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Einkommen: Verordung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Arbeitslosengeld II

Die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld-Verordnung - Alg II V) dient der Konkretisierung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (umgangssprachlich Hartz IV genannt) in Bezug auf die Einkommensberücksichtigung. Ausserdem wird in der Verordnung die Pauschalierung von Beträgen, die vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld abgesetzt werden können, dargestellt.



Vereinfacht stellt sich die Einkommensanrechnung beim Arbeitslosengeld II / Sozialgeld folgendermaßen dar:



a) das berücksichtigungsfähige Einkommen wird festgelegt; gewisse Einkommen sind von vornherein privilegiert



b)aus diesem Bruttoeinkommen ist ein Nettoeinkommen zu errechnen: durch Berücksichtigung von Absetzbeträgen für Steuern, Versicherungsbeiträge u.ä.



c)bei Erwerbstätigkeit wird der spezielle Freibetrag bei Einkommen aus der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, s. §30 SGB II

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