Vermögensfreibeträge

Arbeitslosengeld II

Vermögensfreibeträge regelt § 12 Abs. 2 SGB II.


Achtung: hier bestehen grosse Unterschiede zur Sozialhilfe!


1. Grundfreibetrag

in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils 9.750 Euro nicht übersteigen. Die Freibeträge von Hilfebedürftigem und Partner werden also addiert.

1.a. Grundfreibetrag

in Höhe von 3 100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind,
2. Altersvorsorge

in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet. Gemeint ist hier die sog. Riester-Rente.

3. nochmals Altersvorsorge:

geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils 16.250 Euro nicht übersteigt.

Das bedeutet, dass nur dann ein Freibetrag gewährt wird, wenn der Hilfebedürftige bzw. sein Partner bis zum Rentenalter nicht auf das Geld aus der Lebensversicherung zugreifen kann. Ob das der Fall ist, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag.

4.ein weiterer Freibetrag

für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.

Dieser Freibetrag ergibt sich daraus, dass es keine Sonderbedarfe für Anschaffungen von Bekleidung, Waschmaschine und sonstige Haushaltsgeräte gibt, vom Regelsatz also Ansparungen vorgenommen werden müssen und nach der Konzeption des Gesetzes auch sollen.

Neben diesen Vermögensfreibeträgen gibt es Vermögen, dass gem. § 12 Abs. 3 SGB II als Schonvermögen nicht berücksichtigt wird.

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