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ranger81
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 23.03.2007, 20:34 Titel: 2 Ausbildung Unterstützung |
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hey an alle erstmal,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. wäre auf jeden fall super.
Ich mach gerade eine 2 Ausbildung (erste nicht zuende gemacht)
hab eine eigene wohnung (miete ca 350 + strom = wasser =420)
und verdiene nur 480€ .
was für ein anspruch hab ich auf zuschüssen.weil ich kan nmir ja das nicht leisten.
wohngeld hab ich schon ne ablehnung bekommen .
bab genau so.
dann war ich hartz 4 beantragen und die meinen ich bekomm auch nix .ich weiss jetzt nicht was ich machen soll.
wenn ich jetzt mit meiner ausbildung aufhöre bekomm ich wieder hartz4.
aber ich kan doch dann nicht mein lebenlang asi machen .
wäre super wenn mir hier jemand weiter helfen kann .
mfg der ranger |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 23.03.2007, 20:38 Titel: |
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Wieso wurde BAB abgelehnt, wenn du deine erste Ausbildung nicht abgeschlossen hast?
Turtle |
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ranger81
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 23.03.2007, 20:39 Titel: |
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| die meinten das gibts nur bei der ersten ausbildung! und haben geasgt ich soll hartz4 beantragen |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 23.03.2007, 20:43 Titel: |
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Aber du hast doch die erste gar nicht abgeschlossen?!
Turtle |
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ranger81
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 23.03.2007, 20:56 Titel: |
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| nein hab ich nicht |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 23.03.2007, 22:55 Titel: |
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Hast du BAB schriftlich beantragt und einen rechtshilfefähigen Ablehnungsbescheid bekommen?
Welches war deine erste Ausbildung, wie lang ging sie, warum hast du sie abgebrochen? |
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ranger81
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 23.03.2007, 23:05 Titel: |
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nein hab ich nicht schriftlich mit bab . ist das wichtig??
ausbildung hat mir nicht gefallen |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 24.03.2007, 00:27 Titel: |
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Natürlich, schriftlichen Antrag stellen und auf Bescheid warten.
Wenn dir die Ausbildung nicht gefallen hat, hast du doch wahrscheinlich noch während der Probezeit aufgehört. |
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ranger81
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 24.03.2007, 07:22 Titel: |
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die meinten ich bekomm kein bab.
deswegen haben dir mir auch keinen antrag gegeben.
und gleich zur arge geschickt |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 24.03.2007, 11:14 Titel: |
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Die ARGE leistet im Normalfall nicht für Azubis, ALG 2 ist keine Ausbildungsförderung. Beantrage schriftlich BAB.
Turtle |
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ranger81
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 24.03.2007, 15:34 Titel: |
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ok mach ich dann noch mal.
und was ist wenn ich das schriftlich habe und auch kein bab bekomme? |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 24.03.2007, 15:50 Titel: |
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Dann nennst du uns mal den Grund, der drinsteht... Gelle?!
Turtle |
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ranger81
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 24.03.2007, 17:01 Titel: |
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wo bei der arge? oder wie?
danke erstmal an alle |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 24.03.2007, 17:08 Titel: |
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| Der Antrag für BAB muss beim Arbeitsamt deines Arbeitsortes gestellt werden. |
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Rübe
Anmeldedatum: 20.12.2006 Beiträge: 86
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Verfasst am: 24.03.2007, 17:43 Titel: |
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| Es ist die Agentur für Arbeit zuständig wo du Deinen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wo Deine Ausbildungsstätte ist spielt keine Rolle. Beispiel: Du wohnst außerhalb Münchens und mußt nach München weil dort deine Ausbildungsstätte ist. Dann ist ist die Agentur an Deinem Wohnort zuständig. |
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