Erwerbsfähigkeit

Arbeitslosengeld II

Erwerbsfähig ist, wer zu den üblichen Bedingungen mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Die Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit liegt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Entscheidend sind Krankheit, körperliche oder geistige Behinderung.


Eine Erwerbsminderung bedeutet nicht notwendigerweise, dass man nicht erwerbsfähig ist!


Mütter, die ein Kind erziehen, geltend als erwerbsfähig!

Rechtsanwalt gesucht ?
In unserem Rechtsanwaltverzeichnis werden sie fündig!