| check << :: >> Rückforderungsanspruch der ARGE? |
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Floeckchen
Anmeldedatum: 26.05.2006 Beiträge: 1357
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Verfasst am: 07.05.2007, 14:58 Titel: |
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[quote="Michaela77"][quote="Floeckchen"]ich habe keinen Plan was wer womit wieviel verdient.[/quote]
achso... weiter oben klang das aber etwas anders...
[quote="Floeckchen"][b][size=24]denke[/size][/b] mal als bauing lässt sich gutes Geld verdienen.[/quote]
[quote="Floeckchen"]Wenn ihr danach bestrbt Hausfrau und Mutter zu sein, da soll sie niemand daran hindern. nur ist dann ihr Mann in der Pflicht genug für sie und die Kinder zu verdienen.
Oder bist Du da anderer Meinung?[/quote]
ja, aber das geht leider nciht immer so, wie du dir das gerade vorstellst. regelstudienzeit für bauing. ist 8 semester an der fh, an der uni glaub ich sogar 10. da kann man auch nciht viel machen, um das zu verkürzen. und weitere voraussetzungen sind, dass die kinder untergebracht sind, was ja anscheinend im moment noch nicht der fall ist.[/quote]
Habe auch "weiter oben" keine Aussage getroffen, die vermuten lässt das ich Ahnung habe, was ein bauing. verdient. Ich persönlich habe halt gedacht ein diplomierter Bauing. dürfte so an die 1500€ Netto verdienen. Das wäre ja ca. das Gehalt womit man aus ALG2 fällt.
[/b] |
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xaninchen
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 987 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 07.05.2007, 15:05 Titel: |
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Floeckchen nicht aufregen, Michaela hat nur ihre Spielwiese wieder gefunden. Es ist auch ganz egal, was du schreibst, sie wird es genau anders sehen.
Das hatten wir hier alles schon.
Ach ja, welcome back, Ela :D |
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andine
Anmeldedatum: 26.03.2006 Beiträge: 435 Wohnort: 90763
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Verfasst am: 07.05.2007, 16:38 Titel: |
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[quote="Turtle1972"]Schonmal daran gedacht, dass ja ggf. nach den 3 Jahren geprüft werden muss, ob man wieder arbeitet oder ALG 1 Anspruch hat?
Turtle[/quote]
Ich hätte zum Beispiel noch Anspruch auf ALG1, aber das geht auch wieder nur mit Betreuung, die dann sicher sein muss. Weil ich sonst in dem Sinne gar kein ALG1 bekäme, da ich nicht wirklich vermittelbar wäre. |
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andine
Anmeldedatum: 26.03.2006 Beiträge: 435 Wohnort: 90763
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Verfasst am: 07.05.2007, 16:44 Titel: |
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Aber wie du schon sagtest, es gibt ja einen Rechtsanspruch darauf, aber ALG2 bekäme ich dann immer noch, weil leider nicht der Anspruch aus Singlezeiten bezahlt wird, sondern leider nur soviel, wie ich dann arbeiten könnte, also Teilzeit. Das ist echt die große Schweinerei, wie ich finde.
Warum ist das eigentlich so. Ich war nie arbeitslos, nur einmal und habe davon jetzt noch 5 Monate Anspruch und dann bekomme ich nicht das, was ich erarbeitet habe, sondern weniger. Ich bin total sauer deswegen. Denn die 862 Euro wären der Ausstieg für wenigstens 5 Monate aus ALG2 gewesen. |
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andine
Anmeldedatum: 26.03.2006 Beiträge: 435 Wohnort: 90763
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Verfasst am: 07.05.2007, 16:58 Titel: |
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Ach ja, bei unserer TE gilt ja folgendes, da drei Jahre schon fast rum.
[quote]Kein Bemessungszeitraum
Kann die Agentur für Arbeit für Sie keinen Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs erweiterten Bemessungsrahmen feststellen, so ist das Bemessungsentgelt aufgrund eines fiktiven Arbeitsentgelts der Qualifikationsgruppe festzulegen. Dabei ist die berufliche Qualifikation maßgebend, die für eine Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen in erster Linie zu erstrecken hat.[/quote] |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 07.05.2007, 19:52 Titel: |
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Ich bin verwirrt... Der Ursprungsbeitrag mit der Problematik stammt doch von jemandem namens Princess2604???
Ist dein Fall gleichgelagert andine?
Ansonsten zum ALG 1: ALG 1 gibt es eben nicht (nur) danach, was man eingezahlt hat (wer nie alo wird, bekommt z. B. gar nix von seinen Einzahlungen), sondern nach dem, wie man eben verfügbar ist... Für alles andere ist halt ALG 2 zuständig...
By Turtle |
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andine
Anmeldedatum: 26.03.2006 Beiträge: 435 Wohnort: 90763
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Verfasst am: 07.05.2007, 20:09 Titel: |
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[quote="Turtle1972"]Ich bin verwirrt... Der Ursprungsbeitrag mit der Problematik stammt doch von jemandem namens Princess2604???
Ist dein Fall gleichgelagert andine?By Turtle[/quote]
Für Princess2604 war mein letzter Beitrag.
Mein Fall wäre in der Tat gleichgelagert, wenn mein Kind 3 Jahre alt wird. Ich müsste dann auch erst mal meinen Anspruch auf ALG1 durchsetzen, was ja auch logisch ist. |
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