Internetzugang
Sozialhilfe
Die Kosten eines Internetzugangs sind im Regelsatz mit enthalten. Ein besonderer Bedarf kann hierfür nicht geltend gemacht werden; Sonder- und Mehrbedarfe sind abschließend im Gesetzt geregelt. Gleiches gilt für die Kosten für sonstige Nachrichtenübermittlung wie Post und Telefon.