Zuschussrente: Berechnung, Antrag, Höhe

Bei der von der Bundesregierung geplanten Zuschussrente zum 1. Januar 2013 handelt es sich um eine Sozialleistung, nicht um eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Insofern ist der Begriff etwas irreführend. Mit der Zuschussrente soll erreicht werden, dass Versicherte, die trotz langjähriger Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und zusätzlicher privater oder betrieblicher Vorsorge nur über geringes Alterseinkommen verfügen, letztlich auf ein Einkommen deutlich  oberhalb der Grundsicherung zurückgreifen können. Obergrenze ist ein Betrag von monatlich 850 Euro netto, der sich zusammensetzt aus der gesetzlichen Rente, den Leistungen der privaten Zusatzvorsorge, eventuell weiter vorhandenen Einkünften und eben der geplanten Zuschussrente.

Antrag

Geplant ist, die Zuschussrente unter die ausschließliche Verwaltung von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu stellen. Das bedeutet, dass der Antrag auf die Zuschussrente dort zu stellen ist. Antragsformulare sind dort oder beim Rentenamt der Gemeinden erhältlich.

Anspruch

Einen Anspruch auf die Zuschuss-Rente sollen nur Personen sein, die drei Voraussetzungen erfüllen:

1. Es müssen 45 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen.

2. Davon müssen 35 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, mit Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst, mit Zeiten von Kindererziehung oder Pflege gegeben sein.

3. Es sind 35 Jahre mit Vorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder der Riester-Rente nachzuweisen. Dabei steht noch nicht fest, ob eine bestimmte Höhe der Sparleistung gefordert werden wird.

Die nächsten 10 Jahre ab 2013 sollen eine Übergangsphase bilden. Hier gelten dann erleichterte Bedingungen für die Anspruchsberechtigung. Einen Anspruch auf Zuschussrente sollen bis dahin auch Versicherte haben, die 40 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten, davon 30 Jahre Beitragszeiten im oben genannten Sinne nachweisen können. Die dritte Anspruchsvoraussetzung gilt als erfüllt, wenn fünf Jahre mit einer Zusatzvorsorge vorliegen. Ab dem Jahr  2018 erhöht sich die notwendige Zeit der Zusatzvorsorge dann jährlich um ein weiteres Jahr.

Berechnung und Höhe

Die Höhe der Zuschussrente wird sich so berechnen, dass das Nettogesamteinkommen der Anspruchsberechtigten 850 Euro pro Monat beträgt. Um die individuellen Zuschussrente zu ermitteln, muss folglich im Rahmen einer Einkommensanrechnung geprüft werden, wie hoch das Nettogesamteinkommen des Anspruchsberechtigten ist. Bei dieser Einkommensanrechnung werden auch Partnereinkommen berücksichtigt, also das Einkommen des Ehepartners oder des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, sofern sie den Betrag von 850 Euro monatlich übersteigen. Wenn das Nettogesamteinkommen des Berechtigten - gegebenenfalls nach Anrechnung eines den Betrag von 850 Euro übersteigenden Partnereinkommens - geringer als der Betrag von 850 Euro ist, so ist die Differenz zwischen dem individuellen Einkommen und 850 Euro als Zuschussrente zu zahlen.

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