz Kranken in die vorzeitige Rente zu entlassen. Man muss das so sehen, dass der Gutachter die Interessen des jeweiligen Rententrägers vertritt, und der möchte für möglichst wenig Frührentner zahlen müssen ! "Wer zahlt , schafft an !" kann man sagen . Da für das Sozialamt aufeinmal nur das Gutachten des Rententrägers zählt, mussten viele bis zur Einigung der Schlichtungsstelle Hartz IV beantragen und waren somit wieder "Erwerbsfähig" und für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar, obwohl sie es tatsächlich vielleicht nicht waren. Dort wurden sie von einer unsinnigen Maßnahme in die nächste gesteckt, bis sie vielleicht ein neues Gutachten zu Ihrem Gunsten erwirkt haben.
Was lernen wir daraus ? Hier hilft uns nur noch die christliche Nächstenliebe weiter, was ja die Ämter nicht sind ! Die berufen sich auf Paragraphen in den Gesetzen und machen auch manchmal vor Schickanen nicht halt ! Man muss auch sehen, dass das Hartz IV Gesetz Hilfebedürftige und Angestellte in den Ämtern, Sozialgerichten gleichermaßen schickaniert und nervlich fertig macht. Man kann also getrost von dem Hartz IV- Gesetz als ein gottloses Gesetz sprechen, wo der Mensch als Nächster auf der Strecke bleibt, und nur auf das Geld reduziert wird, das er dem jeweiligen Amt kostet. Aber das kommt halt dabei heraus, wenn ein Bundeskanzler eines Landes meint, er könne auch ohne Gottes Hilfe ganz selbständig ein Land führen und auf den Zusatz " So war mir Gott helfe " freiwillig verzichten. 7 magere Jahre kamen dabei heraus ! Gruss, Matthias
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Nungi



Anmeldedatum: 10.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 12:12    Titel:

Hallo nochmal,

Ich möchte Euch eine kleine Rückmeldung zu meinem Fall geben:

Heute erhielt ich einen Brief der ARGE, ich dachte erst an den Termin für den Ärztlichen Dienst aber dem war nicht so.

Man teilte mir mit daß ich nun Anspruch auf Grundsicherung habe und den beigefügten Antrag doch schnellstens ausfüllen und abschicken solle.
Beigefügt war auch das Gutachten des Amtsarztes was mich am meisten interessierte da ich diesen Arzt nie zu gesicht bekam.
Dem Arzt reichte das alte Gutachten vollkommen aus und so entschied er nach Aktenlage ohne mich zu einem Termin einzuladen.

Ich bin nun ersteinmal Froh über die Richtung die es jetzt eingeschlagen hat, den Ablauf finde ich trotz allem weiterhin einfach nur Lächerlich.



Liebe Grüße, Nungi
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Isiy



Anmeldedatum: 31.01.2007
Beiträge: 256

BeitragVerfasst am: 07.02.2008, 17:08    Titel:

Dann halte uns mal bitte weiter auf dem laufenden.

Ich würde fast darauf wetten, dass jetzt die Deutsche Rentenversicherung noch für ein Gutachten eingeschaltet wird :roll:
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Nungi



Anmeldedatum: 10.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 14:26    Titel:

[quote="Isiy"]Dann halte uns mal bitte weiter auf dem laufenden.

Ich würde fast darauf wetten, dass jetzt die Deutsche Rentenversicherung noch für ein Gutachten eingeschaltet wird :roll:[/quote]


Heute erhielt ich Antwort vom zuständigen Sozialamt.
Der Rentenversicherungsträger wird nun aufgefordert meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen.


Gruß, Nungi
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Nungi



Anmeldedatum: 10.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 17:31    Titel:

Und nochmals hallo,

gestern war nun die erwartete Untersuchung bei der LVA und der ganze Spaß geht nun weiter.
Einer von zwei Gutachter war wohl unzufrieden mit der Anzahl und/oder dem Umfang der Berichte, Gutachten etc. - diese reichten ihm nicht aus.
Bei der LVA wurde ich zudem auch noch auf den Kopf gestellt und musste allerlei Untersuchungen und Tests mitmachen, aber auch das reichte ihm wohl nicht.

Er sagte dass er dem Grundsicherungsamt nun schreiben werde, dass die Unterlagen unzureichend waren für eine Untersuchung... Das bedeutet natürlich eine Ablehnung der Grundsicherung.
Ich bin wirklich gespannt wie es dann weiter geht, denn das Arbeitsamt will mich nicht und das Sozialamt nur mit Gutachten der LVA.

Der andere Gutachter war übrigens der Meinung, dass es keinen Zweifel an meiner dauerhaften vollen Erwerbsminderung gibt und er dem Grundsicherungsamt genau das mitteilen wird.

Ich werde mich dann in 4 Wochen ca. nochmal melden, sobald der Bescheid hier eintrudelt.


Gruß, Nungi
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Zossi



Anmeldedatum: 23.04.2008
Beiträge: 101
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 14:16    Titel: Zuständigkeit

zumindestens um die finanzielle seite brauchst du dir keine Gedanken zu machen.

Denn nach § 2 Abs. 3 SGB X muss das das sozialamt das bisher zahlt solange weiterleisten bis die neue Zuständigkeit geklärt ist.

(3) 1Hat die örtliche Zuständigkeit gewechselt, muss die bisher zuständige Behörde die Leistungen noch solange erbringen, bis sie von der nunmehr zuständigen Behörde fortgesetzt werden. 2Diese hat der bisher zuständigen Behörde die nach dem Zuständigkeitswechsel noch erbrachten Leistungen auf Anforderung zu erstatten. 3§ 102 Abs. 2 gilt entsprechend.


Gruss zossi
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 16:51    Titel:

Zossi, lex specialis vor lex generalis! Hier ist § 44a SGB II einschlägig, wie bereits von mir zitiert. Die ARGE muss bis zur endgültigen Klärung in Vorleistung gehen, nicht das Sozialamt!

Turtle
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Zossi



Anmeldedatum: 23.04.2008
Beiträge: 101
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 01.06.2008, 20:04    Titel: Anspruch auf Leistungen

Turtle du hast recht,
war ein Denkfehler meinerseits.

Gut das du es benmerkt hast.


Gruss zossi
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Nungi



Anmeldedatum: 10.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.06.2008, 10:49    Titel:

Wie zu erwarten war, wurde der Antrag auf Grundsicherung abgelehnt.
Jetzt fängt der "Spaß" allerdings erst richtig an, scheinbar war die LVA der Meinung, dass bei mir garkeine Erwerbsminderung vorlege und schon garnicht dauerhaft.
Zumindest deute ich den Text so, sehr ausführlich ist das alles nicht.

Das war übrigens meine fünfte Begutachtung - Die Ärzte in der LVA scheinen wohl ganz besondere Qualitäten aufzuweisen dass dieses Gutachten um Welten anders ausfällt als bei z.B. der ARGE oder dem Gesundheitsamt.

Eine besondere Aufklärung, wie es nun weiter geht bzw. wer für mich nun zuständig ist und was dieses Gutachten akut bedeutet, gab es nicht.

Ich werde jetzt Wiederspruch einlegen und dann weiter schauen.
Mich würde interessieren ob ich das erstellte Gutachten einsehen kann/darf und was dort festgehalten wird.

---

So langsam ist das wirklich nicht mehr lustig, um zumindest mal einen Einblick zu gewähren, möchte ich ein bisschen erzählen wie es bei mir so aussieht.

Ich hatte eine schwere Knochenkrebserkrankung mit allem drum und dran (Chemo, Strahlentherapie, OP's), derzeit und auf dauer bekomme ich stärkste Opiode als Schmerztherapie verschrieben und muss meinen Onkologen und meinen Schmerztherapeuten regelmäßig aufsuchen.

Ich weis nicht wie es manch anderen kranken Arbeitslosen ergeht, aber für mich ist das schon nahe der Folter was man mit mir da gelegentlich auf den Ämtern treibt und das meine ich ernst.

Das man jetzt scheinbar tatsächlich von mir erwartet irgendwo arbeit zu suchen, ist schon fast reif für die Presse - Den Arbeitgeber will ich sehen, der mich in diesem Zustand einstellt.
Aber ich denke der ARGE würde da auch schon etwas einfallen, schließlich kann man die Arbeitslosen auch mit unbrauchbaren und unwichtigen Schulungen und Kursen quälen, wo es den Kursleitern vollkommen egal ist wie es den Teilnehmern geht.

Ich will aber auch nicht zu sehr abschweifen - ich halte euch auf dem Laufenden.
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Stollentroll81



Anmeldedatum: 10.06.2008
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 30.06.2008, 09:11    Titel:

hallo,

dass mit deiner schweren krankheit tut mir leid und ich wünsche dir alles gute für die zukunft, vorallem gesundheit.

dass du nun wieder in betreuung der arge bist, heist aber nicht zwangsläufig, dass du zur arbeitsvermittlung weitergeleitet wirst. wenn evtl. einladungen etc. kommen sollten, stell deine situation dem sachbearbeiter oder dem arbeitsvermittler klar dar und sie werden sich erstmal um die kunden mümmern, die "erwerbsfähig" sind, davon gibt es noch genügend.

ich habe auch sehr viele kunden am schalter die lt. gutachter erwerbsfähig sind, jedoch mit rücksprache arbeitsvermittlung eine vermittlung momentan ausgeschlossen ist.

diese kunden betreue ich eben ganz normal weiter aber eben ohne arbeitsvermittlung.

mach dies deinem sachbearbeiter wie oben schon gesagt klar und lass etwas ruhe einkehren, denn der stress der dich grad umgibt mit dem ganzen hin und her, kann ich mir vorstellen ist auch für deinen gesundheitszustand nicht besonders förderlich.

alles gute.
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Isiy



Anmeldedatum: 31.01.2007
Beiträge: 256

BeitragVerfasst am: 30.06.2008, 13:49    Titel:

Hallo Nungi,
tut mir leid, dass das Chaos in den Zuständigkeiten immer noch kein Ende gefunden hat. Fraglich ist, was nun genau entschieden wurde:
Bei EU, aber nicht dauerhaft, wäre das Sozialamt zuständig; wenn keine EU, dann die Arge.

Im Rahmen des Widerspruchs gegen die Ablehnung der Grundsicherung sollte eigentlich die Grundsicherungsstelle die Grundlagen der Aussage der Deutschen Rentenversicherung dort anfordern. Zumindest über Akteneinsicht sollte ein Einblick möglich sein.
Dass dies alles für eine angegriffene Gesundheit nicht förderlich ist, ist klar. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Kraft, um dies alles gut zu überstehen!
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Nungi



Anmeldedatum: 10.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.11.2008, 11:42    Titel:

Hallo zusammen,

ich möchte euch nicht vorenthalten wie es nun um meine Angelegenheiten steht, nach gut einem Jahr in diesem Forum.

Ich hatte einen Wiederspruch eingelegt gegen den Bescheid, dieser wurde ebenfalls zurückgewiesen - Man hielt mich sogar für voll erwerbsfähig laut dem Wiederspruchsbescheid und das trotz anders lautender Gutachten, welche die ARGE erstellt hat.

Ich habe mir eine Fachanwaltskanzlei gesucht und wir haben sofort Klage eingereicht. Die Anwälte machen mir immerhin Mut. Ich bin gespannt und vorallem angespannt, ich weis wirklich nicht wie ich eine Niederlage verkraften könnte.

Ich danke euch nochmal für die Tipps und Hinweise.

Sobald ein Ergebnis vorliegt, werde ich es euch zum wohl letzten Male wissen lassen.
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