Bewerbungskosten
Sozialhilfe / Arbeitslosengeld II
Die Frage nach Bewerbungskosten gehört in die Systematik des SGB III. Gem. den
§§ 45,
46 SGB III können Bewerbungskosten, d.h. Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen, bis zu einem Betrag von jährlich 260 Euro von der Arbeitsagentur übernommen werden. Daneben können
Reisekosten übernommen werden.