Beratungshilfe

Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe

Auch im Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit gibt es das Institut der Beratungshilfe:

Jeder Bürger hat das Recht, kostenlose (pauschale Kosten von 10 Euro können entstehen!) Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten bei einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Die Beratungshilfe wird gewährt, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, keine andere Möglichkeit der Rechtsinformation besteht und das Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist. (Dies entspricht den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe.) Die gesetzlichen Regelungen sind im Beratungshilfegesetz niedergelegt. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat. Mit der Bescheinigung über die Beratungshilfe, die vom Amtsgericht ausgestellt wurde, kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen, ohne dass für ihn zusätzliche Kosten entstehen.


Ist man also der Meinung, der Sozialhilfebescheid, der Bescheid der Arbeitsagentur bezüglich des Arbeitslosengeld II oder ein sonstiger Bescheid sei unrichtig, oder möchte man sein Leistungsbegehren bei einer Untätigkeit des Leistungsträgers in gerichtlichen Verfahren geltend machen, so kann man auf diese Beratungshilfe zurück greifen.

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