Alleinstehende

Arbeitslosengeld II

Gem. § 20 SGB II: Für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Personen, deren Partner minderjährig ist, beträgt die monatliche Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes

345,- € in den alten Bundesländern einsch. Ostberlin

331,- € in den neuen Bundesländern.