Zuverdienst - Neuregelung ab dem 1. Oktober 2005

Arbeitslosengeld II

Ab dem 1.10.05 gibt es einen pauschalierten Grundfreibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 100,- Euro.



Dieser Grundfreibetrag tritt an die Stelle der bisherigen Absetzbeträge für Einkommen bis 400,- Euro.



Für das den Grundfreibetrag von 100,- Euro übersteigende Einkommen bestehen folgenden Freibeträge:

- Bruttoeinkommen bis 800,- Euro: 20 %

- Bruttoenikommen über 800,- Euro: 10 %



Die Obergrenze für die Freibeträge liegt bei:


- 1200,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige keine Kinder hat

- 1500,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige Kinder hat



Für die Freibeträge ist ausschließlich das Bruttoeinkommen entscheidend!


Achtung: die hier dargestellte Regelung gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bei sonstigem Einkommen gelten die bisherigen Regelungen

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