Bewerbungskosten

Sozialhilfe / Arbeitslosengeld II

Die Frage nach Bewerbungskosten gehört in die Systematik des SGB III. Gem. den §§ 45, 46 SGB III können Bewerbungskosten, d.h. Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen, bis zu einem Betrag von jährlich 260 Euro von der Arbeitsagentur übernommen werden. Daneben können Reisekosten übernommen werden.

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