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goldfield Gast
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Verfasst am: 26.12.2006, 12:48 Titel: Jahresabrechnungen/Rückerstattungen/Nachforderungen |
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Hi Leutz,
da ja nun in nächster Zeit wieder mit den NK/BK-, Heizkosten- und Stromabrechnungen zu rechnen ist, hier folgende GRUNDSÄTZLICHE Infos:
[u][b]1. NK/BK-Abrechnungen[/b][/u]
Kommt es hier zu einem GUTHABEN, so ist dies den Kosten der Unterkunft in folgenden Monat als bedarfsmindernd anzurechnen. Es wird also entsprechend weniger ALGII im Folgemonat gezahlt. Kommt es jedoch zu einer NACHFORDERUNG ist diese unverzüglich dem ALGII-Amt vorzulegen und Antrag auf Übernahme der selben zu stellen.
Sollten in der NK/BK-Abrechnung auch Positionen wie Warmwasser oder Kabelfernsehen sein, so bleiben diese unberücksichtigt, da diese Kosten aus der Grundregelleistung zu bestreiten sind.
Nachforderungen werden im "angemessenen Rahmen" (i.d.R. jedoch vollständig) übernommen. Rechtsgrundlage [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html]§ 22 Abs. 1 SGB II :arrow: [/url].
Die entsprechende NK/BK-Abrechnung ist unverzüglich und unaufgefordert dem ALGII-Amt vorzulegen!
[u][b]2. Heizkostenabrechnungen[/b][/u]
Kommt es hier zu einem GUTHABEN, so ist dies den Kosten der Unterkunft in folgenden Monat als bedarfsmindernd anzurechnen. Es wird also entsprechend weniger ALGII im Folgemonat gezahlt. Kommt es jedoch zu einer NACHFORDERUNG ist diese unverzüglich dem ALGII-Amt vorzulegen und Antrag auf Übernahme der selben zu stellen.
Insofern man z.B. mit einer Gastherme heizt [u][b]und[/b][/u] Warmwasser bereitet, sind aus den Gaskosten die Kosten der Warmwasserbereitung wieder herauszurechnen, da Warmwasser aus der Grundregelleistung zu bestreiten ist. Die Kosten für Warmwasser werden z.B. vom ALGII-Amt "pauschal" berechnet oder mit 18% der Gaskosten.
Für die Anrechnung eines Guthabens oder die Übernahme einer Nachforderung ist hier wieder der § 22 Abs. 1 SGB II anzuwenden.
Die entsprechende Heizkostenabrechnung ist unverzüglich und unaufgefordert dem ALGII-Amt vorzulegen!
[u][b]3. Stromabrechnungen[/b][/u]
Ein Guthaben aus einer Abrechnung des [u][b]HAUS[/b][/u]HALTSSTROM kann und darf nicht bedarfsmindernd dem ALGII angerechnet werden, da der Haushaltsstrom aus der Grundregelleistung zu bestreiten ist. Rechtsgrundlage [url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html]§ 22 Abs. 1 letzter Satz SGB II :arrow:[/url]:
[color=blue][i]".....; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht."[/i][/color]
Kommt es jedoch zu einer Nachforderung für Haushaltsstrom, bitte [url=http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic2059.html]>>diesen Beitrag<<[/url] durchlesen.
[color=red]Heizt man jedoch mit Strom (z.B. Nachtspeicherheizung) ist der Teil der Stromabrechnung, der sich auf die Heizung bezieht, gemäß den von mir ausgeführten Punkten 1 und 2 zu betrachten. Ein Guthaben ist dann also bedarfsmindernd den Kosten der Unterkunft im folgenden Monat anzurechnen und eine Nachforderung ist entsprechend durch das ALGII-Amt zu übernehmen (hier auch immer bitte den entsprechenden Antrag stellen!). Es ist dann wieder der § 22 Abs. 1 SGB II anzuwenden. Die Stromabrechnung, die sich auf [u][b]Heizkosten[/b][/u] bezieht, ist ebenfalls unverzüglich und unaufgefordert dem ALGII-Amt vorzulegen.[/color]
Zuletzt bearbeitet von goldfield am 26.01.2007, 01:12, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Lavazza33
Anmeldedatum: 21.01.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 22.01.2007, 20:19 Titel: Nebenkostenabrechnung |
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hi,hier mein Anliegen,habe meine Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2005 den Amt persönlich in Kopie vorgelegt.Amt lehnte Zahlung wegen unangemessenem Wohnraum ab,legte Widerspruch ein,worauf ich bis heute auf antwort warte.Habe persönlich vorgesprochen und schriftlich angefragt,aber amt reagiert nicht.
Zwischenzeitlich wurde ich schon von Wohnungsvermieter zur Zahlung verklagt.
Wie soll ich nun weiter vorgehen?Wer zahlt die Gerichtskosten die anfgefallen sind.
Selbst auf die neue Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2006,den ich persönlich abgegeben habe(lies es abstempeln zu meiner Sicherheit) ist bis heute keine Antwort in irgrndeiner Form hier eingegangen.
Ich habe hier ein Urteil vom Sozialgericht einer anderen Stadt,daß eine Ablehnung wegen unangemessener Größe des Wohnraumes nicht zulässig ist,wenn nicht gleichzeitig darin steht was für das Amt angemessen ist.
Ich hoffe mir kann jemand auf die Fragen eine kompetente Antwort geben.
lg Lavazza |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 23.01.2007, 21:55 Titel: |
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| Wann hast du die Abrechnung für [u][b]2005[/b][/u] von deinem Vermieter erhalten? |
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goldfield Gast
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Verfasst am: 23.01.2007, 22:19 Titel: |
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@ kuniberlin,
möchtest du hier nur RUMSTÄNKERN oder was................? |
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Lavazza33
Anmeldedatum: 21.01.2007 Beiträge: 5 Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 25.01.2007, 12:16 Titel: |
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| hallo,die nebenkostenabrechnung habe ich ordnungsgemäß erhalten,da ich 50% schwerbehindert bin und zu der zeit noch krankgeschrieben war wurde die miete vom amt übernommen,daher habe ich auch den antrag für übernahme der nebenkosten dort gestellt,ich finde es nur unter aller würde als hilfsempfänger so behandelt zu werden,nur weil das arbeitsamt die offizielle krankschreibung meiner orthopädin nicht anerkannte(war vom märz 2001-oktober 2006 mit krankenschein arbeitsunfähig) |
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Tishia
Anmeldedatum: 26.01.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.01.2007, 13:47 Titel: |
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huhu zusammen,
Ich habe mal eine frage ich bin letztes jahr wieder zu meiner mama gezogen im november da ich noch 24 bin musste sie einen antrag für stellen...sie musste dazu die betriebskosten mit einreichen die sie im august erhalten hatte...es handelt sich um eine gutschrift...jedoch ist diese abrechnung aus dem vorjahr also aus der zeit wo ich noch nicht dort lebt...nun will das amt geldzurück weil sie der meinung sind das abziehen zu müssen...ich kann das ned nachvollziehen da diese ja nicht aus diesem jahr ist...kann mir da hier jemand vielleicht tips geben bzw. sagen ob das rechtens ist was die machen? wäre supa lieb!
danke im vorraus
Tishia |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 26.01.2007, 13:50 Titel: |
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Das ist rechtens. Im ALG 2 ist nicht von Belang, WANN ein Anspruch ENTSTEHT, sondern WANN er ZUFLIESST! Genausogut würde das Amt jetzt eine Leistung gewähren, wenn die Nebenkostenabrechnung mit einer NACHZAHLUNG geendet hätte.
By Turtle |
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Tishia
Anmeldedatum: 26.01.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.01.2007, 14:02 Titel: |
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Wenn das wirklich so ist finde ich das sehr frech...den meine mama ist berufstätig bezahlt also ihre miete aus ihrer tasche also somit auch die betriebskosten*grummelt* und in dem moment würde mir geld angerechnet werden welches meine mama bezahlt hat und womit ich nix zu tun habe:(
danke dir trotzdem für deine Antwort. Einen Widerspruch werde ich trotzdem einreichen den man kann sich ja ned alles gefallen lassen...vorallem dann nicht wenn es bei jedem anders gemacht wird...in meinem bekanntenkreis sind auch alg 2 empfänger die eine gutschrift hatten und zu denen sagte man das die betriebskostengutschrift nur in dem monat angerechnet werden kann wo man sie erhalten hat...nu binsch verwirrt:(
mfg
Tishia |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 26.01.2007, 19:33 Titel: |
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Ach so, ich lese gerade, sie hat die Gutschrift im August schon erhalten und ihr bekommt aber erst seit November ALG 2???? Dann darf das Guthaben nicht angerechnet werden!!!
By Turtle |
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Tishia
Anmeldedatum: 26.01.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 29.01.2007, 19:46 Titel: |
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Ja die Betriebskostenabrechnung ist vom 18.08.06 und ich bin erst am 06.10.06 wieder zu meiner Mama gezogen. Bei Antragsabgabe wollten sie keine Betriebskostenabrechnung! Ich und meine Mama bekamen also einen Bewilligungsbescheid und die Leistungen gezahlt und im Dezember 06 kam ein schreiben wir möchten doch bitte die aktuellste betriebskostenabrechnung nachreichen.
Nun erhielten wir halt dieses Änderungschreiben in dem steht folgendes:
folgende änderungen sind eingetreteb:
Änderung der Mietkosten ab 06.10.06 um 5 €. Sie erhalten eine Nachzahlung. Sie haben Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung vom 18.08.06 in Höhe von 300€ erhalten. Dieses ist nach § 11 SGB II Einkommen und mindert somit die Kosten der Unterkunft im Folgemonat (11/06) des Zuflussen (10/06). Für die Zeit vom 01.11.06 bis 30.11.06 hebe ich die Kosten für Unterkunft in Höhe von 300€ nach § 48 SGB II auf.
Da die Monatszahlung 11/06 bereits ausgezahlt wurde, verrechne ich, gemäß § 51 SGB II den überzahlten Betrag von der laufenden Leistung im Monat 02/07 in Höhe von 300€.
Ich finde es auch komisch das se die nicht bei Antragsabgabe haben wollten und auch die Nachzahlung für Oktober mit den 5 Euro find ich sehr verwirrend. Aber vielleicht kannst du dir nun noch besser nen Bild machen!
Beziehen tu ich ab 06.10.06 also seit dem tag wo ich zu mama gezogen bin Leistung.
Danke dir
mfg
Tishia:) |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 29.01.2007, 20:14 Titel: |
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Und das Geld ist deiner Mum aber tatsächlich im August zugegangen?? Dann soll sie in Widerspruch gehen.
Turtle |
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Tishia
Anmeldedatum: 26.01.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 29.01.2007, 20:16 Titel: |
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Ja die Betriebskostengutschrift ist im August zugegangen! Hoffe das wir mit nem Widersoruch was erreichen da ich von meiner Arbeitsvermittlerin die Antwort bekam " Es kann schon vorkommen das hier bei jedem anders entschieden wirs" und das is nun wirklich daneben!
mfg |
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kleine_Fee
Anmeldedatum: 22.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 22.03.2007, 05:16 Titel: |
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oh je, wenn man das so liest, meint man das manche Sachbearbeiter selber keine Ahnung haben!
Gab es Laufe der Reform keine Weiterbildung/ Umschulung für das Personal?? (Bestimmt oder?)
Oder sind die netten Sachbearbeiter vom Amt einfach so unmotiviert und / oder sehen jeden Antragsteller als "Sozialschmarotzer"??? :( |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 15.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 22.03.2007, 17:23 Titel: |
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Beste kleine Fee,
bevor du hier mit Pauschalverurteilungen kommst über Dinge, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast, solltest du dir mal dein Köpflein über das Wort "Einzelfallentscheidung" zerbrechen. Unter der Prämisse ist nämlich die Antwort des Behördenmitarbeiters sehr korrekt.
Turtle |
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kleine_Fee
Anmeldedatum: 22.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 22.03.2007, 20:03 Titel: |
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Ja das stimmt, dass ich von Hartz 4 keine Ahnung habe, aber ich habe in anderen Bereichen schon die Erfahrung gemacht, dass mach ein Sachbearbeiter in Behörden/ Ämtern unmotiviert war, und Antragsteller als "Sozialschmarotzer" oder asozial empfunden wurden! Außerdem kommt oft der Spruch : "das haben wir schon immer so gemacht, und deshalb ist das so!"
Ich will um Gottes Willen nicht alle Mitarbeiter / Sachbearbeiter verurteilen, (es gibt natürlich nette und kompetente Mitarbeiter/ SB in allerlei Ämtern) das war nicht meine Absicht!
Aber ich habe selbst einige Zeit in einem Amt gearbeitet (und auch eine Ausbildung im ö.D gemacht) und habe dort allerlei komische Sachen mitbekommen, sodass ich mich noch heute manchmal darüber aufrege wie dort mit den Menschen umgegangen wurde.
Sorry wenn du dich jetzt angegriffen fühltest, musste nur mal raus was ich dachte und da wir hier freie Meinungsäußerung haben... ;) |
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