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Vermittlungsgutschein - Chancen wahren!!!!!!
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.2005, 08:19    Titel: Vermittlungsgutschein - Chancen wahren!!!!!!

Hallo Leute,

eigentlich habe ich mit ENTSETZEN :shock: :shock: :shock: festgestellt, dass sich fast alle Fragen hier im Forum nur um das eine drehen, wie bekomme ich wo und was für eine finanzielle Leistung ([color=red][b]BITTE RICHTIG VERSTEHEN!!!![/b][/color])! Keiner stellt die Frage, welche Möglichkeiten gibt es, seine persönlichen Chancen auf einen Arbeitsplatz zu verbessern.

Der [b]VERMITTLUNGSGUTSCHEIN[/b] stellt solch eine Chance dar :!: :!: :!:

Hier wird nach ALGI und ALGII unterschieden.

Als ALGI-Bezieher hat man einen Anspruch nach [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__421g.html]§ 421g SGB III :arrow: [/url] auf einen solchen!

Als ALGII-Bezieher kann man einen solchen nach [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html]§ 16 Abs. 1SGB II :arrow: [/url] i.V.m. [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__421g.html]§ 421g SGB III :arrow: [/url]erhalten. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht. Aus meiner Erfahrung heraus, gewähren aber viele ARGEN einen solchen, da dies die EIGENBEMÜHUNGEN der Leistungsbeziehers im besonderen dokumentieren und somit der Unterstützung würdig sind!

Mit einem Vermittlungsgutschein kann man dann einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. Dieser muss aber im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler sein.

Leider tummeln sich auf dem "Markt" der privaten Arbeitsvermittler wohl einige "schwarze Schafe".
Deshalb:
den Vermittlungsgutschein [color=red][u][b]nie[/b][/u][/color] im ORIGINAL dem privaten Arbeitsvermittler aushändigen. Das ORIGINAL dem privaten Arbeitsvermittler erst aushändigen wenn:
1. ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mind. 15 Stunden wöchentlich und es sich hierbei um eine tarifliche mind. jedoch ortsübliche Vergütung (max. 15% unter Tarif) handelt.
2. eine Beschäftigungsdauer von mind. 12 Monaten vereinbart wurde.
3. der Vermittler im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler ist.
4. man bei demselben Arbeitgeber im letzten Jahr vor der Arbeitslosmeldung weniger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
5. der eingeschaltete Vermittler nicht bereits von der Agentur für Arbeit und/oder ARGE mit der Vermittlung beauftragt wurde.
6. mit dem Vermittler ein schriftlicher Vermittlungsauftrag abgeschlossen wurde.
7. der Vermittler aufgrund dieses Vertrages gegen euch einen Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung hat.

[u][b]Wichtiger Hinweis:[/b][/u] verlangt ein privater Arbeitsvermittler von euch eine finanzielle Vorleistung, kann man diesen getrost als UNSERIÖS betrachten, da nach Vorlage eines Vermittlungsgutscheines (immer zuerst nur die Kopie!!!) die im Vermittlungsauftrag vereinbarte Vermittlungsvergütung (i.d.R. € 2.000,00) kraft Gesetz bis zu zur Auszahlung durch die Agentur für Arbeit und/oder ARGE nach erfolgreicher Arbeitsvermittlung gestundet ist. Ihr braucht daher dem Vermittler NICHTS zu zahlen!

Hier ein Link zur Agentur für Arbeit und deren [url=http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-04/importierter_inhalt/pdf/flyer_arbeitslose.pdf]Flyer :arrow: [/url]

Interessant ist auch die Website von [url=http://www.arbeitsvermittler.de/index.html]www.arbeitsvermittler.de :arrow: [/url] die neben einer Menge Tipps und Hinweise auch eine nach Postleitzahlen sortierte Auflistung von privaten Arbeitsvermittlern enthält!

Fazit:
Nur wer als Arbeitsloser alle Möglichkeiten ausschöpft, hat die die bessere Chance auch wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Dazu gehört nach meiner Auffassung, neben dem Vermittlungsgutschein, auch die eigene [u][b]aktive[/b][/u] Suche nach einem Arbeitsplatz (Tagespresse und Stellenbörsen im Internet wie [url=http://www.stepstone.de/home_fs.cfm]StepStone :arrow: [/url], [url=http://www.jobpilot.de/]JobPilot :arrow: [/url], [url=http://www.jobscout24.de/]jobscout24 :arrow: [/url], [url=http://www.monster.de/]Monster :arrow: [/url]), wie auch die Bereitschaft für einen neuen Arbeitsplatz umzuziehen!!!!!!

Dieser Beitrag wurde von mir absichtlich nicht GESCHLOSSEN, es soll damit eine "DISKUSSIONSRUNDE" eröffnet werden, die dem Erfahrungsaustausch zum Thema VERMITTLUNGSGUTSCHEIN und/oder ARBEITSPLATZSUCHE dienen soll.


Zuletzt bearbeitet von goldfield am 26.01.2007, 01:21, insgesamt 9-mal bearbeitet
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gerritnova



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BeitragVerfasst am: 18.10.2005, 11:50    Titel: gute Idee

Hi goldfield,

mir ist es auch aufgefallen, dass sich die meisten Fragen um den Erhalt von Leistungen geht.

Zu Deiner Aufzählung von jobbörsen möchte ich gerne [url=http://www.evita.de/]www.evita.de :arrow: [/url]hinzufügen. Unter der 'Jobsuche' findet Ihr eine Metasuchmaschine die etwa 10 - 12 deutsche Jobbörsen gleichzeitig nach den gegebenen Suchkriterien bearbeitet und eine Liste der Jobbangebote getrennt nach Jobbörse ausgibt; die Anzeigen können von dort dann direkt geöffnet werden.

VG
Gerrit
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gerritnova



Anmeldedatum: 06.10.2005
Beiträge: 255
Wohnort: Unterföhring

BeitragVerfasst am: 19.10.2005, 12:35    Titel: Vermittlung - Hilfe bei Bewerbungen - noch eine Möglichkeit

Guten Tag zusammen,

in der FAZ vom 8.10 steht etwas über ein sogenanntes Jobpatenmodell, d.h. Führungskräfte kümmern sich ehrenamtlich um arbeitsuchende und geben Unterstützung zum Bleistift bei Bewerbung oder Coahing:

[url=http://www.teamarbeit.de/servlet/PB/menu/-1/index.html]Teamarbeit für Deutschland [/url]

Die Idee ist ganz gut und die Ansprechpartner antworten sehr kompetent und hilfsbereit. Einziges Manko ist, dass die Foren sehr Werbelastig sind, wenig hilfreiche Infos bieten und meist sich auf die ICH-AG beziehen, dafür sind die Artikel sehr gut meiner Meinung nach.

VG
Gerrit
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.2005, 19:22    Titel: Unseriöser privater Arbeitsvermittler

Hi Leute,

wie ich schon in meinem Eröffnungsbeitrag geschrieben habe, tummeln sich auf dem Markt der privaten Arbeitsvermittler leider auch "schwarze Schafe" die die Situation von Arbeitsuchenden schamlos ausnutzen.

Auf einer meiner Initiativbewerbungen erhielt ich heute folgende Antwort eines privaten Arbeitsvermittlers:

[quote="privater Arbeitsvermittler"]Hallo Herr XXXXXX,

natürlich können wir für Sie tätig werden und tun das auch gerne, sofern Sie
bereit sind, gemäß den Vorschriften des Gesetzgebers uns Ihren Auftrag zu
erteilen und für das Honorar in Höhe des VGS-Betrages 'gerade zu stehen' und
ihn in Gänze bei erfolgreicher Vermittlung, d.h. bei Ihrem Arbeitsantritt,
zu zahlen. Danach werden wir Ihnen den wirklich ausgezahlten VGS-Betrag
erstatten.
Wenn Sie damit einverstanden sind, lassen Sie es uns wissen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXX
Im Auftrag

X.XXXXXXXXXX[/quote]
In dieser Antwort werde ich aufgefordert einen Vertrag zu unterschreiben, das ich für die zu zahlende Vermittlungsgebühr "gerade zu stehen" habe und diese bei erfolgreicher Vermittlung in Vorlage zu zahlen habe. Im nachhinein würde dann der tatsächlich gezahlte Betrag aus dem Vermittlungsgutschein mir wieder erstattet!?!?!?!?!?!?!?! Gemäß dem Vermittlungsgutschein gilt jedoch kraft Gesetz die Vermittlungsgebühr solange als gestundet bis diese durch die ARGE oder AA an den privaten Arbeitsvermittler ausgezahlt wird. [color=red][u][b]Als Arbeitsuchender hat man somit keine finanziellen Leistungen zu erbringen.[/b][/u][/color]

Ich habe natürlich diesen privaten Arbeitsvermittler meinen Sachbearbeiter und der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit in dessen Zuständigkeitsbereich dieser Vermittler sein "Unwesen" treibt gemeldet.

Bin mal gespannt was daraus wird!!!!
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Alex_winf01
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.2005, 11:01    Titel:

@ goldfield

dass zu den geldliche Leistungen mehr Fragen kommen, ist mir auch schon aufgefallen. Man muss von irgendwas leben. Zu den Chancen ausnutzen. Hier meine Versuche, meine Chancen in Arbeit zu kommen:

Ich bekomme ALG II

2 Anträge auf Bewerbungskostenbeihilfe abgelehnt (habe bis jetzt 0 Euro Bewerbungskostenbeihilfe bekommen).
Antrag auf Vermittlungsgutschein --> abgelehnt
Antrag auf Eingliederungsmaßnahme --> abgelehnt
Antrag auf Trainingsmaßnahme --> abgelehnt
Antrag auf Weiterbildungsmaßnahme --> abgelehnt (War ein Kurs den ich !!nachweislich!!! für meinen Job brauche und habe schon eine Bescheinigung vom Unternehmen gehabt, dass die mich mit genau dieser Qualifikation nehmen)

Ich habe seit Juli über 300 nachgewiesene Bewerbungen geschrieben und mir wurde die Bewerbungskostenbeihilfe mit der Begründung abgelehnt, ich könnte ja theoretische diese bei der ARGE und beim Finanzamt beantragen. Somit würden diese doppelt bezahlt. Da mach ich mich doch des vorsetzlichen Betruges strafbar!

Was kann ich jetzt noch tun, welche Leistungen kann ich noch von der ARGE in Anspruch nehmen, um in Arbeit zu kommen? Ich möchte doch nur arbeiten. Ich schalte jetzt schon Zeitungsanzeigen, dass ich einen Job suche usw. usw. usw. Ich schreibe Bewerbungen, Bewerbungen und noch mals Bewerbungen. Und ich bekomme immer zu hören "zu wenig Berufserfahrung, Sie sind eine Frau und sind im gebärfähigen Alter. Daher nehmen wir Sie nicht."
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Alex_winf01
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.2005, 11:02    Titel:

Hab ich noch vergessen:

Selbstverständlich nutze ich die Jobbörsen im Internet und hinterlege dort (wie auch auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit) meinen Lebenslauf und mein Profil.
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gerritnova



Anmeldedatum: 06.10.2005
Beiträge: 255
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BeitragVerfasst am: 24.10.2005, 11:13    Titel:

Hi Alex,

[quote="Alex_winf01"]Hab ich noch vergessen:

Selbstverständlich nutze ich die Jobbörsen im Internet und hinterlege dort (wie auch auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit) meinen Lebenslauf und mein Profil.[/quote]

300 Bewerbungen in 4 Monaten ist schon eine Menge. Hattest Du irgendweine Resonanz ausser Standardabsage??
Bist Du sicher, dass mit Deinen Unterlagen alles ok?

VG
Gerrit
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.2005, 11:46    Titel: Antragsablehnungen

Hi,

[quote="Alex_winf01"]
2 Anträge auf Bewerbungskostenbeihilfe abgelehnt (habe bis jetzt 0 Euro Bewerbungskostenbeihilfe bekommen).
Antrag auf Vermittlungsgutschein --> abgelehnt
Antrag auf Eingliederungsmaßnahme --> abgelehnt
Antrag auf Trainingsmaßnahme --> abgelehnt
Antrag auf Weiterbildungsmaßnahme --> abgelehnt (War ein Kurs den ich !!nachweislich!!! für meinen Job brauche und habe schon eine Bescheinigung vom Unternehmen gehabt, dass die mich mit genau dieser Qualifikation nehmen)[/quote]
mit welcher Begründung wurden denn alle diese Anträge abgelehnt, insbesondere der Antrag auf Bewerbungskostenbeihilfe???
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.10.2005, 17:38    Titel:

@ gerritnova

Ja, ich habe Resonanz bekommen. Bin immer wieder zu Vorstellungsgesprächen eingeladen worden. Beim letzten Vorstellungsgespräch hat die Chemie überhaupt nicht gepasst. Der Personalchef hat die ganze Zeit an die Decke oder an die Wand gestarrt. Da half mir auch mein Vorbereitungstraining aus meiner Studienzeit auch nix.

Dann kam der Spruch "Sie sind eine Frau. Sie könnten Kinder bekommen. Wir nehmen doch lieber Ihren männlichen Konkurrenten." Oder: "Sie haben noch keine 20 Jahre Berufserfahrung." Wie denn auch als Absolvent. Oder es kamen die Sprüche "Sie sind zu überqualifiziert" oder "Sie sind nicht qualifiziert genug".

@ goldfield

Das mit dem Vermittlungsgutschein ist eine Kann-Leistung. Da unser Landkreis kein Geld hat, werden alle Kann-Leistungen erstmal abgelehnt. Mit den Bewerbungskosten wurde mir einfach pauschal unterstellt, ich würde diese sowohl beim Arbeitsamt als auch beim Finanamt angeben. Was ich nicht mache. Dann wurde mir unterstellt, ich hätte alle Unterlagen gefälscht.

Mit meiner Weiterbildungsmaßnahme kam der Spruch "Sie sind zu überqualifiziert. Sie brauchen keinen Englisch-Kurs (um besser in Englisch Wort zu werden) und keinen SAP-Kurs." Klaro. Ein Informatiker und kein Englisch in Wort. Ich kann denen 15 Absagen zeigen, die NUR daran gescheitert sind, dass ich nicht so gut Englisch in Wort beherrsche. Nun mache ich einen Englisch-Kurs mit. Auf eigene Kosten. Einen SAP-Kurs kann ich mir jedoch nicht leisten.
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gerritnova



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BeitragVerfasst am: 24.10.2005, 18:04    Titel: Tip

Hi nochmal,

wenn Du als Informatikerin neu in den SAP Markt willst, wird das schwer, da es SAPler wie Sand am Meer gibt.
Hast Du es schon einmal bei nem Trainee Programm probiert - z.B. Accenture??

Was hast denn währen des Studiums im SAP Markt gemacht?

Gruß
Gerrit
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goldfield
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.2005, 09:01    Titel: Antragsablehnungen

Hi,

[quote="Gast"]Mit den Bewerbungskosten wurde mir einfach pauschal unterstellt, ich würde diese sowohl beim Arbeitsamt als auch beim Finanamt angeben.[/quote]
Nun, Bewerbungskosten kannst du nur gegenüber dem Finanzamt auch geltend machen, wenn du über ein einkommenssteuerpflichtiges Einkommen verfügst! Ist das denn bei dir der Fall???

[quote="Gast"]Dann wurde mir unterstellt, ich hätte alle Unterlagen gefälscht.[/quote]
Wurde dir dies so [u][b]schriftlich[/b][/u] mitgeteilt oder nur mündlich? Auf jeden Fall gegen so etwas Widerspruch einlegen!
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Alex_winf01
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.2005, 14:23    Titel:

@ goldfield

Ich habe derzeit kein steuerpflichtiges Einkommen. Die haben mir das einfach unterstellt. "Wenn Sie dieses Jahr noch Arbeit bekommen, dann werden Sie..."

Diese Unterstellungen habe ich schriftlich und habe gegen die Ablehnung der Bewerbungskosten Widerspruch eingelegt.
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gerritnova



Anmeldedatum: 06.10.2005
Beiträge: 255
Wohnort: Unterföhring

BeitragVerfasst am: 03.11.2005, 09:42    Titel: folgende Mail kam gestern nach einer Bewerbung

Hallo,

am Montag hatte ich mich auf eine Programmiererstelle beworben, die eigentlich zu schön war um wahr zu sein: Programmier Benefits ab 80€ im Jahr Dienstwagen/chauffeur.

Als Antort auf die übliche Kurzbewerbung:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Kurzbewerbung. Ihr Profil passt genau zu der von uns zu besetzenden Stelle. Bitte drucken Sie sich die angehängte Vollmacht aus und senden dieser ausgefüllt und Unterschrieben an uns zurück.

MFG

XXX

Die Vollmacht, die ich nun unterschreiben soll war richtig nett: ich soll einem Verein beitreten und eine Vollmacht für mein Konto geben. Der abzubuchende Betrag sollte mir nach Aufwand bekannt gegeben.

Ich habe natürlich ein entsprechendes Antwortmeil gesendet :shock:

Sachen gibts die gibts gar nicht.

VG
Gerrit
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Käptn Blaubär



Anmeldedatum: 02.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.11.2005, 13:02    Titel:

Zum Vermittlungsgutschein:

- Es ist schon dreist, dass so manche "nebenberufliche" Jobvermittler, Anzeigen aus Tageszeitung oder Internet nehmen und selbst ausschreiben, nur um die Vermittlungsgebühr einzusacken.

- Die Arbeitsagentur/ARGE hat dadurch einen neuen Markt geschaffen. Ich nehme mal an, dass bereits Vermittler und Arbeitgeber zusammenarbeiten und sich die Vermittlungsgebühr teilen. Getreu nach dem Motto: "Ich stell den ein und kriege dafür 1000EUR. Nach 6 Monaten kann er gehen und der der nächste kommen!"

- Zum Leidwesen aller, die keinen Vermittlungsgutschein bekommen. So wie ich. Seriös ist ein Vertrag der 12 Monate Beschäftigung garantiert? Bei mir sind es 3 Monate (!), dann wird ein Brutto-Monatsgehalt fällig. Ich fürchte die Vermittlung war - bevor es den Vermittlungsgutschein gab - umsonst (bzw. vom Arbeitgeber finanziert)...
----

Ich hab auch 2 SAP-Kurse gemacht. Das hat auch schon Wirkung gezeigt, schließlich werden SAP-Kenntnisse in nahezu jeder Ausschreibung verlangt! In mein Profil würden noch 2 weitere Kurse passen. Nur kann ich mir die nicht leisten...

Die von der Arbeitsagentur/ARGE kriegen hier bis zu 4 SAP-Kurse+ allerlei Buchhaltungssoftware gesponsort.
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Caschmi



Anmeldedatum: 29.10.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 00:24    Titel: ALG II und 44 Zug abgefahren?

Hallo,
bei ALG II und Alter 44 ist da der Zug für einen Vermittlungsschein abgefahren? Oder kann ich meine Chance nutzen ;-)
Gruß
Caschmi
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