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Zuverdienstregelung ab 01.10.05
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.2005, 13:55    Titel: Zuverdienstregelung ab 01.10.05

Hi Leute,

wie wohl die meisten schon mitbekommen haben, gibt es seit dem 01.10.05 eine neue [url=http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_76.html]Zuverdienstregelung :arrow: [/url]

Diese Änderung gilt jedoch nur für Anträge auf Arbeitslosengeld II und Folgeanträge, die ab 1. Oktober gestellt wurden. Da Arbeitslosengeld II-Empfänger alle sechs Monate einen Neuantrag stellen müssen, findet die neue Regelung spätestens am 1. April 2006 generell Anwendung.
Siehe dazu die [url=http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/Navigation/root,did=77456.html]Informationswebsite :arrow: [/url]des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.
Die inoffizielle Begründung liegt wohl darin, dass die Leistungsträger nicht Lage sind, diesen Verwaltungsaufwand für zu ändernde Bescheide zu bewältigen. Für mich ist dies aber eher ein massives Indiz für die UNFÄHIGKEIT und INKOMPETENZ des gesamtes Sytems der "Arbeitslosenverwaltung", welcher zu Lasten der Betroffenen geht!

Meiner Auffassung nach verstösst diese Anwendung der Zuverdienstregelung eindeutig gegen [url=http://bundesrecht.juris.de/gg/BJNR000010949BJNE001901307.html]Art. 3 Absatz 1 GG :arrow: [/url]:
[i][b]"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."[/b][/i]
Durch die unterschiedliche Behandlung des Zuverdienstes bei ALGII-Empfängern werden diese de facto in Leistungsbezieher 1. und 2. Klasse unterteilt.

Weiterhin läuft diese Anwendung der Zuverdienstregelung dem [url=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200100]§ 1 Absatz 1 Satz 1 + 2 SGB II :arrow: [/url] zuwider: [i]"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, [u][b]stärken[/b][/u] und dazu [u][b]beitragen[/b][/u], dass sie ihren Lebensunterhalt [u][b]unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können[/b][/u]. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der [u][b]Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen[/b][/u] und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können."[/i]

Faktisch wird durch diese Anwendung der Zuverdienstregelung, dass Eigenbemühen des Leistungsbeziehers unterlaufen, zumindest durch einen Zuverdienst seine Situation zu verbessern.

Dies kann nicht SINN und ZWECK einer solchen Regelung sein.

[color=red]Ich kann eigentlich nur jedem den Gedankengang eines Widerspruches empfehlen, wenn die neue Zuverdienstregelung bei ihm nicht angewendet wird. Hierzu sollte jeder Betroffene anwaltliche Hilfe oder die Hilfe einer [url=http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx]unabhängigen Beratungsstelle :arrow: [/url] einholen.[/color]

Dieser Beitrag ist OFFEN, d.h. jeder USER kann dazu seine Meinung, seine Erfahrung posten.

Die hoffentlich rege "Diskussionsrunde" ist hiermit eröffnet :lol: :wink: :lol: :wink:


Zuletzt bearbeitet von goldfield am 26.01.2007, 07:37, insgesamt 6-mal bearbeitet
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Frau Stolberg



Anmeldedatum: 30.08.2005
Beiträge: 138
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.11.2005, 14:46    Titel:

Hallo,

also anscheinend wissen wir Bürger dies wohl doch besser als die Sachbearbeiter selbst.

Mir sagte meine SB nämlich heute Morgen folgendes:

[quote]"Ihnen stehen 100,- € an Freibetrag zu [b]und sonst nix[/b]"[/quote]

[quote]"Wenn Sie damit nicht zufrieden sind, dann machen Sie einen Widerspruch"[/quote]

Und der Satz aller Sätze, der mich ja sooooo beeindruckt hat:

[quote]"Ich arbeite hier, ich kenne die Regelungen"[/quote]

:evil: :evil: :evil:

Ich habe eine Email fertiggeschrieben, die ich ihr nachher zusenden werde mit dem Text der neuen Regelung und den Links zu deren Infoseiten im Internet.

Da ich mich aber schon mal auf den Widerspruch vorbereiten möchte, wie kann ich den am besten formulieren? Reichen diese Infos der Seiten im Internet aus? Gibt es da einen Gerichtsbeschluss inklusive Aktenzeichen den ich beifügen kann? Wenn ja, wo kann ich den finden.

Im Sozialgesetzbuch steht ja leider noch die alte Regelung, also habe ich schon mal keinen Paragraphen parat.... :(

Ich bekomme echt die Krise hier.....


[b]Noch eine ganz wichtige Frage:[/b]

Ich habe derzeit noch den Bescheid bis zum 31.12.05

Gilt für mich diese Regelung dann auch erst ab dem 01.01.06 nach dem Folgeantrag?
Oder gilt es in meinem Fall ab jetzt da ich seit dem 01.11.05 eine Beschäftigung aufgenommen habe (somit Änderung des Bewilligungsbescheides) und dies ja [b]nach[/b] dem 01.10.05 ist?

Wäre dankbar für jeden Tipp!
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rainbow



Anmeldedatum: 10.11.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 16.11.2005, 15:31    Titel:

Hi Frau Stolberg,
vielleicht solltest Du diese Pressemitteilung der Agentur für Arbeit mal ausdrucken und Deiner SB vorlegen :wink:

[i][b]Presse Info 067 vom 27/09/2005 [/b]
Arbeitslosengeld-II-Empfänger:
Neue Zuverdienstregelungen ab 1. Oktober 2005

„Ab dem 1. Oktober 2005 gelten neue Einkommensfreibeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Für die meisten von ihnen verbessert sich dadurch nicht nur die finanzielle Situation, auch die Berechnung ist deutlich einfacher geworden“, sagte Jürgen Goecke, Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, am Dienstag (27.09.2005).

„So werden Freibeträge nunmehr vom Bruttoeinkommen aus errechnet, und die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen sind grundsätzlich frei. Dieser Grundfreibetrag wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Hinzu kommen noch weitere Freibeträge“, so Goecke.

Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro sind 20 Prozent des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens anrechnungsfrei. So werden 80 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

Beispiel 1:

Ein Arbeitslosengeld II-Bezieher erzielt aus einer geringfügigen Beschäftigung 400 Euro (brutto = netto). Von diesen 400 Euro sind zunächst 100 Euro als Grundfreibetrag abzuziehen. Von den verbleibenden 300 Euro sind 20 Prozent, also 60 Euro, ebenfalls anrechnungsfrei. Dies bedeutet: Bei 400 Euro Nebenverdienst werden 240 Euro vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Derzeit wird die Grundsicherung um 306,72 Euro - abzüglich eventuell anfallender Fahrkosten - vermindert.

Für Bruttoeinkommen über 800 Euro sind zusätzlich weitere 10 Prozent anrechnungsfrei. Hierbei liegt die Obergrenze für Hilfebedürftige ohne minderjähriges Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für diejenigen mit minderjährigem Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.

Beispiel 2:

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.000 Euro ergeben sich folgende Freibeträge: 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 20 Euro (10 Prozent von 200 Euro), also insgesamt 260 Euro. Das heißt, die Grundsicherung wird in diesem Fall um 740 Euro gemindert. Der Arbeitslosengeld II-Bezieher kann 260 Euro behalten.

Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 400 Euro, dann können anstelle des Grundfreibetrages individuelle Abzüge - angemessene Werbungskosten, geförderte Altersvorsorgebeiträge und Beiträge in angemessener Höhe zu öffentlichen oder privaten Versicherungen - berücksichtigt werden, wenn diese den pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen. Die tatsächlichen Aufwendungen müssen nachgewiesen werden.

Goecke betonte: „Derzeit beziehen etwa 650.000 Bedarfsgemeinschaften bundesweit zusätzliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Für sie wird sich ab Oktober in der Regel noch nichts ändern. Eine Neuberechnung der Freibeträge erfolgt erst dann, wenn für diese Bedarfsgemeinschaften ein Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird. Für diejenigen, die ab 1. Oktober erstmals Arbeitslosengeld II erhalten oder bei Leistungsempfängern, die nach dem 30. September eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, gilt die neue Regelung sofort.“

Am 1. Oktober 2005 treten noch weitere Änderungen in Kraft:

Die Eigenheimzulage wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt, wenn sie nachweislich zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie verwendet wird.
Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren, die einer Nebentätigkeit nachgehen, erhalten ebenfalls einen Freibetrag von 100 Euro auf das erzielte Einkommen.
Einmalige Einnahmen, wie z. B. Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld, führen nicht mehr zum kompletten Wegfall des Leistungsanspruchs und des damit verbundenen Versicherungsschutz in der Krankenversicherung,. Sie werden stattdessen für einen gewissen Zeitraum auf den Leistungsanspruch angerechnet. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Der Zeitraum ist abhängig von der Höhe der einmaligen Einnahme.
Der Pauschalbetrag für die Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz wird von derzeit 6 Cent pro Entfernungskilometer auf 20 Cent erhöht, wenn die Strecke mit einem PKW zurückgelegt wird und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann.
Auch bei diesen Änderungen gilt, dass das bisherige Recht noch bis zum Ablauf des aktuellen individuellen Bewilligungszeitraumes oder bis zur Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit anzuwenden ist.

Bundesagentur für Arbeit
Letzte Änderung 27.09.2005[/i]

Und dieser Passus aus der Pressemitteilung wird auch deine Frage beantworten:
[b]Für diejenigen, die ab 1. Oktober erstmals Arbeitslosengeld II erhalten oder bei Leistungsempfängern, die nach dem 30. September eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, gilt die neue Regelung sofort.[/b]

Vielleicht konnte Dir das ein wenig helfen.

vG
rainbow
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.2005, 15:53    Titel: Zuverdienst

Hi,

[quote="Frau Stolberg"]Im Sozialgesetzbuch steht ja leider noch die alte Regelung, also habe ich schon mal keinen Paragraphen parat.... [/quote]
Du wirst auch keinen § dazu finden, da es sich um eine "Regelung bzw. Verordung" handelt. Hintergrund: Im Wege einer solchen "Verordung" war nur die Zustimmung des Bundestages ("damals" noch Rot-Grüne Mehrheit) notwendig und keine Zustimmung des Bundesrates!!!!

[quote="Frau Stolberg"]Ich habe derzeit noch den Bescheid bis zum 31.12.05

Gilt für mich diese Regelung dann auch erst ab dem 01.01.06 nach dem Folgeantrag?
Oder gilt es in meinem Fall ab jetzt da ich seit dem 01.11.05 eine Beschäftigung aufgenommen habe (somit Änderung des Bewilligungsbescheides) und dies ja nach dem 01.10.05 ist?[/quote]
Das ist ja genau das Problem! Du solltest dann den Bescheid wie und was aus dem Zuverdienst deinem ALGII angerechnet wird genauestens prüfen. Wird es nach der neuen Zuverdienstregelung gemacht, ist alles O.K. (man kann sich natürlich darüber streiten, ob diese neue Regelung das "Gelbe vom Ei" ist!). Sollte aber dein Zuverdienst nach der alten Regelung berücksichtigt werden, solltest du hier unbedingt eine Beratungsstelle bzw. Fachanwalt aufsuchen.
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Frau Stolberg



Anmeldedatum: 30.08.2005
Beiträge: 138
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.11.2005, 20:02    Titel: Vielen Dank!

Hallo zusammen!

@ rainbow

Vielen Dank für diesen Bericht, er hat meine Fragen beantwortet. Ich habe ihn mir bereits in Word kopiert und die Quelle habe ich auch dazugefügt (ist übrigens von www.arbeitsagentur.de unter Pressemitteilungen -

direkter Link hier: :arrow: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=84776&rqc=8&ls=false&ut=0 )

Auch werde ich noch die Berichte von sozialhilfe und vom Bundesministerium für Witschaft und Arbeit inklusive Links hinzufügen. Dies werde ich dann nächste Woche beim Termin mit vorlegen, dass die sich das direkt mal anschauen (vielleicht ist dann auch kein Widerspruch nötig weil sie sich vorher umentscheiden - hoffentlich!) Eine Email mit dem Bericht des BMfWA habe ich heute bereits versendet, einmal an den Abteilungsleiter (weil der ja der "Chef" ist mit dem meine SB das abgesprochen hat), und einmal an sie. Zur Krönung nehme ich dann auch den Bericht am Dienstag mit und füge ihn den Unterlagen bei! :D :D :D

Den Widerspruch werde ich allerdings ebenfalls schon mal vorbereiten, damit ich nächsten Mal nicht alles auf einmal machen muss (natürlich in der Hoffnung dass es nicht nötig sein wird! )

@ goldfield

[quote="goldfield"]Du wirst auch keinen § dazu finden, da es sich um eine "Regelung bzw. Verordung" handelt. Hintergrund: Im Wege einer solchen "Verordung" war nur die Zustimmung des Bundestages ("damals" noch Rot-Grüne Mehrheit) notwendig und keine Zustimmung des Bundesrates!!!! [/quote]

Alles klar, danke! :!:

[quote="goldfield"]Das ist ja genau das Problem! Du solltest dann den Bescheid wie und was aus dem Zuverdienst deinem ALGII angerechnet wird genauestens prüfen. Wird es nach der neuen Zuverdienstregelung gemacht, ist alles O.K. (man kann sich natürlich darüber streiten, ob diese neue Regelung das "Gelbe vom Ei" ist!). Sollte aber dein Zuverdienst nach der alten Regelung berücksichtigt werden, solltest du hier unbedingt eine Beratungsstelle bzw. Fachanwalt aufsuchen.[/quote]

1) Den Bescheid werde ich sowieso prüfen, dass mache ich immer. Und an der Endsumme die uns überwiesen werden soll ist es ja auch sofort zu erkennen!

2) Ich hoffe, dass sie das nach der neuen Regelung machen, vielleicht nützt es ja was, wenn ich wie ich vorhabe die entsprechenden Beweise dieser Regelung vorlege!

3) Diese Regelung ist vielleicht nicht das "Gelbe vom Ei", allerdings habe ich mit ihr durch diesen Freibetrag über 200 € mehr im Monat, und sogar 100€ mehr als letzten Monat (da war ich noch als EEJ angestellt).

4) Wenn der Bescheid trotz allem nach der alten Regelung berechnet wird, lege ich umgehend Widerspruch ein, dass Schreiben werde ich wie schon gesagt vorbereiten und für den Fall aufbewahren!

5) Die Beratungsstelle brauche ich nicht suchen, ich arbeite ja in einer :D

6) Ich hoffe, dass es nicht bis zu einem Anwalt kommen wird.

Leider ist das mit dem Zuverdienst nicht das einzige Problem was ich habe, wer das andere wissen möchte, ich mache dafür einen neuen Beitrag auf:

:arrow: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/viewtopic.php?p=7657#7657]Hier geht's zum Thema[/URL]
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JoergGreeny



Anmeldedatum: 10.12.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 10.12.2005, 01:30    Titel:

[quote="rainbow"]

Beispiel 1:

Ein Arbeitslosengeld II-Bezieher erzielt aus einer geringfügigen Beschäftigung 400 Euro (brutto = netto). Von diesen 400 Euro sind zunächst 100 Euro als Grundfreibetrag abzuziehen. Von den verbleibenden 300 Euro sind 20 Prozent, also 60 Euro, ebenfalls anrechnungsfrei. Dies bedeutet: Bei 400 Euro Nebenverdienst werden 240 Euro vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Derzeit wird die Grundsicherung um 306,72 Euro - abzüglich eventuell anfallender Fahrkosten - vermindert.

Für Bruttoeinkommen über 800 Euro sind zusätzlich weitere 10 Prozent anrechnungsfrei. Hierbei liegt die Obergrenze für Hilfebedürftige ohne minderjähriges Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, für diejenigen mit minderjährigem Kind bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro.

[/quote]

Also ich rauf mir grad die Haare weil ich nicht genau weiß ob ich das nun alles Richtig verstanden hab.

Hier erstmal die Rechnung die ich denke Richtig ist bzw ich hoffe es.

500 Euro ALG II
400 Euro Dazuverdienen
----------
900 Euro


900 Euro Gesamt abzüglich
260 Euro Abzug (da 140 Euro Freibetrag)
-----------
640 Euro

Also 640 Euro !? Müßte doch dann so Stimmen oder ?


Und weshalb ich mir die Haare auch noch raufe, ich blick mit diesen Fahrgeld nicht durch abzüglich evt. Fahrkosten.

Versteht ich das also richtig wenn ich 400 Euro verdiene und nehmen wir mal an 260 Euro Fahrgeld bis zur Arbeit Bezahle. Ziehen die mir dann also nichts weiter ab weil das ja Fahrkosten sind (also die 260 euro die sie normalerweise abziehen müßten weil die ja ausserhalb des Freibetrages fallen) !?
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JoergGreeny



Anmeldedatum: 10.12.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 10.12.2005, 01:52    Titel:

Da ich es leider nicht editieren kann hier noch ne Rechnung zum Verständniss der Fahrkostenfrage:


400 Euro Verdienst Abzüglich
140 Euro Freibetrag
-----------
260 Euro ABZUG


260 Euro ABZUG abzüglich
260 Euro Fahrgeld
-----------
0 Euro Abzug !?


da die Fahrkosten ja abgezogen werden von den Abzügen müßte das ja bei 260 Euro Fahrgeld nen Abzug von 0,00 Euro bedeuten ?! Richtig so ?!
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.2005, 11:19    Titel:

Hi JoergGreeny,

[quote="JoergGreeny"]Hier erstmal die Rechnung die ich denke Richtig ist bzw ich hoffe es.

500 Euro ALG II
400 Euro Dazuverdienen
----------
900 Euro


900 Euro Gesamt abzüglich
260 Euro Abzug (da 140 Euro Freibetrag)
-----------
640 Euro

Also 640 Euro !? Müßte doch dann so Stimmen oder ?[/quote]
Falsch gerechnet :wink:
ALGII + Zuverdienst nicht zusammenziehen vor Ermittlung des Freibetrages!
Richtig wäre es so:
€ 400 Zuverdienst
-----------------------
€ 100 Grundfreibetrag für dich
-----------------------
€ 300 Rest, hiervon nochmals 20% für dich = € 60
-----------------------
€ 160 [b]Gesamtfreibetrag[/b] für dich
€ 500 ALGII
-----------------------
€ 660 Gesamt für dich
-----------------------
-----------------------

[quote="JoergGreeny"]Da ich es leider nicht editieren kann hier noch ne Rechnung zum Verständniss der Fahrkostenfrage:


400 Euro Verdienst Abzüglich
140 Euro Freibetrag
-----------
260 Euro ABZUG


260 Euro ABZUG abzüglich
260 Euro Fahrgeld
-----------
0 Euro Abzug !?


da die Fahrkosten ja abgezogen werden von den Abzügen müßte das ja bei 260 Euro Fahrgeld nen Abzug von 0,00 Euro bedeuten ?! Richtig so ?![/quote]
Auch nicht so ganz Richtig :wink:
Richtig wäre:
[color=blue][i]"Bezieher von Arbeitslosengeld II, die sich mit einem Job einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst verdienen, können Fahrkosten geltend machen. Ab 1. Oktober 2005 gilt eine Kilometerpauschale von 20 Cent je Entfernungskilometer, es sei denn, es entstehen nachweislich höhere Kosten. Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar, erstatten die Job Center nur die Kosten, die die Fahrt mit den Öffentlichen verursachen würden."[/i][/color] Quelle [url=http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/Navigation/Grundsicherung-Hartz-IV/Geldleistungen-ALG-II/zuverdienst.html]arbeitsmarktreform.de :arrow: [/url]
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Acacia



Anmeldedatum: 20.02.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Mühldorf

BeitragVerfasst am: 20.02.2006, 15:03    Titel:

da ich aber meine bescheids noch net bekommen habe,und ich nicht weiss ob er genehmigt wird oder nicht,was soll ich da machen,hätte die möglich ieit mir was dazuzuverdienen aber einmalig,kann mir dazu jemand was sagen?
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elke110



Anmeldedatum: 22.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 13:50    Titel:

Hallo,
ich hab da mal eine Frage,und zwar habe ich einen Nebenjob wo ich 160 euro verdiene.Habe auch den Freibetrag von 100 euro. Nun meine Frage wenn mein Mann jetzt einen Nebenjob von 120 euro ( 4 arbeitsstunden)die woche) annimmt , bekommt er dann auch den freibetrag von 100 Euro oder wird er nur insgesamt 1 mal berechnet?
lg elke
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Tom Gruffty



Anmeldedatum: 25.02.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Bünde

BeitragVerfasst am: 25.02.2006, 12:51    Titel: Zuverdienst

Hallo goldfield,

ich habe da nochmal eine frage :oops: , wie sieht es denn bei einem Zuverdienst mit der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung aus ?
Muss die der Arbeitgeber zahlen oder wird die Nach wie Vor im Rahmen des Arbeitslosengeld II von der Arbeitsgemeinschft getragen?

Für eine INFO wäre ich sehr Dankbar.

mfg. Tom Gruffty
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Lothar Duisburg



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 27.02.2006, 23:46    Titel:

Hi elke110,

den Freibetrag bekommt jeder einzeln anerkannt.
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Dome



Anmeldedatum: 26.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.05.2006, 10:32    Titel:

Hallo!Ich habe zum Thema Freibetrag eine Frage.Ich werde am 1.6. wieder eine Arbeitsstelle annehmen.Der Brutto Verdienst liegt bei 1700 Euro.Bis vor 1 Jahr hatte eine Arbeitsstelle,mit genau dem selben Verdienst.Da ich verheiratet bin und 3 Kinder habe haben wir von der hiesigen ARGE noch ergänzend Alg 2/bzw . Sozialgeld erhalten.Dies wird jetzt auch wieder der Fall sein.Meine Frage.Damals habe ich einen Freibetrag von ca. 250 Euro nicht angerechnet bekommen.Hat sich an dieser neuen Regelung ab 1.10.05 daran etwas geändert?Wie ist das zu verstehen,die Obergrenze für Freibeträge liegt bei 1500 Euro???
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 26.05.2006, 13:47    Titel:

Kannst Du Dir auch mit dem Online-Rechner ausrechnen, wie hoch der Anspruch auf ALG II wäre.

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
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nix kapiert



Anmeldedatum: 01.11.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.11.2006, 21:07    Titel: hilfeeeee++++nix kapiertt++++

Hallo Bin :oops: Neu Hier Und Brauche Eure Hilfe!!!!Also Wir Sind Vier Personen (2 Erwachsene/2Kinder)UND LEBEN IN BERLIN VON HARTZ 4!MEINE FRAGE IST FOLGENDE:WIR BEKOMMEN VOM AMT 1188€ :cry: !! UND WENN ICH ARBEITEN GEHE WERDE ICH 1125 €BRUTTO BEKOMMEN --WER KANN MIR AUSRECHNEN WIEVIEL MIR ÜBRIGBLEIBT ZUM "LEBEN"!ALSO: 1188€ ALG2-1125€BRUTTO ZUVERDIENST! ICH DANKE IM VORAUS!! :D
[/b]
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