| Gründerzuschuss << :: >> Wer kann den Bescheid prüfen?? |
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Aggadasch
Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Unterfranken/Bayern
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Verfasst am: 10.08.2007, 03:48 Titel: Mein kleiner Sohn wohnt immer einen halben Monat bei mir !? |
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[b][color=green]Guten Tag Ihr alle hier !
Meine Frage ist:
Seit mein söhnchen 4 Jahre alt geworden ist, wohnt dieser ab sofort und auf unbestimmte Zeit bei mir ! Aber eben nicht immer, sondern für ca. 2 Wochen im Monat und das jeden Monat ! Die Restlichen Wochen ist mein kleiner bei seiner Mutter, die aber ganz woanders wohnt und mit dieser ich nur noch ein Freundschaftliches Verhältnis habe ! Jetzt hätte ich gerne gewusst, wie ich das meiner zuständigen ARGE klar machen soll etc. !? Ich beziehe zur Zeit ALG II und war bis jetzt in meiner Wohnung alleinlebend ! Dem entsprechend bekam bzw. bekomme ich das ALG II in entsprechender Höhe ! Über den ALG II onlinerechner hier hab ich mal "1 Kind" mit eingegeben und dann rechnet der mir was von 208,- + 124,- Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende aus !? Soweit so gut, aber das Stimmt bestimmt nicht, weil mein kleiner ja eben nur einen halben Monat bei mir lebt ! Kann ich dann davon ausgehen das ich ca. die hälfte der o.g. Summe dann bekomme, oder wie jetzt genau !? Und welche Unterlagen(Vaterschaftsanerkennung/Sorgerechtsbescheinigung etc.?) brauche ich um den Antrag richtig zu machen ? Gibt es überhaupt bei solch einer etwas anderen wohnsituation Unterstützung vom Amt ? Hat hier jemand schon mal erfahrung in solch einer Sache !? Bin sehr dankbar für jede Hilfreiche Antwort !!!
Dann noch nen schönen Tag ...........![/color][/b] :D |
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Isiy
Anmeldedatum: 31.01.2007 Beiträge: 256
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Verfasst am: 10.08.2007, 07:15 Titel: |
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Alleinerziehend biste net, also gibst auch diesen Mehrbedarf nicht.
Und auf der Einkommensseite hast du das Kindergeld vergessen. |
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xaninchen
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 987 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 10.08.2007, 08:37 Titel: |
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| Wenn die Mutter des Kindes für dieses Leistung bezieht, dann muß sie dir die Hälfte davon abtretten, da du ja auch die Hälfte der Kosten trägst. Geht sie arbeiten und hat ein Einkommen, dann müßte sie dir für die Zeit Unterhalt für das Kind zahlen. |
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Aggadasch
Anmeldedatum: 10.08.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Unterfranken/Bayern
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Verfasst am: 10.08.2007, 10:53 Titel: Ich bin halb Alleinerziehend :-) ! |
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Hi Ihr zwei,
die Mutter, sprich meine Ex hat nur einen Minijob bei dem Sie nicht viel mehr verdient, als wenn sie ALG II bekäme ! Das Einzige ist, dass sie das Kindergeld (165,-) und die Kosten für den Kindergarten bekommt ! Aber da muss es doch irgendeine ausnahmeregelung geben ?! Schliesslich bin ich ja in diesen 2 Wochen quasi Alleinerziehend :lol: ! Also liegt es doch nah, wenigstens die Hälfte dessen was normal wäre zu bewilligen ! Oder ???
Naja Ämter halt :roll: !!!
CU. :o |
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xaninchen
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 987 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 10.08.2007, 11:01 Titel: |
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Nö, nicht Ämter siondern Gesetzte!
Ganz einfach, ihr seit beide dem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Irgendwoher, ob vom Amt, oder sonstiges, bekommt die Mutter für das Kind unterhalt, oder?
Nun, wenn es z.B. so ist, dass sie z.B. Unterhalt vom Jugendamt bekommt, welches für dich in Vorkasse geht, weil du ja nicht zahlen kannst zurzeit, dann müsst ihr zum Jugendamt und es dort z.B. angeben. Weil sie dann ja eine Leistung quasi für dich zahlen würden, die du ja auch irgendwann wiedetr zurück zahlen müsstest.
Wie gesagt, irgendwie habt ihr das Kind in der Vergangenheit auch unterhalten, und dieses müsste nun anteilig zu 50 % an dich gehen. |
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donni
Anmeldedatum: 11.08.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 11.08.2007, 14:29 Titel: |
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Hallo zusammen,
bin in einer ähnlichen Problematik - dazu gibt es ein urteil vom 07.11.2006 -B 7b AS 14/06 in dem es um die Übernahme der Kosten, die in Ausübung des Umgangsrechts entstehen.
http://www.bundessozialgericht.de/ |
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