Hartz 4 - Hartz IV
Hartz 4
Der Name Hartz 4 kommt von dem Vorsitzenden der sog. Hartz Kommission, Peter Hartz. Auf diese Kommission gehen die Hartz IV Gesetze zurück.
Ziel von Hartz IV ist es, die Grundsicherung für Arbeitssuchende zu verbessern und ihre Eingliederung in den Arbeitsprozess zu beschleunigen. Die bisherigen Strukturen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in der alten Form waren nach Ansicht der Bundesregierung nicht mehr finanzierbar.
Gesetzliche Grundlage des Arbeitslosengeld II (ALG II oder ALG 2 oder Arbeitslosengeld 2) ist das Vierte Gesetz für monderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dessen wesentlicher Inhalt sich im SGB II (Sozialgestzbuch II) wiederfindet. Kernpunkt des Hartz IV Gesetzes ist die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Arbeitslosengeld II. Das bisherige Arbeitslosengeld heisst dann Arbeitslosengeld I (ALG I oder ALG 1).
Auch dieses Arbeitslosengeld I ist reformiert worden. Wesentliche Neuerung ist, dass für einen Anspruch auf ALG 1 in den letzen zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bestanden haben.
Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende die , die umgangssprachlich auch Arbeitslosengeld II und Hartz IV genannt wird, sind die Bundesagentur für Arbeit und ie kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger. Die Zuständigkeit ist aufgeteilt: so sind die kommunalen Träger verantwortlich für die Leistungen für Unterkunft und Heizung, Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, einmalige Leistungen. Für sämtliche übrigen Leistungen nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Darunter fällt dann etwa das ALG II (umgangssprachlich Hartz IV), das Sozialgeld und die Eingliederungsleistungen. Allerdings gibt es auch sog. Optionskommunen, kommunale Träger, die die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit in ihrem örtlichen Bereich wahrnehmen.