Zuverdienst - Neuregelung ab dem 1. Oktober 2005
Arbeitslosengeld II
Dieser Grundfreibetrag tritt an die Stelle der bisherigen Absetzbeträge für Einkommen bis 400,- Euro.
Für das den Grundfreibetrag von 100,- Euro übersteigende Einkommen bestehen folgenden Freibeträge:
- Bruttoeinkommen bis 800,- Euro: 20 %
- Bruttoenikommen über 800,- Euro: 10 %
Die Obergrenze für die Freibeträge liegt bei:
- 1200,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige keine Kinder hat
- 1500,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige Kinder hat
Für die Freibeträge ist ausschließlich das Bruttoeinkommen entscheidend!
Achtung: die hier dargestellte Regelung gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bei sonstigem Einkommen gelten die bisherigen Regelungen