Einstiegsgeld
Arbeitslosengeld II
Das Einstiegsgeld wird höchstens für einen Zeitraum von 24 Monaten erbracht.
Zu beachten ist, dass § 29 SGB II eine Ermessensvorschrift ist, es also nur einen Anspruch auf sachgemäße Ermessensausübung gibt, nicht aber auf die Leistung selbst.