Hilfebedürftigkeit

Arbeitslosengeld II

Nach § 9 SGB II sind hilfebedürftig Personen, die erwerbsfähig sind, ihren eigenen Unterhaltsbedarf und den Unterhaltsbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sichern können.
Hilfebedürfigkeit liegt auch bei demjenigen vor, der die Eingliederung in den Arbeitsprozess nicht aus eigenen Kräften schafft.



Was sind eigene Mittel und Kräfte?

Eigene Mittel und Kräfte sind:
- Aufnahme einer zumutbaren Arbeit
- Einsetzen der Arbeitskraft
- das eigene Einkommen oder Vermögen einsetzen
- das Einkommen oder Vermögen des Partners einsetzen
- die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- die Geltendmachung von anderen vorrangigen Sozialleistungsansprüchen

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