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Alleinstehende
Arbeitslosengeld II
Gem.
§ 20 SGB II
: Für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist, beträgt die monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes
345,- € in den alten Bundesländern einsch. Ostberlin
331,- € in den neuen Bundesländern.
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