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D r i n g e n d -wo erfahre ich wieviel BAB es gibt

 
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tuffifant



Anmeldedatum: 16.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 16.06.2005, 11:18    Titel: D r i n g e n d -wo erfahre ich wieviel BAB es gibt

Hallo, meine Tochter hat sich von ihrem Ehemann getrennt, nun ist sie noch in der Ausbildung(hat sie nach dem 2. Kind begonnen )
Sie bekommt z.Zt. schon BAB aber sie möchte mit den Kindern in eine eigene Wohnung ziehen zumal die gemeinschaftliche Wohnung viel zu groß ist. Nun sagen die beim Arbeitsamt sie haben Unterhalt zu bekommen. Wenn der Mann aber jetzt nicht zahlen kann oder will wird sie mit Lohn, BAB und Kindergeld keine Wohnung mieten können. Wird das BAB denn nicht neu berechnet und wie würde es errechnet?(über Unterhaltsvorschusskasse für die Kinder wissen wir schon)
Ich war schon beim Sozialamt aber die haben mich wieder weggeschickt , nicht zuständig:-(Bitte helft mir bald . Sie könnte eine Wohnung im Nebenhaus bekommen, somit wäre die Kinderbetreung auch ausserhalb des Kindergartens durch mich gesichert bis sie von der Arbeit kommt. Aber wenn sie nicht weiss wie sie die Miete aufbringen soll, ist das alles Kappes und die Hausverwaltung will bis morgen Bescheid haben sonst geben sie die Wohnung jemand anderem. Ich bekomme ja selber nach Hartz IV sonst könnte ich ihr helfen.
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Farian
Gast





BeitragVerfasst am: 16.06.2005, 11:39    Titel: BAB - Höhe des Bedarfs

Hallo,

die Höhe des Bedarfs ist in [url=http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz496.html]§ 65 SGB III [/url]geregelt. Diese Vorschrift verweist auf [url=http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz360.html]§ 13 BAföG[/url].

Lies also mal nach. Wenn noch Fragen sind, poste noch mal.

Grüße,

Farian
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tuffifant



Anmeldedatum: 16.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 02.07.2005, 20:14    Titel: Re: BAB - Höhe des Bedarfs

[quote="Farian"]Hallo,

die Höhe des Bedarfs ist in [url=http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz496.html]§ 65 SGB III [/url]geregelt. Diese Vorschrift verweist auf [url=http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz360.html]§ 13 BAföG[/url].

Lies also mal nach. Wenn noch Fragen sind, poste noch mal.

Grüße,

Farian[/quote]
danke farian :D
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