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Nachzahlung von Nebenkosten << :: >> Keine Heizkosten berechnet  
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 21.04.2008, 21:54    Titel:

Es kommt nicht darauf an für wann die Abrechnung war, sondern ob man im Moment der Gutschrift bzw. der Nachzahlung hilfebedürftig, d.h. ALG II-Empfänger ist. Hätte er nämlich jetzt nachzahlen müssen, wäre das ja auch vom Amt übernommen worden.
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CyLord83



Anmeldedatum: 29.05.2007
Beiträge: 264

BeitragVerfasst am: 02.07.2008, 19:43    Titel:

Gibt es ein spezielles Formular, womit man einen Antrag stellt, dass die ARGE die Nachzahlung bitte übernehmen soll? Geht nur um insgesamt 24€ für eine Haushaltsgemeinschaft (keine Bedarfsgemeinschaft) für je 2 Personen.
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 02.07.2008, 19:56    Titel:

Nein, den Antrag muss man formlos stellen.
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Maria86



Anmeldedatum: 19.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.09.2008, 16:45    Titel: Betriebskostenabrechnung

Hallo,

ich habe so eben einen Brief geöffnet der mir Tränen in die Augen trieb. Eine Betriebskostennachzahlung von über 1034 Euro!!!! Was soll ich denn jetzt machen?? Bin frisch in der Ausbildung und habe ne kleine Tochter zu versorgen abgesehen davon dass ich eh nicht genug Geld habe, frage ich mich das jetzt innerhalb von drei Wochen bezahlen soll!!?? Hat jemand einen Rat, habe gehört dass evtl. die ARGE das übernimmt wenn man von denen Leistungen erhält (kriege für meine Tochter anteilig was dazu für Miete und Heizung) Wäre für alle Ratschläge dankbar.

LG Maria
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Grubenpony



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Beiträge: 4528
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BeitragVerfasst am: 15.09.2008, 17:04    Titel: Re: Betriebskostenabrechnung

[quote="Maria86"]Eine Betriebskostennachzahlung von über 1034 Euro!!!! Was soll ich denn jetzt machen??[/quote]

Erst mal diese Abrechnung genau prüfen. Das kann ja wohl nicht sein, das wären für ein Jahr fast 90€ monatlich zu wenig gezahlte Betriebskosten.
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andine



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BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 22:28    Titel:

Das Amt will meine Nebenkostenabrechnung in Höhe von 400€ nicht übernehmen, weil ich erst seit Juni 2007 im Bezug bin. Fordert deshalb sogar 18€ zurück. Zieht sogar Warmwasserpauschale ab, obwohl die schon von der Miete abgezogen wird.
So viel ich weiß, ist das aber so nicht richtig. Oder?

Was genau sollte ich in der Anhörung dazu jetzt schreiben? Auf welchen § kann ich verweisen?
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andine



Anmeldedatum: 26.03.2006
Beiträge: 435
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BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 22:41    Titel:

Der Vollständigkeit halber muss ich sagen, dass ich zwei Briefe bekommen habe.
Ein Schreiben, das als Anhörung gilt und wo sogar 18€ zurückgefordert werden und ein Schreiben, wogegen ich Widerspruch einlegen kann.

So wie es aussieht, muss ich beide auch getrennt behandeln und beantworten. Oder?
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Idiotenwiese



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Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 15.11.2008, 03:35    Titel:

Zur Nebenkostennachzahlung: Argumentiere, dass die Nebenkostennachforderung aufgrund der Fälligkeit einen Bedarf nach § 22 SGB II zum jetzigen Zeitpunkt auslöst. Ob du im Verbrauchszeitraum im Leistungsbezug warst, spielt keine Rolle.
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andine



Anmeldedatum: 26.03.2006
Beiträge: 435
Wohnort: 90763

BeitragVerfasst am: 15.11.2008, 09:38    Titel:

Danke :)
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ingeborg



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Beiträge: 27
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BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 16:09    Titel: heizkostenabrechnung

Hallo,
ich habe eine Gutschrift von 411,-- € bei den Heizkosten, (darin ist auch Warmwasser erhalten) dieses Guthaben wird nicht ausbezahlt sondern mit den laufenden pauschalierten Abschlagszahlungen verrechnet, habe also auch kein Einkommen (Einnahmen). Sollte vielleicht noch folgendes schreiben.
Die Kosten (Abschlagszahlungen) belaufen sich monatlich auf 305,-- €
(selbstgenutztes Wohneigentum) altes Haus 1933 gebaut, Geld für Energiesparmaßnahmen habe ich nicht. Vom Amt bekomme ich aber nur 79,20 € monatlich als Heizkosten bezahlt, so dass ich jeden Monat selbst 225,80 € bezahlen muss. Wie soll ich jetzt vorgehen, da ich das Geld ja nicht ausbezahlt bekomme, und damit ja auch die 411,-- € nicht habe ?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
P.S. Habe die Abrechnung gestern erst bekommen und wollte mich vorher (bevor ich das melde) erkundigen ?
Gruß Inge
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