| Müntefering tritt von seinem Posten zurück!! << :: >> 5 Jahre Arbeitsmarktreformen: Hartz 1 - Hartz 4 |
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noob
Anmeldedatum: 26.12.2007 Beiträge: 530
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Verfasst am: 30.12.2007, 13:26 Titel: |
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Naja, eigentlich müsste man jedem Bescheid eine Veränderungsmitteilung mitschicken, so dass Arbeitslose leichter Änderungen anzeigen können.
[quote]dennnoch bringt sie mich auf den Gedanken, dass Widerspruch gegen Bescheide nicht erwünscht sein könnte. Kann ich verstehen, denn sie machen zusätzliche Arbeit und zeigen gelegentlich Unkennntis, manchmal sogar schlampige Arbeit der Sachbearbeiter auf. [/quote]
Sie machen eigentlich keine zusätzliche Arbeit, außer dass man der Widerspruchsstelle eine kurze Stellungnahme liefert (Mein Bescheid ist richtig/falsch, weil...) und ggf. den Änderungsbescheid mit an sie gibt.
Wenn jemand schlampig arbeitet soll er dazu stehen und auch die Konsequenzen tragen. Hier würde ich mir eher wünschen dass stärker durchgegriffen wird und Mitarbeiter die es extrem treiben auch gekündigt werden. Man kriegt so einiges mit. Auch Fälle, wo dem Staat mehrfach echt Geld verloren geht (Verjährung) oder Leute monatelang ohne Geld sind und nur dumme Ausreden erzählt bekommen und man wundert sich, dass solche Sachbearbeiter von oben noch in Schutz genommen werden. Angst muss hier leider keiner haben.
Bei den Widersprüchen wird nach Sachbearbeiter unterschieden.
a) Widerspruch mit Erfolg (schlecht)
b) Widerspruch abgewiesen (gut)
c) Widerspruch als Veränderungsmitteilung (keine Wertung)
Die Menge der Widersprüche ist eigentlich egal und Widersprüche sind nicht grundsätzlich ungewollt. Mir gefällt es z.B. wenn wieder mal jemand gegen die seiner Meinung nach zu niedrigen 347€ Regelleistung widerspricht :)
Eigentlich tun sich die Leute keinen Gefallen. Ein Widerspruch kann monatelang unbearbeitet bleiben während der Sachbearbeiter im eigenen Interesse seine Fehler, die er als Mensch ja auch gelegentlich mal machen darf, wohl schnellstens korrigiert.[/quote] |
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scan400
Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Penig
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Verfasst am: 20.01.2008, 00:51 Titel: Nein stört nicht , |
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| weil wer ist verpflichtet einen Widerspruch zu bearbeiten, es gibt ja nur Fristen für die Einlegung eines Widerspruches. Wer will mit was ein Amt verpflichten mit einer Frist oder mit §§§ auf einen widerspruch zu antworten. Bitsteller haben keine Lobby !! |
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NoChance
Anmeldedatum: 12.12.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 08.02.2008, 14:09 Titel: Re: Nein stört nicht , |
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[quote="scan400"]weil wer ist verpflichtet einen Widerspruch zu bearbeiten, es gibt ja nur Fristen für die Einlegung eines Widerspruches. Wer will mit was ein Amt verpflichten mit einer Frist oder mit §§§ auf einen widerspruch zu antworten. Bitsteller haben keine Lobby !![/quote]
Du kannst das Amt zwar nicht in die Pflicht nehmen, doch es steht Dir immer noch frei Klage beim zuständigen SG einzureichen, was der Sache doch etwas Nachdruck verleiht und dort das entsprechende Zeichen Deiner "Präsenz" in dieser Sache setzt :D
In den meisten Fällen wird dann von Amts wegen eingelenkt (außer die sind stur ohne Ende), weil wer von denen möchte denn schon ein Urteil zu Ihren Ungunsten auf das verwiesen werden kann.
Hege ich (allerdings erst in letzter Zeit, da sich mir der Verdacht aufdrängt mich hat ein übereifriger Beamter ins Visier genommen und versucht jetzt sich auf meine Kosten zu profilieren) auch nur den leisesten Verdacht benachteiligt zu werden, dann wird zumindest "vorsorglich und fristwahrend (WICHTIG)" Widerspruch eingelegt.
In der Folge wird dann recherchiert, viel gelesen und gesucht, begründet und dann abgewartet. Sollte es dringlich sein erfolgt ein Antrag auf EA und da kommt dann schon Bewegung in die Sache.
Hab damit schon meiner Tochter geholfen und gerade im Begriff mir selbst zu helfen.
MfG |
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scan400
Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Penig
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Verfasst am: 08.02.2008, 15:46 Titel: nehme es nicht persönlich |
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mich hats mal wieder vor lachen vom hocker gehauen wen ich sowas lese
:) :D :lol: :lol: :lol:
würde mal die story von unser klage erzählen |
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NoChance
Anmeldedatum: 12.12.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 08.02.2008, 20:17 Titel: |
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[quote]mich hats mal wieder vor lachen vom hocker gehauen wen ich sowas lese [/quote]
Kann ich mir denken....so wie es die Sachbearbeiter vor lachen vom Hocker haut und unbeeindruckt läßt, wenn es Schreiben von Leuten bekommt, die wenn nur mit einem n, Bittsteller mit einem t, transfer mit zv... usw. :evil:
Was soll ich denn nun ausführlich über Vorkommnisse und Gegebenheiten berichten, wenn es letztendlich (nachdem alles abgewiegelt und abgelehnt wurde) zum Erfolg führte und aufgrund einer gewissen Hartnäckig- und Zielstrebigkeit (in Form von Widersprüchen, Anträge auf EAen, Begründungen usw) die Sachbearbeiter von 2 versch. Kommunen und die Widerspruchsstelle eines ganzen Stadtverbandes zum Einlenken und Entgegenkommen bewegte.
Wie man sich sicher vorstellen kann (einige wahrscheilich aber eher nicht), ging dem Einlenken sehr viel Schreib- und Kopfarbeit voraus, was im Nachhinein nicht alles ohne weiteres mehr nachvollziehbar ist.
Mein Beitrag sollte keine Belehrung darstellen und auf gar keinen Fall wollte ich mich hier als Fachmann profilieren, sondern es sollte eher ein Aufruf dazu sein sich nicht mehr alles gefallen zu lassen und den Kopf nicht einfach in den Sand zu stecken und sich gegen Missstände und Ungerechtigkeiten aufzubäumen und zur Wehr zu setzen.
Dies muss man ja auch nicht alleine tun, sondern man kann sich diesbezüglich auch gerne an entsprechende Rechtsanwälte, Arbeitsloseninitiativen oder sonstiges wenden, die etwas mehr Ahnung von der Materie haben und meist (allerdings nicht immer) bei allem den nötigen Beistand leisten, bzw. die Möglichkeiten darlegen und die nötigen Anweisungen dazu geben.
Aber, um der Neugier etwas abzuhelfen, hier mal einen kurzen Einblick um was es bei der Sach meiner Tochter eigentlich ging:
Meine Tochter wohnte zusammen mit Ihrer Tochter, Ihrer Mutter und deren Ehemann in dessen Haus, hatte aber eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft (wobei dies auch schon im Vorfeld einesw gewissen Einsatzes bedurfte...aber das ist eine ganz andere Geschichte). Der vermeintliche Stiefvater mußte sich wegen pers. und aus finanz. Gründen aus seinem Haus ausziehen und es vermieten und mietete seinerseits ein Haus (etwas kleiner und viel günstiger) in einer anderen Gemeinde (aber im selben Stadtverband, wobei jedoch jede Gemeinde eigene ARGEN inne hat) , in dem aber meine Tochter keinen Platz mehr fand. Außerdem wollte meine Tochter von sich aus wieder eine eigene Wohnung und hat sich aus diesem Grund auch eine Wohnung in der Nähe ihrer Mutter gesucht (wegen späterer Kinderbetreuung, der sozialen Bindung zu ihrer Mutter usw.). Als sie entsprechende Wohnung gefunden hatte, ging sie zum Amt und wollte (aus den besagten Gründen) eine Erlaubnis für den Umzug und die entsprechende Kostenzusage für diesen. Das wurde allerdings abgelehnt. In Anbetracht der Notwendigkeit und Dringlichlichkeit der Sache habe ich dann eben versucht etwas zu erreichen und unser Anliegen durchzusetzen. Das erwies sich allerdings als ziemlich nerven- und zeitaufreibend, da die Zuständigkeiten hin- und hergeschoben wurden und keine ARGE gewillt war klein beizugeben. Es folgte ein umfangreicher Schriftverkehr mit den ARGEN und letztendlich (auch als sozusagen letzter Schritt und rettender Strohhalm) Eingaben ans zuständige SG mit "Anträgen" auf EAen, worauf immer nach den Anträgen ans SG, bevor es weiter fungieren konnte, unseren Widersprüchen stattgegeben wurde.
Bezgl. der von mir hier verwendeten Mehrzahl betr. der EAen, möchte ich noch erwähnen, dass wir tats. mehrere stellen mußten, denn natürlich ließen sich die ARGEN so etwas von uns nicht bieten (speziell die ARGE im Zuzugsgebiet) und es folgten Schikanen und hagelte Ablehnungen (bzgl. Umzugskosten, Renovierungskosten, Erstausstattungen usw.).
Bitte seht es mir nach, dass ich besagte Schreiben nicht einstellen kann/will, da es mir stellenweise als "zu persönlich" erscheint.
NC |
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scan400
Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Penig
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Verfasst am: 09.02.2008, 19:52 Titel: Das Schlimme an dieser |
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| Sache ist ja es wird nicht geholfen oder Unterstützt . Sondern abgewiegelt, abgestraft , verbogen und verschoben. Statt das man seine Probleme lösen kann, muss man sich mit den unwilligen Bürokratiemonster ArGe und deren gesetzlichen Grundlagen auseinander setzen. Zeit verschwendet für Widersprüche u.s.w. , Gerichte werden mit Klagen überflutet , eine kurze Zeit hatte man den Eindruck es ändert sich und es wird entkrampfter. Aber in den letzten Monaten ist der Rückschritt in der Sache ALGII und ArGe unübersehbar gewurden. :twisted: |
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Enibas
Anmeldedatum: 11.02.2008 Beiträge: 625 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 11.02.2008, 13:11 Titel: |
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Hallo,
Widerspruch stört eigentlich nicht, denn oft führt er dazu, dass man sich nochmal inhaltlich auseinander setzt , auch unter dem Gesichtspunkt: habe ich es gescheit erklärt bzw. sollte ich es nochmal erklären, damit der Antragsteller es versteht ? Insofern haben beide Seiten was davon und der Widerspruch ist erledigt.
Widersprüche stören dann, wenn sie pauschal eingelegt werden, so nach dem Motto: ist ja eh alles falsch ...und mein Sachbearbeiter lebt mal wieder seine sadistische Phase aus :wink: :wink: Und wenn ich jemandem etwas schon 10 x erklärt habe, mündlich und schriftlich...und es kommt auf jedes Schreiben ein Widerspruch...dann stört der gewaltig.
Gruß
Enibas |
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