Schwerbehinderung
Art 3 Abs. 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Das Schwerbehinderung-Recht ist nicht in einem einzigen Gesetz zusammengefasst, wenngleich sich die zentralen Regelungen zuzgunsten Schwerbehinderter im SGB IX, dem 9. Sozialgesetzbuch finden. Es trägt den Titel Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Das Schwerbehinderten-Recht hat zum Ziel, die soziale Benachteiligung auszugleichen, die aufgrund der Behinderung im gesellschaftlichen und beruflichen Leben bestehen. Zentraler Angelpunkt ist die die Feststellung der Schwerbehinderung, dokumentiert im Schwerbehindertenausweis; hiermit sind eine Vielzahl von Nachteilsausgleichen, Hilfen und Vergünstigungen verbunden.
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