Reisekosten

Sozialhilfe / Arbeitslosengeld II

Die Frage nach Reisekosten gehört in die Systematik des SGB III. Gem. den §§ 45, 46 SGB III können Reisekosten, d.h. Kosten im Zusammenhang mit Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, zur Berufsberatung, Vermittlung und Eignungsfeststellung von der Arbeitsagentur übernommen werden. Daneben können Bewerbungskosten übernommen werden.

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