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Ausbildung nach abgebrochenem Studium
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suesse-christin



Anmeldedatum: 07.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.03.2007, 21:28    Titel: Ausbildung nach abgebrochenem Studium

Hallöchen,

meine Sachlage ist etwas komplexer, aber ich hoffe, dass mir vielleicht irgendjemand hier helfen kann. :wink:

Also, ich habe bis dato studiert, seit 11 Semestern. (bin momentan auch noch immatrikuliert) Habe mich aber vor geraumer Zeit dazu entschieden eine Ausbildung zu machen, da es absehbar war, dass ich mein Studium nicht schafe. Nach über 1 1/2 Jahren der Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz, habe ich endlich kurzfristig eine Zusage bekommen und bin jetzt auch schon fleißig seit 1.3. dabei! :D

Nun kommt aber das Problem: habe neben meinem Studium immer nebenbei gearbeitet.... mein Chef kann/will mich aber nicht weiterbeschäftigen, da mein Studentenstatus wegfällt. Das heisst -> ich habe kein Geld... ich muss dazu sagen: die Ausbildung wird nicht vergütet, da sie schulisch ist und ich muss auch noch ein Schulgeld von 360€ im Monat bezahlen.

Nun ist die Frage: sieht irgendjemand von euch eine Möglichkeit, irgendwo etwas zu beantragen?

Bafög trifft ja auf mich nicht mehr zu, ich habe gehört meine Eltern wären auch nicht mehr verpflichtet, da es ja sogenommen meinen 2. Ausbildung ist (achso, ich bin übrigens 25) und Hartz4 fällt auch weg.

Bleibt da noch irgendetwas über? Ich bin ratlos... bin eigentlich superglücklich mit der Ausbildung und nun das... :roll:

Ich würde mich freuen, wenn irgendwer irgendeine Idee hat... ich danke euch schon mal vorab...
ganz liebe Grüße,

Christin

P.S.: könnte man eigentlich immatrikuliert bleiben trotz Fachschulausbildung, weil dann könnte ich ja weiter meinem Job nachgehen! :-)
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 08.03.2007, 13:02    Titel:

Du bekommst kein BAföG, du bekommst kein ALG_II, du bekommst wegen fehlendem Einkommen kein Wohngeld - dir bleibt nur dein Kindergeld und Unterhalt deiner Eltern.
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suesse-christin



Anmeldedatum: 07.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.03.2007, 18:46    Titel:

Hallo alida, danke für die schnell Antwort...

sowas dachte ich mir schon, aber ich habe nun die Befürchtung, dass ich keinen Unterhalt mehr bekomme, da mir jemand erklärte, dass die Eltern nur verpflichtet sind Unterhalt zu zahlen für die Erstausbildung. Sobald man wohl nach mehr als 3 Semestern sich was neues überlegt, würde der Anspruch erlischen. Aber es handelt sich ja dennoch jetzt um meine Erstausbildung. Kennst du dich da aus?
Wenn ja, kann man Unterhalt einklagen, denn mein Vater zahlt seit Jahren nix! :-(

Liebe Grüße,

Christin
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 08.03.2007, 19:29    Titel:

Das mit den drei Semestern ist wieder einmal, vornehm ausgedrückt, ein Latrinengerücht; d.h. nichts dran. Die 3-Semester-Grenze gilt lediglich bei BAföG für eine Weiterförderung.
Genausowenig gibt es beim Unterhaltsrecht eine 25- oder 27-Jahres-Grenze, wie es immer wieder als gesichertes Wissen weiterverbreitet wird.

Allerdings wäre es bei dir eine gerichtliche Einzelentscheidung mit ungewissem Ausgang. 11 Semester studiert, da würde man dir eher einen Abschluss nahelegen statt der Aufnahme einer gänzlich neuen Ausbildung.
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suesse-christin



Anmeldedatum: 07.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 17:53    Titel:

Wenn ich doch aber den Abschluss nicht geschafft hätte...
nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen... mache die Ausbildung ja schon.
Wie kann ich den Unterhalt errechnen/bzw. einklagen lassen?
Wo muss ich da hin?
Danke, Christin
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Rübe



Anmeldedatum: 20.12.2006
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 11:17    Titel:

Also wer im dritten Semester das Studium abbricht weil er sich überschätzt oder nicht das richtige gewählt hat ist in der Regel nicht mehr unterhaltsberechtigt. Denke mal das es kaum ein Familiengericht gibt, welches nach 11 Semestern noch einen Ausbildungsunterhalt zugesteht. Da mußt du schon extrem von deinen Eltern zu diesem Studiengang gedrängt worden sein. So nach der Devise Oma Anwalt, Papa Anwalt und nun wirst du das auch oder wir ünterstützen dich nicht mehr.
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 14:47    Titel:

[quote="Rübe"]Also wer im dritten Semester das Studium abbricht weil er sich überschätzt oder nicht das richtige gewählt hat ist in der Regel nicht mehr unterhaltsberechtigt.[/quote]

Wer im oder sofort nach dem dritten Semester wechselt, ist sogar noch weiterhin BAföG-berechtigt.

Die Rechtsprechung zu den "Selbstfindungsphasen" und weiterhin bestehender Unterhaltspflicht geht mir auch manchmal entschieden zu weit, aber deswegen erzähle ich nicht so einen Stuss.
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Rübe



Anmeldedatum: 20.12.2006
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 19.03.2007, 19:46    Titel:

Hallo Alida,

hier steht nich die Frage im Raum ob jemand BAföG erhält oder nicht, dass ist doch wohl unabhängig vom Unterhaltsanspruch. Bei einem Abbruch im dritten Fachsemester ist der Unterhaltsanspruch in aller Regel futsch -Palandt zu § 1610 BGB Rn 21

zum Anderen habe ich ja nachgefragt ob die Angaben so korrekt sind. Bei der Arbeitskleidung geht es um max. 11,- Euro mtl.

Du redest auch nur Mist :!:



"Wer im oder sofort nach dem dritten Semester wechselt, ist sogar noch weiterhin BAföG-berechtigt.

Die Rechtsprechung zu den "Selbstfindungsphasen" und weiterhin bestehender Unterhaltspflicht geht mir auch manchmal entschieden zu weit, aber deswegen erzähle ich nicht so einen Stuss."
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Rübe



Anmeldedatum: 20.12.2006
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 19.03.2007, 19:52    Titel:

zum Anderen habe ich ja nachgefragt ob die Angaben so korrekt sind. Bei der Arbeitskleidung geht es um max. 11,- Euro mtl.

Das betraf einen anderen Beitrag
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 20.03.2007, 04:32    Titel:

Rübe, du gehst mir mit deinen ungenauen Angaben dermaßen auf den Keks.

Als Verwaltungsangestellter magst du vielleicht Ahnung von Verwaltungsrecht haben, aber BAföG, BAB, Unterhaltsrecht überlasse gefälligst mir! Da bist du nämlich von keinerlei Kenntnis beleckt.
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Rübe



Anmeldedatum: 20.12.2006
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 20.03.2007, 18:38    Titel:

Tja Alida, mir ist zwar nicht bekannt was Du so in Deiner Freizeit machst, aber wer um 3:32 in der Nacht seine Beiträge schreibt der hat wohl sonst nichts zu tun.

Wenn mir Deine häufig nicht korrekten Aussagen nicht so permanent auf den Senkel gehen würden, hätte ich in diesem Forum richtig spaß. Leider hast Du nur ein sehr großes Halbwissen, und nur weil Du zu jedem Beitrag Deinen Mist schreiben mußt ist das noch lange nicht richtig.

Im Gegensatz zu Dir treffe ich täglich BAB Entscheidungen die so gar nicht dem entsprechen was Du hier inhaltlich von Dir gibts.

So, nun kannst Du Dich hier auch mal outen welcher Beschäftigung Du so täglich nachgehst. :mrgreen:
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 20.03.2007, 19:24    Titel:

@Rübe

Triffst du Entscheidungen dieser Art?
[url]http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic13184.html[/url]

Jetzt, nachdem du dich geoutet hast, wundern mich manche Entscheidungen mancher Ämter gar nicht mehr.

Solltest du tatsächlich mit BAB zu tun haben, würde ich dir empfehlen, dich einmal etwas mit Unterhaltsrecht zu befassen.
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Rübe



Anmeldedatum: 20.12.2006
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 20.03.2007, 20:46    Titel:

Ne, bestimmt nicht, kann Deinen Verweis leider auch nicht verstehen. Dazu habe ich weder etwas geschrieben noch habe ich etwas mit dem SGB II oder dem Wohnungsamt zu tun
Leider hast Du immer noch keine Antwort auf die Frage gegeben was Du eigentlich so den ganzen Tag beruflich machst.
Soll ich mal schätzen? ! Jura Studium abgebrochen und weiß jetzt alles besser oder BAB abgelehnt und hat jetzt einen riesen rochus auf alle oder gar Betreuer oder Sozialarbeiter aus der Schaar der Ahnungslosen.
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 21.03.2007, 03:33    Titel:

Kalt, ganz kalt!
Weiterraten! :lol: :lol: :lol:

PS: Bei uns in der Schule wurde noch Wert auf Rechtschreibung gelegt.
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Rübe



Anmeldedatum: 20.12.2006
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 21.03.2007, 21:11    Titel:

Tja wenn einem die Argumente ausgehen dann sowas.

Da rate ich doch halt weiter, Tagesmutter?
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