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Arbeitslosengeld II
§ 7 Abs. 2 SGB II
legt fest, dass nicht erwerbsfähige hilfebedürftige
Angehörige
, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer
Bedarfsgemeinschaft
leben, zum Kreis der Anspruchsberechtigten des SGB II gehören.
Verein Für soziales Leben e. V. © 2008
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