Alleinstehende
Arbeitslosengeld II
Gem.
§ 20 SGB II: Für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist, beträgt die monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes
345,- € in den alten Bundesländern einsch. Ostberlin
331,- € in den neuen Bundesländern.