Elterngeld

Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe

Das Bundeskabinett hatte bereits im Juni 2006 einen Gesetzentwurf zum Elterngeld beschlossen. Das Elterngeld wird als eine zentrale Säule der neuen Familienpolitik der Bundesregierung gesehen. Es ersetz das bisherige Erziehungsgeld mit dem 01.01.2007.
Die Intention des Elterngeldes ist es, alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten, zu unterstützen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt. Hervorzuheben ist, dass beide den Zeitraum frei untereinander aufteilen dürfen. Dabei kann ein Elternteil maximal zwölf Monate allein für sich beanspruchen, zwei weitere Monate sind als Option für das jeweils andere Elternteil vorbehalten. Das bedeutet im einzelnen:
12 Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihre Kindes nehmen. Es berechnet sich wie folgt: Ersetzt werden 67 % des wegfallenden Einkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld beträgt 12 Monate. Die Anmeldungsfristen beim Arbeitgeber für die Elternzeit beträgt sieben Wochen. Der Kündigungsschutz von acht Wochen bleibt bestehen.

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