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Romanovi



Anmeldedatum: 28.05.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 16:09    Titel: Re: Und es wird noch schlimmer kommen....

Hallo leute es gibt einen Weg wir müssen auf die Strasse sonst wird es noch schlimmer. Und wen es soweit ist dann Gnade uns Gott was hier bei uns passiert. Die zeit wird immer kürzer für uns dann können wir direkt nach Marocco auswandern.

Romanovi
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Birgit63



Anmeldedatum: 05.02.2008
Beiträge: 19
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 18:48    Titel: Meinung sagen..

Hallo...

ja, Deutschland ist in der heutigen Situation zur Schissbuxe geworden. Hier traut sich doch gar keiner mehr was zu sagen aus Angst, seinen Job zu verlieren und in Hartz IV zu fallen. In Frankreich wär längst ne Revolution fällig, aber Deutschland lässt sich mittlerweile alles gefallen. Flexibel muss der Arbeiter sein...immer und jeder zeit einsatzbereit. Privatleben? Gibts nicht mehr viel? Urlaubsreisen aber auch immer weniger. Dafür bischen mehr Mobbing, weil die unterschwellige Angst es so treibt.
Armes Deutschland....:-(
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U.S.



Anmeldedatum: 31.01.2007
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 03.06.2008, 05:42    Titel:

Hallo Dopamin!
Auf den Tag ist mein kommentierter Beitrag 9 Monate her. Hier meine Antwort.
Die Systemwidrigkeit des § 22 Abs. VII zeigt sich daran, dass in diesem Gesetz ein
Ausgleichsanspruch einer Person eingeräumt wird, die nicht unter die Anspruchsinhaber des SGB II fällt.
Sofort setzten die Auslegungsschwierigkeiten ein. Werde mich in dieser Woche zum ersten Mal tiefgehend mit dieser Norm beschäftigen müssen. Dann könne wir gerne fachsimpeln.
Die Alg II-Verordnung wurde zum 1.1.08 geändert. Der gut gemeinte Bezug auf das Steuerrecht war der sprichwörtliche Schuss ins eigene Bein. Jetzt haben wir einen Zustand, wo wir grundsicherungsrechtliche Ideen einfließen lassen können. Gleichzeitig gibt es wieder eine Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe. Urteile, Beschlüsse usw. habe ich noch nicht gesehen. Sozialgerichte und Selbständige: das ist manchmal keine glückliche Verbindung. Die neue AlgII-Verodnung ist von einem Sozialgericht durchgewunken, aber eine Prüfung in Einzelpunkten nach neuem Recht habe ich noch nicht gesehen.
Die Rückgriffe auf SGB XII usw. der Gerichte sind gut gemeint. Die Haushaltshilfe für einen
schwer kranken Menschen ist doch sinnvoll und muss gewährleistet sein. Wie kann der Gesetzgeber so einen Fall vergessen? Und dann Stichwort „partielle Bedarfsgemeinschaft“.
Die schafft der Gesetzgeber nicht sofort ab. Scheinen wohl zu wenige Fälle zu sein. Und dann sind das ja Ansprüche der Kinder. Schließlich sind SGB II Leistungen Individualansprüche.
Es lassen sich dann Konstellationen bilden, die sich nur mit Rückgriff auf Art. 6 GG lösen lassen.
Tja, die stationären Einrichtungen. Das sind Häuser, wo Menschen wieder an die Gesellschaft herangeführt werden sollen. Hier hat das BSG eine völlig neue Definition des Begriffes vorgenommen. Ein LSG hat das BSG jetzt in vielen Fällen angefragt, wie das jetzt zu verstehen sei. Das kann aus der Terminrolle des 14. Senates des BSG entnommen werden, die übrigens aktuell rund 11 Seiten umfasst. Über Arbeit kann sich das BSG nun wirklich nicht mehr beklagen.

Mit der Umsetzung von LSG-Rechtsprechung ist das ein eigenes Ding. Die Kommunen denken vielleicht, dass ihre Richtlinien dauerhafter sind, als das ganze SGB II Gesetz.
Wer will das ihnen bei der aktuellen Neuordnungsdiskussion verdenken?
Man muss nicht hellsichtig sein, um darauf hinzuweisen, dass wir schon in kurzer Zeit nicht mehr so zusammen arbeiten werden, wie das jetzt der Fall ist. Die Optionskommunen nehme ich bei dieser Prognose einmal
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