Kürzung des Sozialgeldes
Arbeitslosengeld II
Sind bei Beziehern von Sozialgeld die in § 31 Abs. 2 oder Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II aufgeführten Voraussetzungen gegeben, so gelten die Regelungen des § 31 Abs. 1 bis 3 und 6 SGB II entsprechend.
Siehe dazu die ausführliche Darstellung "Kürzung des Arbeitslosengeldes II"