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Zuschuss für Miete?

 
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Blaise



Anmeldedatum: 18.01.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 18.01.2007, 09:20    Titel: Zuschuss für Miete?

Hallo!
Ich bin auf der Suche nach Informationen zu Mietzuschuss bei BAB. Ich hoffe ich kann halbwegs verständlich machen, was ich wissen möchte. ;-)

Ich mache zur Zeit eine Ausbildung und mußte dafür von zu Hause ausziehen. Ich habe BAB beantragt und es wurde genehmigt.
Ich konnte die erste Zeit kostenlos wohnen, will und muss mir aber nun ne eigene Wohnung suchen. Mein Freund und ich haben uns nun zusammen eine Wohnung gesucht, die 350 € warm kostet. Wir würden uns die Miete teilen. Er 175 €, ich 175 €.
Wird das Zusammenleben als WG oder als Lebensgemeinschaft gewertet? Muß ich bei letzterem befürchten, dass mir das BAB gekürzt wird?
Und kann ich noch zusätzlich einen Mietzuschuss beantragen, da sich die Umstände bezüglich der Miete nun geändert haben?

Hoffe da kann mir wer weiterhelfen. Ich wollte erst zum Arbeitsamt anrufen, aber bis man da mal einen von der BAB an der Strippe hat, bin ich alt und grau. ;-)

Liebe Grüße

Blaise
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 25.01.2007, 11:38    Titel:

Bedarfssatz beim BAB:
310 € Lebensunterhalt
133 € Mietpauschale
+64 € maximaler Mietzuschlag, wenn die Miete höher ist als 133 €, um den nachgewiesenen Betrag

Wenn du dir die Wohnung mit deinem Freund teilst, dann werden die Kosten kopfanteilig umgelegt, du die Hälfte, er die Hälfte. Bedenke bitte, dass bei BAföG und BAB auch nachgewiesene Stromkosten mit übernommen werden.

So wie es im Moment aussieht, würdest du einen Mietzuschlag von 42 € erhalten.
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Blaise



Anmeldedatum: 18.01.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 09:12    Titel:

Hallo,

ich muß diesen Beitrag leider noch mal aufleben lassen, weil meine Frage nun aktuell ist. Die damalige Wohnung haben wir nicht genommen, nun haben wir aber definitiv eine.

Ich bin mir einfach nicht sicher, ob ich einen Mietzuschlag beantragen soll. So wie ich Alida verstanden habe, bestände ja die Möglichkeit, dass ich 42€ bekommen könnte.

Ich bin ansich ganz zufrieden mit meinem jetzigen Bedarfssatz und will nicht, dass sich durch meinen Antrag dann irgendetwas ändern bzw. ich weniger bekomme.
Auf der anderen Seite sind 42 € nicht wenig Geld. Außerdem wird sich meine Fahrtstrecke zur Arbeit verlängern. Und da ich die Strecke ja bei dem Antrag auf BAB damals angeben mußte, würde sich das ja nun auch um ca. 7 km pro Fahrt ändern. (leider war es nicht möglich näher an meine Arbeitsstelle zu ziehen) Im übrigen würde es denen ja eh nicht verborgen bleiben, dass ich umziehen. Ich muß ja meine Anschrift ändern lassen.

Zu der Miete: Ich werde ca. 200 € warm zahlen. Die Wohnung ansich mit allem drum und dran kostet 480€, den Rest übernimmt aber mein Partner, weil er mehr verdient.

Ich will keine schlafenden Hunde wecken, allerdings möchte ich auch jede Möglichkeit nutzen, die sich mir bietet.

Ich hoffe, ihr könnt meine Bedenken verstehen. Mir geht es nur darum ein wenig mehr Sicherheit zu haben. Wenn etwas unklar ist, bitte fragen.

Liebe Grüße und danke

Blaise
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Human



Anmeldedatum: 02.02.2007
Beiträge: 660

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 11:35    Titel:

Hi!

Lies dir mal die Anlage zu deinem BAB-Bescheid durch. Du bist eh nach § 60 Abs. 1 SGB I verpflichtet Änderungen mitzuteilen.

Deine anteiligen Mietkosten betragen die Hälfte der nunmehr 480,-€, also solltest du jetzt auch Anspruch auf den max. Zuschlag von 64,-€ haben.

[quote="Blaise"]Und kann ich noch zusätzlich einen Mietzuschuss beantragen, da sich die Umstände bezüglich der Miete nun geändert haben?[/quote]
Es gibt noch einen anderen Mietzuschuss nach § 20 Abs. 7 SGB II, den du beantragen könntest.
Jedoch wird es sehr kontrovers gesehen, ob und wann man auch Aussicht auf eine Leistungsauszahlung hat, da bei diesem andere Anrechnungsbestimmungen gelten.
Außerdem müsstest du dabei durch das ganze Antragsszenario des AlgII-Amtes.
Max. würde im günstigsten Fall wohl ein Betrag von etwas über 30,-€ dabei rumkommen.
Falls du mehr wissen willst, frag einfach, bzw. schau mal in den entsprechenden Threads hier im Forum.

mfg
Human
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Blaise



Anmeldedatum: 18.01.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 12:01    Titel:

Hallo Human,

danke für deine Antwort.

So ganz klar war mir deine Antwort nun nicht, aber ich werd mal dazu Stellung nehmen.

Der Mietzuschuss, den man zusammen mit dem BAB erhalten kann, würde mir durchaus reichen. (Mag sein, dass du das nun meintest, wollte es nur noch mal sagen. ;-) )
Ich habe halt einfach nur die Befürchtung, wenn ich einen Antrag darauf stelle, dass dann wieder der gesamte Antrag in Frage gestellt wird und dann solche Dinge aufkommen wie: Mit wem leben Sie dann zusammen? Leben Sie bei Ihrem Partner, muß der Sie finanzieren. (um es jetzt mal zugespitzt zu schreiben) Oder eben sonstige Änderungen.

Ich will halt einfach nicht Gefahr laufen, dass ich am Ende weniger habe, als jetzt, denn dann belasse ich es dabei und stelle keinen weiteren Antrag.
Nur ist der §-Dschungel unheimlich einschüchternd und einen richtigen Überblick habe ich auch nicht über die Möglichkeiten. :- /

Eine Freundin von mir wohnt in einer WG. Sie mußte damals angeben, wieviel Miete insgesamt gezahlt wird und wieviele Bewohner sich die Miete teilen. Und sie hat den Mietzuschuss dann zu ihrem Grundbedarf bekommen. So würd ich mir das halt auch wünschen, sozusagen als 2er-WG zu gelten. Also möchte ich halt gerne wissen, wie das nun gewertet wird. Als eine Art "WG" oder als "Beziehung".

Ich hoffe ich konnte verständlich machen, wo mein Problem liegt.
Ich habe schon einige Beiträge zu diesem Thema gelesen, aber ich habe noch keinen gefunden, wo eine ähnliche Situation ist, wie bei mir. :(

PS: Ich weiß, dass ich Änderungen melden muss. ;-)
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Blaise



Anmeldedatum: 18.01.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 13:20    Titel:

Habe gerade noch ein wenig hier im Forum recherchiert und folgenden, recht hilfreichen Link gefunden:
http://www.sozialhilfe24.de/news_anz15.html

Wenn ich nach diesen Informationen gehe, dann würde ich mich in einer "unverbindlichen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft" und somit würde mein Partner keine Rolle bei einem neuen Antrag spielen.

Lieg ich da richtig?
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Human



Anmeldedatum: 02.02.2007
Beiträge: 660

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 13:32    Titel:

[quote="Blaise"]Habe gerade noch ein wenig hier im Forum recherchiert und folgenden, recht hilfreichen Link gefunden:
[b]http://www.sozialhilfe24.de/news_anz15.html[/b]

Wenn ich nach diesen Informationen gehe, dann würde ich mich in einer "unverbindlichen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft" und somit würde mein Partner keine Rolle bei einem neuen Antrag spielen.

Lieg ich da richtig?[/quote]
Bei dem Link geht es um Hartz 4-Empfänger (Arbeitslosengeld II). Die Gesetzesgrundlage dafür ist das SGB [b]II[/b] !
[b]Du[/b] erhälst Leistungen nach SGB [b]III[/b] i. V. m. BAföG!

Wenn dein Freund kein Arbeitslosengeld II bekommt, habt ihr damit nichts zu tun!

mfg
Human
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Blaise



Anmeldedatum: 18.01.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 13:37    Titel:

Öh nein, bekommt er nicht.

Schade, dann hätte ich eine Antwort auf meine Frage gehabt...
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Human



Anmeldedatum: 02.02.2007
Beiträge: 660

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 14:02    Titel:

Du befürchtest also, dass dein Freund mit seinem Einkommen nach § 71 Abs. 1 SGB III als Lebenspartner bewertet wird und damit für deinen Unterhalt aufkommen muss?

Leider habe ich keine Definition des "Lebenspartners" nach SGB III griffbereit. :(

Dein (ziemlich alter :wink: ) Link bezog sich ja auf das SGB II. Inzwischen ist es so formuliert:
[quote]§ 7 SGB II
Berechtigte
...
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

1. ...
2. ...
3.[b]als Partner [/b]der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a)der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b)der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c)[b]eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, [u]Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen[/u][/b],
4. ...

(3a) [b]Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner [/b]
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.[b]befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen[/b].
...[/quote]
M. E. liegt, wenn du das (theoretische) Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II verneinen kannst, erst recht keine "Lebenspartnerschaft" nach SGB III vor.

Und wenn ich das richtig verstanden habe, wollt ihr gerade erst zusammen ziehen?! Dann kann man rein vom logischen Menschenverstand noch gar nicht von einer Lebenspartnerschaft mit gegenseitiger Unterhaltsverpflichtung ausgehen. :wink:

Wäre nett, wenn mich hier noch jemand bestätigen oder ergänzen würde, aber m. E. sind deine Befürchtungen unbegründet.

Schönes Wochenende!
Human
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 20:17    Titel:

Dieser "Lebenspartner" ist doch einer aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vulgo Homoehe genannt.
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Blaise



Anmeldedatum: 18.01.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 20:30    Titel:

[quote]Dieser "Lebenspartner" ist doch einer aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vulgo Homoehe genannt.[/quote]

Diesen Beitrag verstehe ich nicht. :?:
Also nur mal zur Erklärung: Ich bin eine Sie. *g*
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 20:44    Titel:

Auch bei Lesben spricht man von Homoehe ;-)

Eigentlich war mein Beitrag für Human gedacht.
[quote]Leider habe ich keine Definition des "Lebenspartners" nach SGB III griffbereit.[/quote]

Aber dich braucht alles nicht zu jucken, solange du nicht verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst.
Beim BAB wird einfach die Gesamtmiete kopfanteilig aufgeteilt, solange du keine andere Aufteilung nachweist (z.B. bei einer echten WG). Ob dein Freund nun mehr bezahlt als du im Innenverhältnis oder sogar alles, ist eure Sache.
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Blaise



Anmeldedatum: 18.01.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 21:15    Titel:

Achso, okay. Alles klar. *gg*

Was würdet ihr denn empfehlen, wer am besten den Mietvertrag unterschreibt? Nur ich oder wir beide? (er alleine kommt nit in Frage, weil ich ja nicht zur Untermiete bei ihm wohnen will)
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alida
Moderator


Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 1638

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 21:39    Titel:

An später denken.....

Meinst du, dass du nach der Ausbildung einen Job hast oder ist zu befürchten, dass du ins ALG_II fällst?
Gemeinsam den Mietvertrag machen, sieht dann eben immer nach Pärchen aus.


Ich würde, wenn der Vermieter mitspielt, immer nur eine Person den Mietvertrag abschließen lassen, mit Genehmigung der Untervermietung.
Wie oft halten gerade die jungen "Verhältnisse" nicht auf Dauer und dann bekäme man entweder den Mitmieter nicht aus der Wohnung raus oder man käme nicht aus dem Mietvertrag raus, wenn man selbst ausziehen will.
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Human



Anmeldedatum: 02.02.2007
Beiträge: 660

BeitragVerfasst am: 26.03.2007, 16:06    Titel:

[quote="alida"]Dieser "Lebenspartner" ist doch einer aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vulgo Homoehe genannt.[/quote]
Hätte ich auch gleich drauf kommen können! :wink:

mfg
Human
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