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bigben
Anmeldedatum: 05.09.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 05.09.2007, 14:15 Titel: kurz vor Insolvenzende geerbt |
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Hallo Leute
ich habe eine Frage:
eine Nachbarin von mir hat oder wird demnächst ein bisschen was erben.
Nun steht sie kurz vor Ende ihrer Privatinso. ( in 6 Monaten)
SIE meint jetzt sie kann alles aus dem Erbe behalten - ich denke eher das sie es abgeben muss...
kennt sich damit jemand aus ? weiss evtl. jemand wo sie das nachlesen kann ?
Danke
BigBen :roll: |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 05.09.2007, 14:42 Titel: |
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Nachdem was hier http:/www.sozialleistungen.info/con/themen/privatinsolvenz.html
steht, kann sie die Hälfte behalten.
Zuletzt bearbeitet von Gerald am 05.09.2007, 15:17, insgesamt einmal bearbeitet |
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bigben
Anmeldedatum: 05.09.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 05.09.2007, 15:16 Titel: |
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vielen Dank für die schnelle Antwort.
hab den Link gleich kopiert.
wird sie sich bestimmt ärgern - wegen weniger Monate.
na besser als garnix ..oder ?
nochmal thx.
BigBen |
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dualphone Moderator
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 1630
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Verfasst am: 05.09.2007, 19:39 Titel: |
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| unbedingt nach zugang des erbes dies dem zuständigen treuhänder unverzüglich mitteilen! |
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amt
Anmeldedatum: 08.08.2007 Beiträge: 50 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 05.09.2007, 21:07 Titel: |
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| Sie kann das Erbe ausschlagen, wenn dadurch beispielsweise ihre Kinder erben, es also indirekt ihr zugute kommen kann (oder sie den Kindern was Gutes tun will und kann). Da erben ein höchstpersönliches Recht ist, darf ein Insolvenzschuldern auch ungehindert die Erbschaft ausschlagen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn man (testamentarisch oder in gesetzlicher Erbfolge) von jemandem erbt, von dem man nimmer was erben will, weil man den ERblasser nicht ausstehen konnte usw. Diese Möglichkeit darf auch dem Insolvenzschuldner nicht benommen werden (selbst wenn er den Erblasser über alles schätzte!). |
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