Kürzung des Sozialgeldes

Arbeitslosengeld II

§ 32 SGB II:



Sind bei Beziehern von Sozialgeld die in § 31 Abs. 2 oder Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II aufgeführten Voraussetzungen gegeben, so gelten die Regelungen des § 31 Abs. 1 bis 3 und 6 SGB II entsprechend.

Siehe dazu die ausführliche Darstellung "Kürzung des Arbeitslosengeldes II"

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