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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 17.03.2008, 18:38 Titel: |
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Nun, bei allem Respekt: Es ist jeder seines eigenen Glückes Schmied. Ein wenig mehr Aufpassen in der Schule, ein besserer Schulabschluss ergibt einen besseren Berufsabschluss, ergibt bessere Chancen auf GUT bezahlte Jobs. So relativ einfach ist das Leben.
Wenn du seit 2 Jahren in Arbeit stehst, warst du auch seit mind. 2 Jahren nicht bei einem privaten Arbeitsvermittler. Von daher sollte man sich über gewisse Sachen nur auslassen, wenn man sie auch wirklich kennt. Und selbst wenn du vor 2 Jahren vielleicht an einen "schlechten" pAV und an eine "schlecht" ZAF geraten bist, heißt das noch lange nicht, dass alle pAVs und ZAFs schlecht sind. Genauso, wie eben nicht alle ALG 2 Empfänger arbeitsscheu sind.
Turtle |
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scan400
Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Penig
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Verfasst am: 17.03.2008, 19:43 Titel: Also bin ich blöde geblieben ? |
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Mit 10Kl. POS einen Facharbeiterbrief in einen Beruf welcher Heute noch ausgebildet wird, sowie einen Meisterabschuss(Meisterbrief).
Und nur mal so nebenbei , jeder kann sich Privat ohne Gutschein an einen privaten Arbeitsvermittler wenden und einen Vertrag abschließen. Nur hat's keiner gemacht, warum wohl.
Mit Gutschein erlebt !!!!!!!!!!!!!!!!!
1. private Arbeitsvermittler - wie können Sie sich erdreisten mir eine Kopie des Gutscheins zu zusenden.
2. private Arbeitsvermittler hat meinen Lebenslauf verfälscht , sowie die Qualifikationen welche ich vorgelegt hatte.
3. private Arbeitsvermittler wollte mich mit Gutschein ins Ausland vermitteln.
Kann ich bis Nummer 12 auf zählen. |
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Dopamin
Anmeldedatum: 21.02.2008 Beiträge: 223 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 17.03.2008, 20:16 Titel: |
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Ich würde einen Vermittlungsgutschein bekommen, dürfte ich dann auch hingehen und VERLANGEN, dass er mir einen Job aufreisst, der meiner Qualifikation entspricht? DANN würde er die 2.000 € über das halbe Jahr verdient haben, aber NICHT, wenn ich ihn wegen einer Stelle die er zu besetzen hat kontaktiere...
SO einfach isses...
Dopamin |
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scan400
Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Penig
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Verfasst am: 18.03.2008, 17:38 Titel: Vertrag ist Vertrag ! |
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Natürlich hat man einen Anspruch auf Vertragserfüllung, ansonten braucht man keinen Vertrag.
Auszüge aus einen meiner Verträge :
-Individuelle Beratung
-Bewerbungsmappe erstellen/ergänzen
-Gezielte Stellenakquisition
-Betreuung während der Einarbeitungs- und Probezeit usw.
Wen ich mich ohne Gutschein vermitteln lasse !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Unterliegt der Bewerber nicht der Förderung eines Vermittlungsgutscheines der AfA so werden für die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss zusätzlich mit der unterschrift des arbeitsvertrages nachfolgende vergütung fällig :
_bei Abschluss Arbeitsvertrag 20% des ersten monatlichen
Bruttoarbeitsentgeldes
-nach drei/sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (Beendigung des Probearbeitsverhältnisses und Übernahme - 10% vom Jahresbruttoentgelt unter Anrechnung der ersten vermittlungsrate bei Abschluß des Arbeitsvertrages
Sagt doch alles über die privaten Arbeitsvermittler, um mich von Hartz4 in Hartz4 vermitteln zu lassen brauche ich diese nicht . :arrow: :idea: |
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