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grundregelleistung nach sgb XII/§ 28 sgb XII/§ 40 sgb XII

 
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dualphone
Moderator


Anmeldedatum: 08.04.2007
Beiträge: 1630

BeitragVerfasst am: 30.04.2007, 10:01    Titel: grundregelleistung nach sgb XII/§ 28 sgb XII/§ 40 sgb XII

hallo leutz,

bei meinen recherchen im i-net bin ich leider auf nicht einheitliche infos zum thema grundregelleistung nach sgb XII/§ 28 sgb XII/§ 40 sgb XII gestossen.
nach meinen recherchen sieht es so aus, das auf grund des § 40 sgb XII die einzelnen bundesländer hier die regelsätze selber festlegen:
€ 345,00 für den haushaltsvorstand/single
€ 276,00 für haushaltsmitglieder über 15j
es gibt auch bundesländer die bei zusammenlebenden ehepartnern bzw. lebenspartnern jeweils € 311,00 gewähren................

bitte postet infos zu diesem thema in diesem thread!
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 30.04.2007, 10:04    Titel:

http://bundesrecht.juris.de/rsv/BJNR106700004.html

§ 3, Abs. 3 der RegelsatzVO:

"Leben Ehegatten oder Lebenspartner zusammen, beträgt der Regelsatz jeweils 90 vom Hundert des Eckregelsatzes."

Ari hatte recht.

Turtle
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Ariadne



Anmeldedatum: 26.01.2007
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 30.04.2007, 10:12    Titel: (Eck-)Regelsatz

Es ist, wie es ist.

Abweichen können die Bundesländer nur [b]im Rahmen [/b]der Verordnung nach § 40 (=Regelsatzverordnung).

Im übrigen war das mit der 90%-Regelung echt mal was Vernünftiges wg. der Angleichung an das SGB II.
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