Einkommen: Verordung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Arbeitslosengeld II
Vereinfacht stellt sich die Einkommensanrechnung beim Arbeitslosengeld II / Sozialgeld folgendermaßen dar:
a) das berücksichtigungsfähige Einkommen wird festgelegt; gewisse Einkommen sind von vornherein privilegiert
b)aus diesem Bruttoeinkommen ist ein Nettoeinkommen zu errechnen: durch Berücksichtigung von Absetzbeträgen für Steuern, Versicherungsbeiträge u.ä.
c)bei Erwerbstätigkeit wird der spezielle Freibetrag bei Einkommen aus der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, s. §30 SGB II