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Nebenkosten Rückerstattung und Vorstellung im Ausland
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newcomer



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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 14:51    Titel: Nebenkosten Rückerstattung und Vorstellung im Ausland

Hi,

heute hab ich mal 2 wirkliche Fragen zu Hartz4 :)

Ich hab den Monat meine Nebenkostenabrechnung bekommen dabei ergibt sich eine Rückerstattung von knapp 380,- € durch den sehr milden Winter.

Von der ARGE wurden aber die vollen Mietkosten nicht anerkannt.

Anerkannte Kosten: 418,- € tatsächliche Belastung 449,50 €

Wie verhält es sich mit der Rückerstattung wird die nach dem Zufluss Prinzip angerechnet?

Die 2. Frage bezieht sich auf ein Vorstellungsgespräch in Österreich.

Mir wurde mitgeteilt dass Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch nur bis zur Deutschen Grenze erstattet werden können. Ebenso wäre es nicht möglich die erforderliche Übernachtung im Nachbarstaat zu bezahlen.

Da dies für mich inkl. Übernachtung Kosten von rund 250,- € bedeuten würde kann ich den Termin zum Vorstellungsgespräch natürlich nicht wahrnehmen. Hat eine Klage in diesem Zusammenhang Sinn?
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dualphone
Moderator


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 1630

BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 14:57    Titel:

1. eine nk/bk rückerstattung wird in voller höhe dem folgemonat als bedarfsminderd angerechnet. siehe dazu auch [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html]§ 22 abs. 1 letzter satz sgb II :arrow: [/url]. ausgenommen davon ist nur eine rückerstattung die sich auf haushaltsstrom bezieht.

2. hast du einen diesbezüglichen schriftlichen antrag gestellt? wenn nein, sofort machen. hierdurch erhälst du dann einen rechtsmittelfähigen bescheid der arge gegen den du juristisch in form von widerspruch, einstweiliger anordnung oder klage vorgehen kannst!
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newcomer



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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 15:03    Titel:

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Danke gibt es eine Möglichkeit sich gegen die Nichteinhaltung dieser Vorschrift zu wehren?

Für den Antrag ist es zu spät das Vorstellungsgespräch wäre Morgen ich hab bis heute versucht das Geld irgendwie zusammenzubekommen da ich auf Deutschland nicht mehr wirklich viel Bock hab. Was aber nicht nur mit ALG2 zu tun hat.
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newcomer



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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 15:07    Titel:

Bzw. welcher Antrag wäre da zu stellen mir wurde ein Antrag auf Fahrtkosten ausgehändigt gibts den entsprechenden Antrag Online? Reicht es wenn ich Ihn morgen einreiche aber das Vorstellungsgespräch muss ich ja dennoch absagen?
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dualphone
Moderator


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Beiträge: 1630

BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 15:21    Titel:

zu 1. was beinhaltet denn deine von dir monatlich zu zahlende miete?
ist dort evtl. auch warmwasser, kabel/sat-fernsehen oder ähnliches mit drin??
solche positionen sind aus der grundregelleistung selbst zu bezahlen!!

zu 2. fast jede arge hat da ihr eigenes antragsformular. die gibt es nicht online.
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newcomer



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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 15:30    Titel:

Meine Miete enthält:

Nettomiete 250, - €
Nebenkosten 199,50 (ohne Wasser und Abwaser)
Davon sind knappe 100,- € Heizkosten

Anerkannt wurden 448,- €

gezahlt wurde dann nach eingereichter Wasserabrechnung auch ein Teil der Wasserkosten den ich aber nicht nachvollziehen kann da kein Bescheid kam.

Ich führe die Kosten für Wasser und Abwasser direkt an die Stadtwerke ab.
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newcomer



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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 15:32    Titel:

Fehler: Anerkannt wurden Mietkosten in Höhe von 118,- € :)
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dualphone
Moderator


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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 15:36    Titel:

[quote="newcomer"]Anerkannte Kosten: 418,- € tatsächliche Belastung 449,50 €[/quote]
[quote="newcomer"]Meine Miete enthält:

Nettomiete 250, - €
Nebenkosten 199,50 (ohne Wasser und Abwaser)
Davon sind knappe 100,- € Heizkosten

Anerkannt wurden 448,- €[/quote]
öhm........... wirst du dir mal bitte mit dir selbst einig was deine von der arge anerkannten kosten der unterkunft sind!
im eröffnungsbeitrag waren es € 418,00 und nun sind es € 448,00!!!!

[quote="newcomer"]gezahlt wurde dann nach eingereichter Wasserabrechnung auch ein Teil der Wasserkosten den ich aber nicht nachvollziehen kann da kein Bescheid kam.[/quote]
dann forder ganz einfach den entsprechenden bescheid ein!! das ist dein gutes recht.................
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newcomer



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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 15:37    Titel:

Hättest weiter gelesen hättest Fehler: Anerkannt wurden Mietkosten in Höhe von 118,- € gesehen.

nicht böse gemeint
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newcomer



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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 15:38    Titel:

soll natürlich 418,- € heissen macht mal ne Edit Funktion hier rein :(
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dualphone
Moderator


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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 15:55    Titel:

wurde dir direkt bei [u][b]erst[/b][/u]antragstellung zum algII statt der tatsächlich anfallenden kosten der unterkunft und heizung von € 449,50 lediglich € 418,00 gewährt?
wenn ja, mit welcher begründung seitens der arge?
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newcomer



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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 16:03    Titel:

Begründung gabs gar keine im Bescheid steht halt der Betrag es gab da keine weiteren Infos. Auch nicht zu dem Betrag der von den Wasserkosten und Abwasserkosten übernommen wurde. Letztes Jahr mit der Heizkosten Nachzahlung kam halt nen Anruf meiner Vermieterin, Sie hat vom Arbeitsamt auch Geld bekommen und die daraus Überzahlten Beträge waren glaub ich um die 100,- € hat sie dann mir übewiesen.
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newcomer



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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 16:06    Titel:

Im ersten Bescheid wurden damals noch 419,50 die damalige Miete ohne Erhöhung anerkannt. Dann kam die Abrechnung und auch der Rutsch von mir in ALG2 Bezug. Damit wurde der anerkannte Anspruch um 1,- gesenkt und seitdem ist es so.
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dualphone
Moderator


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BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 16:11    Titel:

oder hast du vllt. bei deinem erstantrag zum algII ein schriftstück unterschreiben, dass du einverstanden bist, das lediglich € 418,00 als angemessene kosten der unterkunft und heizung seitens der arge zu übernehmen sind????

solltest du also weder eine begründung oder eine in deinem algII-bescheid nachvollziehbare aufschlüsselung der zu übernehmenden kosten für unterkunft + heizung erhalten haben oder oder kein solch von mir zuvor genanntes schriftstück unterschreiben haben, so stelle bitte den entsprechenden überprüfungsantrag nach [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html]§ 44 abs. 1 sgb X :arrow: [/url]. wenn sich dabei herausstellt, dass dir zu unrecht leistungen vorenthalten wurden, hat die arge diese dir nachzuzahlen.
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dualphone
Moderator


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 1630

BeitragVerfasst am: 28.05.2007, 16:14    Titel:

[quote="newcomer"]Im ersten Bescheid wurden damals noch 419,50 die damalige Miete ohne Erhöhung anerkannt. Dann kam die Abrechnung und auch der Rutsch von mir in ALG2 Bezug. Damit wurde der anerkannte Anspruch um 1,- gesenkt und seitdem ist es so.[/quote]
wieso kam es zu einer erhöhung deiner miete im laufe des algII-bezuges?
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