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xaninchen
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 987 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 23.04.2007, 06:27 Titel: |
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1000 Tippfehler, sind mir aber heute auch mal sowas von egal.
Es gibt echt schlimmeres, als wenn Kuhstall nen Pups lässt... |
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Kuhstall
Anmeldedatum: 26.08.2006 Beiträge: 311
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Verfasst am: 23.04.2007, 13:00 Titel: |
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Deine Meinung, xaninchen, kannst du weiter äußern, davon kann dich keiner abhalten. Deine Meinung habe ich auch nicht angezweifelt, und dass du keine Wörter zur "Verteidigung" hast, zeigen mir deine zwei kurz aufeinanderfolgenden ... Beiträge.
alida kann es nicht mehr hören und lesen. Jeder hat das Recht auf Meinungsäußerung und wer`s nicht lesen will, der läßt es halt. Der Threadschreiber hat keinen nach seiner Meinung gefragt, aber warum wird auf einmal die Arge so verteidigt durch xaninchen,alida oder turtle? DAS passt nicht!
Und dieses "hätte", das kommt nach solchen Fällen sehr häufig, siehe Kindesmißhandlung mit Todesfolge. Keiner, oder nur in den seltenen Fällen, fühlt sich dann verantwortlich. Doch in einem so industrialisiertem Staat darf so etwas einfach nicht passieren. Ich glaube, dass die Presse nicht vor hatte, hier irgendeine Institution an den Pranger zu stellen. Es war etwas Unbegreifliches wie z.B. Kindstötungen in der Vergangenheit auch. Und, alida, deine aufgeworfenen Fragen - die Arge fragt ganz bestimmt nicht danach!
Aber WIR sollten uns solche Fragen stellen - das hat was mit Soldarität zu tun! |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 23.04.2007, 13:31 Titel: |
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Was hast du bisher schon unternommen, wenn etwas neben deiner Haustür passiert ist?
Hast du schon das Jugendamt und Polizei eingeschaltet?
Ich habe es getan, mit voller Namensnennung.
Hast du dich schon als Zeuge bei einem Unfall zur Verfügung gestellt?
Ich habe das regelmäßig gemacht und war auch jedesmal verwundert, wie schnell die Gaffer verschwunden waren.
Hast du schon eine Frau vor ihrem prügelnden Lover beschützt?
Wir haben das getan und hatten dann lediglich Schwierigkeiten, die Polizei zu benachrichtigen; alle wollten nicht einmal durch einen Anruf "da hinein gezogen werden".
Ich verschließe meine Augen nicht, aber ich vorverurteile auch nicht.
Gerade dieser Fall war eine Vorverurteilung und zwar der falschen Adressaten. |
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xaninchen
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 987 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 23.04.2007, 14:32 Titel: |
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Kann mich da mal Alida nur anschliessen!
Weißte Kuhstall, ich bin heute zur Arbeit gekommen und durfte erfahren, dass einer der liebsten Kollegen, der sich auf deutsch den ARSCH aufgerissen hat für unsere seine Klienten, an inneren Verblutungen gestorben ist! Warum?! Weil er einfach wie ein Tier alles gemacht hat, um unseren Klienten den Weg in den ersten Arbeitsmarkt wieder zu ermöglichen. Auch ja, und wir sind NICHT Mitarbeiter einer Arge oder sonstiges, aber wir wir haben TÄGLICH mit der Arge, mit SB´s und, was viel wichtiger ist, mit ALG II Empfänger zu tun!
Und dann kommst du mit mit so einen, gelinde gesagt, SCHEISS, weil ich doch echt die Frechheit besitze eine Institution von vornerrein mal aus der Schusslinie zu ziehen? Weil ich es mich trau zu sagen, hei, es gibt auch andere, die hier ggf ihrer Verantwortung nicht nachkommen?!
Tschuldige, wenn ich heute morgen echt keine Lust hatte auf irgendwelche Tippfehler zu achten. Und ganz ehrlich, wenn ich mich heute morgen nicht ein bischen zurück genommen hätte, dann hätte ich ggf. noch andere Sachen gesagt, die mir vielleicht, aber auch nur vielleicht später leid getan hätten!
Fang DU/ besser bei dir an, fass DU dir an deine Nase und werf DU den ersten Stein, wenn du meinst, dass DU dir das leisten kannst! |
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Kuhstall
Anmeldedatum: 26.08.2006 Beiträge: 311
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Verfasst am: 23.04.2007, 14:37 Titel: |
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Liebe alida,
ich hoffe, dass wir hier keinen Wettbewerb starten wollen, wer wo seine Hilfestellung gegeben hat.
Genau weil wir keine Vorverurteilung wollen, verstehe ich nicht dieses "sture " sich vor das Amt stellen.Dafür gab es doch keinen Grund!
Ich habe auch schon auf der Straße geprügelt - um meinen Bruder zu schützen. Ich bin zwar kein körperlicher Sieger gewesen, aber ich habe der gerechten Sache geholfen.
Ich habe einen Prozess gegen die ehemalige Staatsregierung der DDR geführt - und gewonnen! Glaube mir, ich scheue nicht die Arbeit und nicht die Mühe und ich werde keine Vorverurteilung treffen. das hat aber xaninchen gemacht - um dem Geschrei vorzubeugen, wie sie sich ausdrückte.Das fand und finde ich nicht gut.
Man kann nicht dulden, dass ein Mensch einfach so verhungert und die kranke Mutter dabei zuschaut. Die näheren Umstände sind nicht bekannt, aber ich finde es dennoch erwähnenswert von den Mitmenschen, dass sie sich über das Wenn und Aber Gedanken machen. Ein guter Zug des Threaderöffners! Aber eine Diskussion darüber kann nicht geführt werden, und - "das Geschrei gegen die Arge abwenden ...", ist eine Vorverurteilung. Das kommt einer Maßregelung gleich und der Sache gegenüber nicht angemessen. Schade eigentlich, dass dies so ausgeartet ist. Bestimmt auch nicht gewollt vom Threaderöffner.
Auch deine Fragen, alida, können Andere verletzen. ich muß sie mir nicht stellen, denn ich bin kritisch genug und ducke mich keinesfalls. Doch es gibt auch Menschen, die es nicht anders können, die nicht am Unfallort sofort helfen können. Deshalb kann man sie aber nicht verurteilen, oder? Ängstliche Typen gibt es genauso wie draufgängerische, beide aber handeln.
Und da dies ja eine Seite "Sozialhilfe" ist, kann ich dir auch sagen, dass ich gerade heute auch auf dem Amt gewonnen habe. Alle Dinge in meinem Widerspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde, Datenschutz wurden heute von der damaligen sehr unhöflichen und überheblichen SBin korrekt abgewickelt. Wir konnten ein ungezwungenes Gespräch führen mit Klärung von Dingen, die sie vorher abgelehnt hatte. Sie hat mich heute ganz einfach beeindruckt, das gebe ich ehrlich zu. Vielleicht hat sie sich was anderes gedacht, aber es war das erstemal ein faires Gespräch, bei dem auch das leidliche Thema Kontoauszüge ganz in Ruhe gelöst wurde. Und ich glaube, alida, ohne meine zig Beschwerden wäre das unmöglich gewesen. Eigentlich müßte ich sagen, wir beide, die SBin und ich, haben gewonnen, aber ein bisschen Eitelkeit kann auch nicht schaden. |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 23.04.2007, 14:45 Titel: |
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Na, das musste kommen - Dienstaufsichtsbeschwerde!
Was hatte sie dir denn gemacht? Hat sie dich geprügelt, ist sie dir an die Wäsche gegangen oder was war sonst? |
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Kuhstall
Anmeldedatum: 26.08.2006 Beiträge: 311
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Verfasst am: 24.04.2007, 10:11 Titel: |
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Oje, alida, warum so bissig?
Eigentlich ist es doch jetzt egal, warum dies oder jenes, aber für dich noch einmal: sie (nicht mehr im Dienst) hat gar nichts gemacht - deshalb Dienstaufsichtsbeschwerden!!
Keine Beratung, Erklärungen oder sonst irgendwelche Beantwortungen einer meiner Fragen - dafür sei das Amt nicht zuständig, sagte sie. Meine Widersprüche werden jetzt, alle nacheinander, bearbeitet, obwohl hier von der RAin und auch ein Schreiben vom Gericht vorliegt. Kontoauszüge ALLE kopiert, auch vor der ALG II Zeit, falsche Anrechnungen vom Kindergeld, falsche Berechnungen des Zuverdienstes, was im Vorhinein erfolgte und deswegen laufend unkorrekt war, keine Klassenfahrt sollte bezahlt werden, ist aber im Nachhinein geschehen (nach Gerichtsverhandlung), Bewerbungskosten sollten auch erstattet werden, oder? Bis heute nicht! Berechnung des ALG II Geldes auf dem Papier (Bescheid) stimmt nicht mit dem Überweisungsbetrag überein, Kosten der Unterkunft wurden nur zur Hälfte übernommen, wird auch jetzt mit den Widersprüchen bearbeitet. Und mein erster Widerspruch ist datiert zum Juni 2005. Ist das nicht genug für eine Beschwerde? Das Menschliche, was sowieso immer fehlte, lasse ich einfach mal weg. es ist nicht in Ordnung, wenn einem das nach Gesetz zustehende Geld vorenthalten wird, man sich um ein Gespräch bemüht und weder einen Termin noch Auskunft über`s Telefon bekommt. Wenn Auskünfte, und noch dazu falsche, eingeholt werden und dadurch der Eindruck von Schwarzarbeit entsteht. Wenn dies nachgewiesen werden kann, dass man zu genau diesem Zeitpunkt gar nicht anwesend war, wenn dies sogar von der hiesigen Polizei bestätigt wird, sogar der Richter dies im "Urteil" anerkennt, weil 100% bewiesen, und und und.
Ich habe versucht, alles in einem Gespräch zu klären, was soll ich deiner Meinung nach tun, wenn jegliches Gespräch abgelehnt wird?
Erst nachdem ein Richter verfügt hat, das Amt hat mir eine Person zuzuweisen, welche meine Fragen klärt, erst danach bekam ich mein Gespräch. Ist das nicht beschämend? Jetzt wird, wenn ich unserer Zeitung glauben darf, eine Sprechstunde auf dem Amt eingeführt, welche Fragen im Zusammenhang mit dem Amt (Hartz IV) zu klären versucht. Jetzt, nachdem Hartz IV schon über zwei Jahre auf dem Markt ist!
Ich brauche jeden Cent, dafür kämpfe ich. was mir zusteht, das fordere ich ein, wie anders sonst soll ich mit meinen Kindern überleben? Und, alida, Bewerbungen und Absagen habe ich massenhaft - gut für die Psyche!!
Was hast du gegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Hat nicht jeder das Recht, rechtlich auf diesem Wege vorzugehen? Es ist ein ganz legales Mittel! Weshalb deine Bemerkung?
Ich hatte auch schon Fragen hier im Forum gestellt. Denkst du, wenn ich an einer anderen, kompetenteren Stelle meine Fragen hätte stellen können,hätte ich es hier getan? Um Antworten auf meine Fragen zu finden bin ich, wie fast alle hier, auf diese Seite gestoßen. Doch das ersetzt bei Weitem nicht das persönliche Gespräch vor Ort! Und genau DAS fehlte!
Bevor ich "gesetzlich" vorgehe, versuche ich es immer noch auf mündlicher Basis, Vorsprache oder anderen Hilfsmitteln. Aber irgendwann ist der Bogen überspannt.
Und im gestrigen Gespräch war alles anders! Ein freundlicher Ton, ich habe Antworten auf meine Fragen bekommen und auch Erklärungen z.B. über meine EHZ! das, was ich gar nicht wußte - und wenn das Gespräch möglich ist, dann braucht man ganz bestimmt keine Dienstaufsichtsbeschwerde.
So, und nun kannst du diesen Thread schließen oder meine Beiträge löschen.
Alles in Allem! Diese Seite ist gut, man sollte jede Meinungsäußerung zulassen und ........................................ |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 24.04.2007, 10:50 Titel: |
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ICH FANGE AN ZU SCHREIEN !!!
Wenn du Sinn und Zweck sowie Anlass einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht kennst - na ja, du bist kein Fachmann.
Sollte deine glorreiche Anwältin den auch nicht kennen, wäre das ein Grund zu einer Fachaufsichtsbeschwerde bei der Anwaltskammer.
Alles, was du jetzt unternimmst, läuft ins Leere, bei dir wurde bereits abgeholfen.
PS: Übernahme der Bewerbungskosten gibt es [b]ab[/b] Antragstellung, nicht für die Vergangenheit.
PPS: Ich kann hier weder etwas schließen noch löschen. Aber gut, dass wir wieder einmal jemanden etwas unterstellen konnten - ich denke es mir so, also hat es so zu sein. |
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Floeckchen
Anmeldedatum: 26.05.2006 Beiträge: 1357
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Verfasst am: 24.04.2007, 11:22 Titel: |
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| @ Kuhstall: das hört sich interessatn an. Du bekommst Deine Kosten der Unterkunft bald komplett bezahlt? Wäre nett zu wissen wegen meinen Eltern da die auch ein noch nicht abgezahltes Haus haben. Und weil bei denen nur die Zinsen bezahlt würden bekommen sie kein ALG". |
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xaninchen
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 987 Wohnort: Ruhrgebiet
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Verfasst am: 24.04.2007, 11:52 Titel: |
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Auch und ist es nicht schön, wie wieder anderen Nichtstellungnahme unterstellt wird, selber aber keine Stellung genommen wird?
Allerdings frage ich mich schon, liebste Kuhstall, was das alles noch mit dem Thread zu tun hat?
Es scheint für mich eher so, als brauchtest du ne neue Weide, und diese sagte dir grade zu, so dass du dich zum Grassen niedergelassen hast.... |
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Kuhstall
Anmeldedatum: 26.08.2006 Beiträge: 311
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Verfasst am: 24.04.2007, 12:49 Titel: |
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@alida
Warum verteidigst du ein Amt blindlings? Auch ein Amt kann sich irren.
Und zur Ergänzung: ich hatte dies in der Vergangenheit gemacht und nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Aber erst zum jetzigen Zeitpunkt ist man bereit, meine Widersprüche zu bearbeiten und man ist die Fehler (die das Amt gemacht hat) mit mir durchgegangen. Dienstaufsichtsbeschwerde liegt schon Monate zurück! Jetzt unternehme ich gar nichts, weil, wie ich schon schrieb, JETZT ein Gespräch -vernünftig - geführt wurde als Neuantrag (nicht Folgeantrag, obwohl es das wäre!)für ALG II. Alle von mir und Anwältin aufgeführten Unstimmigkeiten wurden JETZT vom Amt mir gegenüber bestätigt und Abhilfe JETZT versprochen.
Übernahme der Bewerbungskosten - dieses stellte ich schon zum dritten Male - es wurde nichts unternommen! Keine Gelderstattung, keine Hinweise, dass ich vielleicht etwas falsch gemacht habe oder angegeben hätte. Und wie, bitte, soll ich meine Rechte durchsetzen, wenn die Leute das Gespräch ablehnen? Ich fordere nichts für die Vergangenheit, ich forderte damals für den damaligen Zeitpunkt!
Und schreien nützt gar nichts - nicht mal dir!
Welche Möglichkeiten zeigst du einem ALG II Empfänger, wenn er mit seinem Bescheid in Widerspruch geht und das Amt sich Monate nicht zuckt und Gespräche ablehnt? Was sollte er deiner Meinung nach tun? Abgesehen von Dienstaufsichtsbeschwerde und Untätigkeitsklage!
@Floeckchen
Auch bei mir werden nur die Zinsen übernommen (das habe ich jedenfalls gesagt bekommen, schriftlich habe ich es nicht, nur vom Gericht). Doch zu den Kosten der Unterkunft gehören bei mir auch Fäkalienabfuhr,Heizkosten(vom Gericht als angemessen anerkannt) ,Abwasser. Und das steht in keinem Bescheid. Aber laut SGB habe ich einen Anspruch darauf. Vom ALG II bzw. vom Regelsatz kann ich solche Auslagen einfach nicht finanzieren und Freunde, die mir dauerhaft Geld vorstrecken ohne zu wissen, ob sie es jemals wieder sehen
, die habe ich nicht. Die Übernahme der Zinsen ist eine Kann-Bestimmung und muß nicht vom Amt übernommen werden. Aber durch das Gericht wurde mit dem Amt bei mir vereinbart, dass die Zinsen übernommen werden sollten.
Aber eine Mahnung betreff der Fäkalienabfuhr wird mir vom Amt nebst Mahngebühren erstattet, da ja nachweislich der Bearbeitungsfehler beim Amt lag (Rechnung liegt dem Amt schon fast ein Jahr vor und wurde in den folgenden zwei Bescheiden nie berücksichtigt).
Es sind die zwischenmenschlichen Beziehungen, die gerade bei so einem Amt eine wichtige Rolle spielen sollten. Ich will auf keinen Fall behaupten, dass die SB mich jetzt auf einmal leiden kann, daran glaube ich nicht, doch das Auftreten sollte jedem Menschen gegenüber korrekt sein, ohne Ansehen der Person. MEIN Amt hat sich hier geändert, bleibt zu wünschen, dass es keine Ausnahme bleibt. "Der Ton macht die Musik." |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 24.04.2007, 13:57 Titel: |
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Komisch, ich kann mich noch gut an die "Story" erinnern:
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic9535-15.html&highlight=#58697
Da ging es um Tilgungsraten, die du unbedingt haben wolltest. Jetzt plötzlich "nur noch" um Fäkalienabfuhr und so was, davon war damals aber keine Rede, immer nur von Tilgung, Tilgung, Tilgung oder auch mal "TR", wie du so schön geschrieben hattest...
Im übrigen: Zinsen müssen übernommen werden soweit damit die Kosten der Unterkunft noch angemessen sind. Ist überhaupt keine "Kann"-Bestimmung. Und Nebenkosten analog einer Mietwohnung natürlich auch. Aber darum gings dir damals gar nicht, sondern um deine TR.
Turtle |
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Peter Karkowsky
Anmeldedatum: 03.02.2007 Beiträge: 209 Wohnort: 31812 Bad Pyrmont
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Verfasst am: 24.04.2007, 15:30 Titel: 20 - jähriger vor den Augen der Mutter verhungert |
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Hallo,
" Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug
World Content News - „Wer arbeitet, soll etwas zu essen haben, wer nicht arbeitet, braucht nichts zu essen." Dieses furchtbare Zitat von Franz Müntefering, gefallen im Mai letzen Jahres auf einer SPD-Fraktionssitzung im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz, hat jetzt offiziell ein erstes Todesopfer nach sich gezogen: Ein 20-jähriger Jugendlicher aus dem pfälzischen Speyer starb an Unterernährung, weil ihm die Behörden wegen "Pflichtverletzungen" sämtliche sozialen Leistungen entzogen hatten.
Der junge Mann hatte sein Leben noch vor sich, doch die Behördenbürokratie hat mit ihren brutalen Sanktionsmaßnahmen erreicht, was laut Grundgesetz und allen zivilisatorischen Einsichten gar nicht sein dürfte: Verhungern durch unterlassene Hilfeleistung.
Die dortige ARGE (in diesem Fall namentlich GfA - Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration) weist jegliche Schuld von sich: Sie argumentiert, in Speyer gäbe es doch kirchliche Einrichtungen bei der sich der Jugendliche sein Essen hätte besorgen können. Hätte Könnte. Darf der Staat seine Fürsorgepflicht an private Einrichtungen einfach so abschieben?
Tatsächlich sind bei Hartz IV keinerlei Regelungen vorgesehen, die bei einer Leistungskürzung oder dem vollständigen Entzug die möglichen Folgen einer solchen Maßnahme im Auge behält. Hier werden Menschen quasi einfach auf den Müll geschmissen und müssen selbst zusehen, wie sie über die Runden kommen, wenn sie sich "Fehlverhalten" zuschulden kommen haben lassen. Und wer das aus psychischen oder körperlichen Gründen nicht kann, etwa weil er zu stolz zum Betteln ist?
Was viele nicht wissen (wollen?): Der Hungertod in unseren "sozialen" Marktwirtschaften ist nicht unbedingt eine Ausnahmeerscheinung. Meistens sind es ältere Menschen, die wegen eines zu geringen Lebensunterhaltes an den Folgen einer Mangelernährung sterben. Dies wird jedoch in den seltensten Fällen publik. Aus Scham ergänzende Sozialleistungen beantragen zu müssen, durchsuchen sie nächtens lieber die Mülltonnen nach Pfandflaschen und Essbarem. Nicht nur Politiker schauen gerne weg.
Mit Langzeitarbeitslosen, die sich den oft schikanierenden und manchmal auch menschenunwürdigen Behördenhandeln widersetzen oder meist nur passiv Versäumnisse verschulden, wird nach §31 SGB kurzer Prozess gemacht: Dreimal verkehrt reagiert (Kürzungen: 30-60-100 Prozent, bei unter 25-jährigen reichen bereits zwei Verstöße) und der Hilfsbedürftige findet sich auf der Straße wieder. Das Sozialgesetzbuch verkommt zum Strafgesetzbuch, die Würde des Menschen wird außer Kraft gesetzt. Nach einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit müssen inzwischen knapp 20.000 Langzeitarbeitslose mit zwei und mehr Sanktionen leben.
Der jetzt unter noch nicht ganz geklärten Umständen verhungerte junge Mann (seine Mutter wurde mit ernährungsbedingten Mangelerscheinungen ins Krankenhaus eingewiesen) ist wohl der erste einfach so Verhungerte, aber längst nicht das erste Opfer, das diese unsoziale Gesetzgebung hervorgebracht hat. Bereits im November 2004 nahm sich ein Mann in Ludwigsburg das Leben, indem er mit seinem Auto in den Haupteingang der regionalen Arbeitsagentur raste. Die Zahl der Selbstmorde von Arbeitslosen, die sich wegen einer finanziell ausweglosen Situation umbringen, steigt von Jahr zu Jahr kontinuierlich.
Aber auch die Zahl derer wächst, die sich den Androhungen und Zwangsanordnungen verbal entgegenstellen. Fast täglich kommt es auf den Fluren der meist spartanisch eingerichteten ARGEn zu lautstarken Auseinandersetzungen, aus Angst vor Handgreiflichkeiten hält sich in den meisten größeren Städten zusätzliches Sicherheitspersonal zum Eingreifen bereit. Die angestellten Sachbearbeiter, denen oft keine andere Wahl bleibt und die aus Angst vor Entlassung die Vorschriften ohne einen eigenen Ermessungsspielraum buchstabengetreu umsetzen müssen, sind völlig überfordert, der Krankenstand in diesem Bereich zählt zu den höchsten in dieser Republik.
Inzwischen gibt es auch eine erste Reaktion von Speyrer Arbeitsloseninitiativen. Mit einer Mahnwache und Kundgebungen wollen sie am 26. April auf dieses unfassbare tragische Ereignis aufmerksam machen. Es ist davon auszugehen, dass es nicht dabei bleibt und sich bundesweit auch andere Organisationen mit entsprechenden Aktionen anschließen.
Damit Hartz IV und dumme Sprüche von sogenannten Sozialdemokraten endgültig der Vergangenheit angehören werden."
[b]- Ohne Kommentar - [/b]
Quelle: World Content News
P.K. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 24.04.2007, 15:33 Titel: |
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Ist dir irgendwas entgangen? Der Junge hatte keinen Folgeantrag gestellt, war überhaupt nicht im Bezug.
Anders als bei der Sozialhilfe, die Eintrag, wenn dem Amt die Notlage bekannt wurde, beginnt im SGB II die Zuständigkeit erst mit Antragstellung. Und selbst zu Sozialhilfezeiten hätte die Notlage erstmal bekannt werden müssen. Aber hier hat niemand, kein Nachbar, Bekannter usw.. reagiert.
Soll das Amt jetzt jedem hinterherlaufen, der keinen Folgeantrag stellt? Weil er z. B. geheiratet hat, passend eine Arbeit gefunden hat, im Lotto gewonnen hat oder, oder, oder?????
Turtle |
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Peter Karkowsky
Anmeldedatum: 03.02.2007 Beiträge: 209 Wohnort: 31812 Bad Pyrmont
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Verfasst am: 24.04.2007, 15:57 Titel: 20 - jähriger vor den Augen der Mutter verhungert |
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Hallo,
wenn die Infos ( außerhalb des Bezuges, keinen Fortzahlungsantrag gestellt, nicht auf NULL sanktioniert ) zutreffend sind, hätten wir es hier mit unlauterem Journalismus zu tun. Davon distanziere ich mich.
Eine Gegendarsatellung bei "World Content News" habe ich allerdings noch nicht gesehen.
Bleibt offen, ob und was die Speyrer Arbeitslosenintitativen
am 26.04.2007 "anmahnen" werden.
Gruß
P.K. |
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