Eckregelsatz

Arbeitslosengeld II

Der Eckregelsatz beträgt nach § 20 SGB II für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist einheitlich
345,- € in den alten und den neuen Bundesländern.


Dieser Eckregelsatz ist die monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

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