Umzugskosten
Sozialhilfe
der Sozialleistungsberechtigte darlegt, dass ein Umzug aus anerkennenswerten Gründen notwendig ist. Solche Gründe können z.B. sein:
Geburt eines Kindes, nicht verschuldete Kündigung durch den Vermieter (z.B. bei Eigenbedarfskündigung)
Grund ist aber auch eine Veranlassung des Umzugs durch den Sozialleistungsträger.
Ganz wichtig: Es ist die vorherige Zustimmung des Sozialleistungsträgers erforderlich! D.h.: der Sozialleistungsträger muss vor derm Umzug informiert werden, und er muss vor dem Umzug seine Zustimmung erteilen.