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dualphone Moderator
Anmeldedatum: 08.04.2007 Beiträge: 1630
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Verfasst am: 30.04.2007, 10:01 Titel: grundregelleistung nach sgb XII/§ 28 sgb XII/§ 40 sgb XII |
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hallo leutz,
bei meinen recherchen im i-net bin ich leider auf nicht einheitliche infos zum thema grundregelleistung nach sgb XII/§ 28 sgb XII/§ 40 sgb XII gestossen.
nach meinen recherchen sieht es so aus, das auf grund des § 40 sgb XII die einzelnen bundesländer hier die regelsätze selber festlegen:
€ 345,00 für den haushaltsvorstand/single
€ 276,00 für haushaltsmitglieder über 15j
es gibt auch bundesländer die bei zusammenlebenden ehepartnern bzw. lebenspartnern jeweils € 311,00 gewähren................
bitte postet infos zu diesem thema in diesem thread! |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 30.04.2007, 10:04 Titel: |
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http://bundesrecht.juris.de/rsv/BJNR106700004.html
§ 3, Abs. 3 der RegelsatzVO:
"Leben Ehegatten oder Lebenspartner zusammen, beträgt der Regelsatz jeweils 90 vom Hundert des Eckregelsatzes."
Ari hatte recht.
Turtle |
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Ariadne
Anmeldedatum: 26.01.2007 Beiträge: 305
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Verfasst am: 30.04.2007, 10:12 Titel: (Eck-)Regelsatz |
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Es ist, wie es ist.
Abweichen können die Bundesländer nur [b]im Rahmen [/b]der Verordnung nach § 40 (=Regelsatzverordnung).
Im übrigen war das mit der 90%-Regelung echt mal was Vernünftiges wg. der Angleichung an das SGB II. |
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