Internetzugang

Sozialhilfe

Die Kosten eines Internetzugangs sind im Regelsatz mit enthalten. Ein besonderer Bedarf kann hierfür nicht geltend gemacht werden; Sonder- und Mehrbedarfe sind abschließend im Gesetzt geregelt. Gleiches gilt für die Kosten für sonstige Nachrichtenübermittlung wie Post und Telefon.

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