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webmaster
Anmeldedatum: 18.06.2007 Beiträge: 14 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 31.07.2007, 12:42 Titel: HARTZ 4 und Anwaltskosten!!! |
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Noch eine dringendes Anliegen:
Im August des letzten Jahres wurde ich auf dem Weg zur Arbeit ( einem € Job ) auf der Strasse, morgens um 6.45 Uhr hinterrücks überfallen, zu Boden geschleudert und zusammen getreten. Dadurch hatte ich einen epileptischen Anfall ( bin Epileptiker ) und andere schwere Blessuren. Daraufhin sofort zum Krankenhaus, wurde dort untersucht und 6 Tage einbehalten. Als ich wieder nach Hause entlassen wurde, begab ich mich zur Arge um mich dort zu informieren ob ich recht auf einen Anwalt habe. Wobei mir die Dame an der Anmeldung sagte" entweder essen sie von ihrem Geld oder nehmen sich eine Anwalt". Was mich natürlich erboste. Aber meine Arbeitsverm. sagte mir das dies kein Problem sei und ich nur beim Anwalt die Prozesskostenbeihilfe beantragen muss. Was ich auch tat . Trotz alledem forderte er von mir 100€ . Er sagte für die Bearbeitung. Nun fordert er wieder von mir 290€ an Kosten obwohl er weis das ich dieses gar nicht kann. Wie soll ich mich verhalten? |
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eckh
Anmeldedatum: 12.01.2007 Beiträge: 150
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Verfasst am: 01.08.2007, 11:08 Titel: |
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der prozesskostenhilfeantrag geht doch, wenn ich richtig liege, zum gericht. was hat das gericht denn dazu entschieden? (evtl. wuerde ich dort mal nachfragen, denke, da wirst du wohl aufkunft bekommen, wie das mit der prozesskostenhilfe normalerweise laeuft.)
ich koennte mir auch vorstellen, dass es ganz normal ist, dass du diese rechnungen bekommst, dass du das geld aber dann vom gericht im rahmen der prozesskostenhilfe erstattet bekommst |
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peterfeuer
Anmeldedatum: 02.08.2007 Beiträge: 3 Wohnort: München
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Verfasst am: 02.08.2007, 09:41 Titel: Anwaltskosten |
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Hi,
wenn Du, darf ich Du sagen, also wenn Du den Anwalt aufgesucht und gleich die PKH, Prozesskostenhilfe, mit beantragt hats, darf er nichts mehr Verlangen. Die PKH bezahlt sein Honorar und seine Kosten, wofür er übrigens eine Kostenpauschale kassiert. Theoretisch hättest Du vorher beim Amtsgericht einen sogenannten Beratungsschein beantragen können, den Du, nachdem Du deinen ALGII Bewilligungsbescheid vorgelegt hast, sofort bekommst. Und dann mit dem Beratungsschein zum Anwalt, der 10 Euro kassieren könnte, Eigenanteil, dies machen aber die wenigsten, vor allem wenn im Anschluss der Fall übernommen und PKH beantragt wird.
Ich schätze, dass Du einen "Hungrigen" Advokatus erwischt hast.
Wenn ich jetzt dein Kampfgeist geweckt habe, kannst wegen der Forderung deines Anwaltes zum Amtsgericht gehen, einen Beratungsschein beantragen und damit zu einem anderen Anwalt gehen, oder dich beim Anwalttskammer beschweren.
Viel erfolg, lass dich nicht ausnehmen!
Peter |
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