| Amt zieht bafög fast komplett ein << :: >> Hartz 4 Erhöhung? |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 20.11.2005, 14:02 Titel: Eheähnliche Lebensgemeinschaft |
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xxx
Zuletzt bearbeitet von goldfield am 26.01.2007, 01:12, insgesamt 6-mal bearbeitet |
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frechehexe
Anmeldedatum: 17.11.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 20.11.2005, 16:07 Titel: |
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HI
seid ich 17 bin gehe ich nun arbeiten war nie arbeitslos.
ich war allerdings von 6.2003-ende3.2005 selbständig was dann doch sehr in die hose ging. nun war ich ein halbes jahr angestellte. und habe nun nur ein recht auf 3 monate alg1.!!?? |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 20.11.2005, 16:15 Titel: |
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[quote="frechehexe"]HI
seid ich 17 bin gehe ich nun arbeiten war nie arbeitslos.
ich war allerdings von 6.2003-ende3.2005 selbständig was dann doch sehr in die hose ging. nun war ich ein halbes jahr angestellte. und habe nun nur ein recht auf 3 monate alg1.!!??[/quote]
Und was hat das mit dem Thema dieses Beitrages zu tun?????????? |
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Red_Angel22
Anmeldedatum: 24.11.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 24.11.2005, 12:37 Titel: |
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hallo zusammen
ich hab mal ne kurze frage:
was muss man alles mitbringen wenn man in einer eheähnliche gemeinschaft lebt und einen antrag auf alg2 stellen will?
:? |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 24.11.2005, 12:59 Titel: |
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Hi Red_Angel22,
hier sind insbesondere Nachweise über Einkommen/Vermögen des Partners mit beizubringen. Auch sind Nachweise über gemeinsame Versicherungen oder Kapitalanlagen vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
[url=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200900]§ 9 Absatz 2 Satz 1 SGB II :arrow: [/url]:
[i]"Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen."[/i]
Daraus ergibt sich die Mitwirkungspflicht deines Partners gemäß [url=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0206000]§ 60 SGB II :arrow: [/url] regelrecht alles offenzulegen.
De facto muss somit nicht nur du dich vor dem Amt "nackig :wink: " machen, sondern auch dein Lebenspartner! |
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bubblegum
Anmeldedatum: 29.11.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 29.11.2005, 19:55 Titel: |
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Hallo,
mein Freund (ALG II-Bezieher) und ich stehen nun kurz vor der Entscheidung, ob wir im nächsten Jahr zusammenziehen wollen. Wir sind noch nicht so lange zusammen, dass ich mich in einer eheähnlichen Beziehung sehen würde. Ich befinde mich in der glücklichen Lage, Arbeit zu haben. Jedoch habe ich selbst auch noch einige Lasten (Kredite) abzuzahlen, so dass ich ihn nicht unterstützen kann und auch nicht will. Wir haben kein gemeinsames Konto und auch Versicherungen laufen nicht zusammen - es ist auch keiner begünstigt in einem z. B. Sterbefall o.ä.
Ich habe nun in etlichen Foren versucht, schon mal was rauszubekommen, und hier habe ich nun endlich auch mal das Gefühl, dass sich jemand wirklich auskennt *lobabgebe* ;-)
Jedoch möchte ich gerne mal fragen, ob ich das richtig verstehe: Wenn wir heute zum Amt gehen, und ihn ummelden (weil er zu mir zieht) werden die dann mein Gehalt mit anrechnen. Ich will ja keine Beteiligung an der Miete oder ähnlichem - die trag ich im moment auch alleine und werde das dann auch gerne weiter tun... Jedoch stehen ihm dann auch nicht die 311 (bzw. 345) Euro zu?! Er muss doch irgendwie auch seine Versicherungen und sein Essen zahlen können, oder? Wir haben zwar die Hoffnung auf Arbeit noch nicht aufgegeben, aber wenn ich ehrlich bin - sollte das tatsächlich so sein, dann soll der Staat ruhig weiter seine Wohnung und sein Leben zahlen... Da braucht man sich eigentlich nicht zu wundern, dass die Kosten von Hartz 4 höher sind, als ursprünglich gedacht... Ich will gar nicht wissen, wie viele Menschen sich eigene Wohnungen wegen der sonst fehlenden Unterstützung gesucht haben!!!
So, jetzt hab ich aber verdammt viel geschrieben (das wollte ich gar nicht :oops: )..
Dennoch sag ich schon mal Danke für eine Antwort...
In diesem Sinne noch einen schönen Abend...
Gruß von bubblegum |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 30.11.2005, 10:02 Titel: |
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Hi bubblegum,
als was wollt ihr denn euer zusammenleben beim Amt angeben?
Seid ihr eine WG? |
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bubblegum
Anmeldedatum: 29.11.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.11.2005, 18:12 Titel: |
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Hallo,
nun, ich wollte da keine Lügereien veranstalten. Es ist ein Versuch, unsere Beziehung weiter zu festigen... Ob dieser klappt, wissen wir ja noch nicht... Als WG würde auch nicht gehen, da ich nur ein Schlafzimmer habe...
Gruß und einen schönen Abend noch... |
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ernie
Anmeldedatum: 01.12.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 01.12.2005, 18:52 Titel: hallo, hätt auch eine frage |
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und zwar möchte ich mit einer freundin und ihrem kind zusammenziehen und zwar als wg mit getrennten schlafzimmern usw. ---können die vom amt verlangen das ich, wenn sie alg2 empfangen will, mein einkommen usw. angeben muss obwohl wir nicht zusammen sind und somit in meinen augen keine bedarsgemeinschaft bilden?
vielen dank |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 02.12.2005, 07:43 Titel: |
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Hi ernie,
wenn ihr als WG lebt, wie du schreibst getrennte Schlafzimmer habt, des weiteren getrennt wirtschaftet, der Mietvertrag auch auf WG läuft bzw. Hauptmietvertrag und statthafter Untermietvertrag, etc pi pa po, darf das Amt keinesfalls Einsicht in deine Einkommens/Vermögensverhältnisse fordern! |
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ernie
Anmeldedatum: 01.12.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 02.12.2005, 09:21 Titel: hi goldfield, |
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| wir stehen beide als gleichberechtigt im mietvertrag, da wir sonst die wohnung nicht bekommen hätten. Sie überweist mir aber regelmäßig ihren Teil der miete auf mein konto. Wie siehts mit diesem sachverhalt aus? dank |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 02.12.2005, 09:27 Titel: |
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Hi ernie,
deine "Freundin" wird dann fundiert und gewichtig argumentieren müssen, dass es sich um eine WG handelt. Häufig bedienen sich die Ämter dann des Mittels des "Hausbesuches" um sich hiervon zu überzeugen. |
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Gast
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Verfasst am: 02.12.2005, 13:03 Titel: |
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Ihr müsstet also zwei Betten haben, jeder brauch den eigenen Kleiderschrank im Raum, Kosmetika sollten getrennt sein und so weiter.
Den Stress würde ich mir nicht antuen. |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 02.12.2005, 13:06 Titel: |
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[quote="Herr_Becker"]Ihr müsstet also zwei Betten haben, jeder brauch den eigenen Kleiderschrank im Raum, Kosmetika sollten getrennt sein und so weiter.[/quote]
Das ist nicht unbedingt erforderlich!
In der Hinsicht gibt es mehr als genügend Urteile von Sozialgerichten, dass noch nicht mal ein gemeinsames Bett als Beweis einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zu werten ist. |
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Gast
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Verfasst am: 02.12.2005, 13:37 Titel: |
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[quote="goldfield"][quote="Herr_Becker"]Ihr müsstet also zwei Betten haben, jeder brauch den eigenen Kleiderschrank im Raum, Kosmetika sollten getrennt sein und so weiter.[/quote]
Das ist nicht unbedingt erforderlich!
In der Hinsicht gibt es mehr als genügend Urteile von Sozialgerichten, dass noch nicht mal ein gemeinsames Bett als Beweis einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zu werten ist.[/quote]
Ich halte mich da einen Fernsehbericht, bzw. eine Reportage. Dort wurden Hausbesuche gemacht und diese Kriterien wurden dort zu Grunde gezogen für eine Feststellung der eheähnlichen Gemeinschaft!
Dort hat ein "Paar" zB aus einem Kleiderschrank im Flur gelebt und das hat schon ausgereicht.
Aber da Du wesentlich besser informiert bist, glaube ich Dir natürlich :) |
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