Angehörige

Arbeitslosengeld II

§ 7 Abs. 2 SGB II legt fest, dass nicht erwerbsfähige hilfebedürftige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zum Kreis der Anspruchsberechtigten des SGB II gehören.