Lebenspartnerschaft, eingetragene

Arbeitslosengeld II

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz liegt vor bei einer dauerhaften Lebensbeziehung von gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnern.
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bilden wie Ehegatten oder Partner einer (nicht gleichgeschlechtlichen) eheänlichen Gemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft.

Ausnahme: Die Partner leben dauernd getrennt!

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